Norm
ZPO §§405. 559. 553Rechtssatz
Wird nach Erlassung eines Wechselzahlungsauftrages über das Vermögen der beklagten Partei der Konkurs eröffnet, so ist im Urteil (des Prüfungsprozesses) über die Aufrechterhaltung des Wechselzahlungsauftrages zu entscheiden. Auch wenn der
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:1999:RW0000325Dokumentnummer
JJR_19990305_OLG0009_00300R00212_98P0000_001