Norm
KO §3 Abs2Rechtssatz
Unter "Verpflichteter" ist nicht nur der persönlich leistende Schuldner, sondern auch derjenige, der in seinem Namen die Leistung erbringt, anzusehen, somit auch der Drittschuldner im Konkurse des betreibenden Gläubigers.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0063857Dokumentnummer
JJR_19831122_OGH0002_0020OB00550_8200000_001