RS OGH 1976/1/14 1Ob299/75, 4Ob552/77

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Veröffentlicht am 14.01.1976
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Norm

KO §3 Abs2

Rechtssatz

Nach Konkurseröffnung einem betreibenden Gläubiger aufgrund vorhergegangener Drittschuldnerexekution geleistete Zahlungen des Schuldners des Gemeinschuldners sind keine Zuwendungen an die für alle Konkursgläubiger gleichmäßig bestimmte Masse.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 299/75
    Entscheidungstext OGH 14.01.1976 1 Ob 299/75
  • 4 Ob 552/77
    Entscheidungstext OGH 24.01.1978 4 Ob 552/77
    nur: Nach Konkurseröffnung einem betreibenden Gläubiger geleistete Zahlungen des Schuldners des Gemeinschuldners sind keine Zuwendungen an die für alle Konkursgläubiger gleichmäßig bestimmte Masse. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0063854

Dokumentnummer

JJR_19760114_OGH0002_0010OB00299_7500000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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