RS OGH 1999/3/5 3R212/98p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.03.1999
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Norm

ZPO §§405. 559. 553
KO §110
ABGB §§870. 871. 877
WG Art11. 17. 43
KO §67

Rechtssatz

Wird nach Erlassung eines Wechselzahlungsauftrages über das Vermögen der beklagten Partei der Konkurs eröffnet, so ist im Urteil (des Prüfungsprozesses) über die Aufrechterhaltung des Wechselzahlungsauftrages zu entscheiden. Auch wenn der

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1999:RW0000325

Dokumentnummer

JJR_19990305_OLG0009_00300R00212_98P0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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