Norm: KO §3 Abs2
Rechtssatz: Hat sich eine Bank eine - wie hier: zweckmäßige - Organisation geschaffen, die es ihr ermöglicht, sich unter Wahrung der Interessen ihrer Kunden Informationen darüber zu verschaffen, ob über einen ihrer Kunden ein Konkursverfahren eröffnet worden ist, muss sie in weiterer Folge noch dafür Sorge tragen, dass auch unverzüglich sämtliche auf Grund dieser Kenntnis erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, die eine Verf... mehr lesen...
Norm: KO §3 Abs2
Rechtssatz: § 3 Abs 2 KO schützt nur den Zahlenden vor der nochmaligen Inanspruchnahme, ändert aber nichts daran, daß der Empfänger nicht mehr zur Empfangnahme auf Rechnung des Anweisenden befugt ist. Der Empfänger muß den erhaltenen Betrag an die Masse herausgeben und kann seine Forderung nur als Konkursforderung geltend machen. Entscheidungstexte 2 Ob 331/98k Entsc... mehr lesen...
Norm: ABGB §1026IO §3 Abs2KO §3 Abs2
Rechtssatz: Gegen die analoge Anwendung des § 3 Abs 2 KO spricht, daß § 1026 ABGB die speziellere
Norm: ist. § 1026 ABGB regelt den Gutglaubensschutz des Dritten, der die dem Machthaber zugedachte Leistung an den im Konkurs befindlichen Bevollmächtigten erbringt; Regelungsgegenstand des § 3 Abs 2 KO ist hingegen die Zahlung einer Schuld an den Gemeinschuldner nach der Konkurseröffnung. Es ist daher der jünger... mehr lesen...
Norm: KO §3 Abs2KO §26 Abs1
Rechtssatz: War das Konto des Überweisenden passiv, lag also eine Anweisung auf Kredit vor, so ist § 3 Abs 2 KO nicht anwendbar, weil die Bank hier keine Schuld gegenüber dem Gemeinschuldner beglich. Die Bank muß daher nochmals an die Masse zahlen; ihr steht ein Bereicherungsanspruch gegen den Empfänger zu, weil keine wirksame Anweisung vorliegt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1024KO §3 Abs2KO §26
Rechtssatz: Eine vom Gemeinschuldner vor Konkurseröffnung erteilte, bis zur Konkurseröffnung nicht angenommene (§ 1024 Abs 1 ABGB) Anweisung, wird durch die Konkurseröffnung unwirksam. Befolgt der Angewiesene nach der Konkurseröffnung eine bis dahin nicht angenommene Anweisung auf Schuld, zahlt er mit Wirkung für die Konkursmasse nur, wenn ihm die Konkurseröffnung ohne sein Verschulden unbekannt geblieben, oder ... mehr lesen...
Norm: KO §3 Abs2
Rechtssatz: Die Beweislast dafür, daß die Leistung der Masse zugekommen ist, trägt der Verpflichtete. Entscheidungstexte 1 Ob 535/93 Entscheidungstext OGH 25.08.1993 1 Ob 535/93 3 Ob 515/95 Entscheidungstext OGH 14.06.1995 3 Ob 515/95 Veröff: SZ 68/114 8 Ob... mehr lesen...
Die Firma A GesmbH führte gegen den Pensionisten Leopold K Gehaltsexekution durch Pfändung von ihm gegen den beklagten Sozialversicherungsträger zustehenden Pensionsansprüchen. Am 4. Mai 1977 wurde über ihr Vermögen zu S 54/77 des HG W der Konkurs eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. In der Klage wird vorgebracht, die beklagte Partei habe als Drittschuldner laufend die gepfändeten Pensionsansprüche des Leopold K an die nunmehrige Gemeinschuldnerin auch noch nach der ... mehr lesen...
Norm: KO §3 Abs2
Rechtssatz: Auch eine Pensionsversicherungsanstalt muß Vorkehrungen treffen, um Zahlungen an den Gemeinschuldner satt an die Masse zu vermeiden. Der Gesetzesauftrag, die Verwaltung mit sparsamsten Mitteln zu führen, entbindet sie keinesfalls von der Einhaltung auch der übrigen Normen der Rechtsordnung. Sie hat daher jedenfalls eine auf die Verlautbarungen in den Amtsblättern gestützte Konkursevidenz zu führen und darüber hinaus... mehr lesen...
Norm: KO §3 Abs2
Rechtssatz: Unter "Verpflichteter" ist nicht nur der persönlich leistende Schuldner, sondern auch derjenige, der in seinem Namen die Leistung erbringt, anzusehen, somit auch der Drittschuldner im Konkurse des betreibenden Gläubigers. Entscheidungstexte 2 Ob 550/82 Entscheidungstext OGH 22.11.1983 2 Ob 550/82 Veröff: SZ 56/170 = EvBl 1984/63 S 243 = RdW 1984,... mehr lesen...
Über das Vermögen des am 6.3. 1981 verstorbenen Fritz U wurde mit Beschluß des LG für ZRS Graz vom 26. 6. 1980 der Konkurs eröffnet. Eine Verständigung der beklagten Bank von der Konkurseröffnung iS des § 77 Abs. 3 KO ist nicht erfolgt. Zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung unterhielt der Gemeinschuldner bei der Filiale der Beklagten am B-Platz in G zwei Konti, auf denen nach der Konkurseröffnung folgende Bewegungen stattfanden: A. Konto Nr. 0000-165076: Stand am 26. 6. 1980 zu Las... mehr lesen...
Norm: HGB §347KO §3 Abs2
Rechtssatz: Eine Verfolgung der Veröffentlichungen im entsprechenden Amtsblatt ist als ausreichende Maßnahme zwecks Verschaffung der notwendigen Kenntnis und als Erfüllung der gehörigen Sorgfalt der Bank anzusehen. Entscheidungstexte 7 Ob 807/81 Entscheidungstext OGH 14.01.1982 7 Ob 807/81 Veröff: SZ 55/3 2 Ob 550... mehr lesen...
Norm: KO §3 Abs2
Rechtssatz: "Der Konkursmasse zugewendet" im Sinne dieser Bestimmung wird eine Leistung nur dann, wenn durch sie der für die Verteilung an die Gläubiger bestimmte Aktivstand eine Erhöhung erfährt, zumindest aber keine Beeinträchtigung erleidet (also etwa dann, wenn ein Massegläubiger oder ein Absonderungsgläubiger befriedigt wird). Führt die Zahlung des Schuldners hingegen zur (teilweisen) Befriedigung eines Konkursgläubigers, ... mehr lesen...
Norm: KO §3 Abs2
Rechtssatz: Nach Konkurseröffnung einem betreibenden Gläubiger aufgrund vorhergegangener Drittschuldnerexekution geleistete Zahlungen des Schuldners des Gemeinschuldners sind keine Zuwendungen an die für alle Konkursgläubiger gleichmäßig bestimmte Masse. Entscheidungstexte 1 Ob 299/75 Entscheidungstext OGH 14.01.1976 1 Ob 299/75 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1052 CHGB §347 Abs1KO §3 Abs2
Rechtssatz: Der "Verpflichtete" muss beweisen, dass ihm oder der für ihn leistenden Person die Konkurseröffnung weder bekannt war noch bekannt sein musste. Leistung trotz Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit des Gemeinschuldners bedeutet in der Regel die Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt. Entscheidungstexte 6 Ob 257/64 Entscheidungstext OGH 16... mehr lesen...
Norm: KO §3 Abs2
Rechtssatz: Zur Sorgfaltspflicht nach § 3 Abs 2 KO beim Abschluß eines Dienstvertrages mit einem Gemeinschuldner. Entscheidungstexte 4 Ob 154/61 Entscheidungstext OGH 19.12.1961 4 Ob 154/61 Veröff: JBl 1962,614 = Arb 7490 Schlagworte SW: Arbeitsvertrag European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Über das Vermögen des Franz E, wurde mit Beschluß des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 27. September 1956 das Konkursverfahren eröffnet. Die Konkurseröffnung wurde in der "Wiener Zeitung" vom 23. Oktober 1956 und im Zentralblatt für die Eintragungen in das Handelsregister in der Republik Österreich vom 31. Oktober 1956 veröffentlicht. Mit Schreiben vom 18. Oktober 1958 verständigte Dr. Walter K. in Küsnacht-Zürich das beklagte Bankhaus, daß ihm auf Grund seines Auftrag... mehr lesen...
Norm: KO §3 Abs2
Rechtssatz: Nicht der Masseverwalter muss beweisen, dass dem Schuldner zur Zeit der Zahlung die Konkurseröffnung bekannt war oder bekannt sein musste, sondern der belangte Schuldner muss beweisen, dass ihm dies weder bekannt war, noch bei Anwendung der gehörigen Sorgfalt bekannt sein musste. Gelingt ihm dieser Beweis nicht, so muss er an die Masse neuerlich leisten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...