Norm
HGB §347Rechtssatz
Eine Verfolgung der Veröffentlichungen im entsprechenden Amtsblatt ist als ausreichende Maßnahme zwecks Verschaffung der notwendigen Kenntnis und als Erfüllung der gehörigen Sorgfalt der Bank anzusehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0062228Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.05.2011