Entscheidungsgründe: Am 13. 10. 2000 ereignete sich in der Nähe des Flugplatzes Trieben bei einem Schleppflug eines Segelflugzeugs ein Unfall, bei dem der Kläger als Pilot und Uwe P***** als Passagier des Segelflugzeugs verletzt wurden und dieses beschädigt wurde. Der Erstbeklagte, ein Mitglied des zweitbeklagten Sportfliegerclubs, war Pilot, der Zweitbeklagte war Eigentümer und Halter, die Drittbeklagte war Haftpflichtversicherer des schleppenden Motorflugzeugs. Der Kläger begehrt... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. Grohmann, Dr. E. Solé und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Franz S*****, vertreten durch Dr. Peter Ouschan, Rechtsanwalt in Völkermarkt, gegen die beklagten Parteien 1. Manfred S*****, und 2. (nunmehr) B***** GmbH, *****, beide vertreten durch Dr. Erwin Höller und Dr. Reinhold Lingner, Rechtsan... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei O***** Versicherung AG, *****, vertreten durch Dr. Wolfgang Dartmann und andere Rechtsanwälte in Linz, gegen die beklagten Parteien 1. S***** AG und 2. S***** GmbH, beide: *****, und 3. Christi... mehr lesen...
Begründung: Am 7. 8. 2004 wanderte die Klägerin in Begleitung ihrer Familie und ihres Hundes in Weisspriach. Der Hund der Klägerin ging einen größeren Schäferhund an. Etwa zehn Minuten später ging die Beklagte mit dem Hund ihrer Schwiegermutter in Richtung Granklerhütte. Bei diesem Hund handelte es sich um einen Familienhund der Rasse Golden Retriever, der aufgrund des Hotelbetriebs der Beklagten und ihrer Schwiegermutter andere Menschen und Hunde gewöhnt war und sich diesen gegenüb... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Baumann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Adem T*****, 2. Nefi T*****, vertreten durch Dr. Walter Geißelmann, Dr. Günther Tarabochia, Rechtsanwälte in Bregenz, gegen die beklagten Parteien 1. Özcan Ü*****, 2. G***** Versicherung AG, ****... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 13. 10. 2002 ereignete sich gegen 1.50 Uhr auf der L 200 in Bersbuch ein Verkehrsunfall, im Zuge dessen der von Andreas S***** (geboren am 26. 9. 1983) gelenkte und gehaltene PKW Audi 80, amtliches Kennzeichen *****, mit dem Kläger als Fahrgast von der Fahrbahn geriet und gegen eine Hausmauer prallte. Der mit dem Lenker namensgleiche Kläger (geboren am 27. 9. 1985) wurde schwer verletzt. Der Haftpflichtversicherer des Unfallfahrzeuges lehnte mit Schreiben v... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Thomas K*****, vertreten durch Rechtsanwälte Kreuzberger - Stranimaier - Köstner OEG in Bischofshofen, gegen die beklagten Parteien 1. Markus R*****, vertreten durch Mag. Siegfrie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Jagdausübungsberechtigte dreier Jagdreviere; bei ihnen war Robert T***** als Berufsjäger beschäftigt. Dessen Nachbar Martin G***** hatte die erstbeklagte Partei beauftragt, ein Stallgebäude zu errichten. Am 22. 10. 2002 half Robert T***** seinem Nachbarn sowie Arbeitern der erstbeklagten Partei bei der Errichtung dieses Gebäudes; Robert T***** war dabei unentgeltlich im Rahmen der Nachbarschaftshilfe tätig. Die Arbeiter und Robert T***** sollten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ging am 20. 8. 2003 mit einer Bekannten in einem Wald im Raum Gloggnitz auf einem Fitnessparcourweg spazieren. Die Frauen ließen ihre Hund frei laufen. Auch die Beklagte war mit ihrem ca 15 Monate alten, 30 kg schweren Hund im Wald spazieren. Ihr Hund war nicht angeleint und bewegte sich frei. Er entfernte sich von der Beklagten und lief von hinten kommend auf die Klägerin zu und stieß sie nieder. Beim Sturz erlitt die Klägerin einen Oberschenkel... mehr lesen...
Norm: KHVG 1994 §2
Rechtssatz: Die Durchführung von (nicht gewerbsmäßigen) Reparaturarbeiten am PKW durch den Lenker gehört zum Gebrauch eines Fahrzeuges und die voraus entstandenen Schäden unterliegen der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung. Hier: Auf Grund von unsachgemäß durchgeführter (durch das Undichtwerden der Kraftstoffleitung bzw des -tanks entstand ein Benzin-Luftgemisch, das sich entzündete) Reparaturarbeiten durch den Versicherungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Michael D*****, der bemerkt hatte, dass in der Elektronik seines bei der Rechtsvorgängerin der beklagten Partei haftpflichtversicherten PKW Chevrolet ein Wackelkontakt aufgetreten war und die Drehzahlmessanlage nicht richtig funktionierte, wollte am 27. 5. 2000, um Kosten zu sparen, den Schaden selbst reparieren. Er vermutete, dass ein an der hinteren Achse am Getriebe des Fahrzeuges befindlicher Stecker defekt wäre und wollte nach Überprüfung dieses Steckers ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und seine Gattin schlossen mit der Beklagten einen Haushaltsversicherungsvertrag ab, der auch eine Privathaftpflichtversicherung mit einer Pauschalversicherungssumme von EUR 726.728,34 umfasst. Diesem Vertrag lagen unter anderem die Bedingungen für Haushaltsversicherungen (ABH 980 idF 1995) zugrunde. Der Kläger und seine Gattin schlossen mit der Beklagten einen Haushaltsversicherungsvertrag ab, der auch eine Privathaftpflichtversicherung mit einer Pa... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat in den Entscheidungen 9 ObA 298/01s (= ZVR 2003/54 S 194), 2 Ob 214/01m (= EvBl 2002/181 S 685 = ARD 5363/30/02 = RZ 2002, 277 = Danzl, ZVR 2003/78), 7 Ob 148/03w (= RdW 2004, 86 = Danzl, ZVR 2004, 115 = Reisinger, RdW 2004, 265 = ZVR 2004/60 S 209) ausgesprochen, dass seit der Neuregelung des § 2 Abs 1 KHVG 1994 der Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung nicht nur den "Betrieb" eines... mehr lesen...
Norm: ASVG §333 Abs3KHVG §2
Rechtssatz: Auch der Einsatz eines auf einem LKW montierten Ladekranes zum Hochheben eines mit Arbeitern besetzten Arbeitskorbes ist vom Versicherungsschutz des § 2 Abs 1 KHVG umfasst und stellt eine Verwendung des Kfz im Sinn des § 333 Abs 3 ASVG dar. Entscheidungstexte 8 ObA 73/03y Entscheidungstext OGH 24.09.2004 8 ObA 73/03y Veröff: SZ 2004/141 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eine Dienststelle der Wildbach- und Lawinenverbauung beabsichtigte in Absprache mit der Bundesgebäudeverwaltung Renovierungsarbeiten an einem Wohn- und Bürogebäude ihres Bauhofs durchzuführen. Die Arbeiten sollten durch Angehörige der Dienststelle verrichtet werden, die über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügten. Der Viertbeklagte als Bauhofleiter war für die Durchführung des Projekts verantwortlich und hatte die Aufsicht über die Arbeiten. Es wurden ihm... mehr lesen...
Norm: KHVG §2KFG §102
Rechtssatz: Der Lenker eines Fahrzeuges, der den Beifahrer ersucht, kurz das Lenkrad zu halten und die Fahrtrichtung beizubehalten, um sich nach einem Gegenstand bücken zu können, verliert nicht seine Eigenschaft als in der Haftpflichtversicherung mitversicherter Lenker; der Beifahrer wird dadurch nicht zum Lenker. Entscheidungstexte 2 Ob 145/03t Entscheidungstex... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 3. 3. 1996 ereignete sich in Wien auf der Brigittenauerlände ein Verkehrsunfall, an dem die - am Beifahrersitz sitzende - Klägerin und die - am Fahrersitz sitzende - Erstbeklagte als Insassen des von der Zweitbeklagten gehaltenen und bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten PKWs VW 19 beteiligt waren. Das Fahrzeug kam von der Fahrbahn ab und fuhr gegen eine Baustellenabschrankung, wodurch sich eine Absperrplanke durch die Windschutzscheibe bohrte und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 17. 11. 2002 ging der Kläger mit seiner Hündin auf dem linken Treppelweg eines Flusses in Richtung einer Brücke. Am gegenüberliegenden Ufer ging die Beklagte mit dem Hund ihres Lebensgefährten in dieselbe Richtung. Die Hunde waren nicht angeleint. Mit Verordnung vom 20. 11. 1997 hat die Stadtgemeinde "für Hunde an allen öffentlichen Wegen und Plätzen einen Leinenzwang verordnet". Der Kläger begehrt mit der am 12. 6. 2003 beim Erstgericht eingelangten Klage ... mehr lesen...
Begründung: Am 5. 7. 2000 wurde ein Zug der Österreichischen Bundesbahnen im Rahmen der sog "Rollenden Landstraße" mit insgesamt 15 Waggons vom Bahnhof Villach-Süd zum Bestimmungsort Wels abgefertigt. Absender des Zuges war die Ö***** GmbH (im Folgenden kurz: Firma Ö*****), deren Haftpflichtversicherer die klagende Partei ist. Am 11. Waggon befand sich ein polnischer LKW samt Zugmaschine, der bei ausgeschaltetem Motor verblockt war. Er war mit 321 Waschmaschinen beladen. Bei der ... mehr lesen...
Norm: EKHG §1 IIIAEKHG §1 IIIBKHVG 1994 §2
Rechtssatz: Der Begriff des "Verwendens" eines Fahrzeuges in § 2 KHVG 1994 ist weiter als der Begriff "beim Betrieb" im Sinn des § 1 EKHG und umfasst auch die Verwendung des versicherten Fahrzeuges als ortsgebundene Kraftquelle zB zum Entladen anderer Fahrzeuge. Gemäß § 4 Abs 1 Z 4 KHVG 1994 kann jedoch dieses Risiko von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ausgeschlossen werden. ... mehr lesen...
Begründung: Am 20. 9. 1995 kam es im Ortsgebiet von St. Jakob, Gemeindegebiet Breitenau, zu einem Arbeitsunfall, bei welchem Josef S***** schwer verletzt wurde. Die Verletzungsfolgen sind nicht ausgeheilt, die weitere gesundheitliche Entwicklung des Josef S***** ist nicht vorhersehbar. Josef Schrittwieser hatte als Kraftfahrer der Firma K*****-Transporte zur Künettenabdeckung vorgesehene Stahlplatten mit dem LKW angeliefert. Diese Platten sollten mittels einer an einem Bagger mont... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist der Haftpflichtversicherer des dem am 28. 8. 1968 geborenen Kläger gehörigen und von diesem gehaltenen PKWs Toyota, Kennzeichen *****. Der Kläger hatte dieses Fahrzeug am 1. 9. 1994 seiner damals 17 1/2-jährigen Freundin Carina B***** überlassen, obwohl ihm bekannt war, daß diese über keine Lenkerberechtigung verfügte und sich auch in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befand. Carina B***** lenkte den PKW des Klägers zum Zw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei war Haftpflichtversicherer eines dem Johann K***** gehörenden PKWs. Dieser hatte sein Fahrzeug am 1.9.1994 der damals 17 1/2 Jahre alten Beklagten überlassen, obwohl ihm bekannt war, daß sie über keine Lenkerberechtigung verfügte und sich auch in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befand. Die Beklagte lenkte diesen PKW zum Zwecke des "Autosurfens". Der Eigentümer des Fahrzeuges lag dabei mit einem Mitfahrer auf dem Autodach, e... mehr lesen...
Norm: AKHB 1988 §1KHVG §2
Rechtssatz: Eine "Verwendung" eines abgeschleppten Fahrzeuges im Sinne des § 1 AKHB 1988 bzw § 2 KHVG 1994 liegt jedenfalls dann vor, wenn das Fahrzeug mit einem Abschleppseil abgeschleppt und selbständig gelenkt wird. Entscheidungstexte 2 Ob 14/97s Entscheidungstext OGH 10.04.1997 2 Ob 14/97s Schlagworte K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Versicherung begehrt von dem Beklagten die Zahlung von S 92.576,-- sA mit der
Begründung: , dieser habe am 11.9.1993 einen Unfall zu einem Viertel mitverschuldet. Der gesamte von der klagenden Partei ersetzte Schaden betrage S 367.549,--, ein Viertel hievon habe der Beklagte im Regreßwege zu ersetzen. Seine Haftung ergebe sich daraus, daß er beim Abschleppen seines Fahrzeuges durch den Lenker des bei der klagenden Partei versicherten Fahrzeuges an... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 6.9.1987 ereignete sich in Jugoslawien ein Verkehrsunfall, an dem der Erstkläger mit einem in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen PKW und ein in Österreich zugelassener, bei der beklagten Partei haftpflichtversicherter Omnibus beteiligt waren. Das Alleinverschulden am Unfall, bei dem der PKW einen Totalschaden erlitt und der Erstkläger sowie die im PKW mitfahrende Zweitklägerin verletzt wurden, trifft den Omnibuslenker. Die beiden Kläger machten mit... mehr lesen...
Begründung: Am 31.8.1989 ereignete sich in Italien auf der SS 2240, der östlichen Gardaseestraße, ein Verkehrsunfall, an dem Beate W***** als Lenkerin und Halterin des Personenkraftwagens mit dem pol. Kennzeichen N *****, der bei der beklagten Partei haftpflichtversichert war, sowie der von Philippi P***** gelenkte und in Italien zugelassene LKW mit dem pol. Kennzeichen TN-***** beteiligt waren. Die Lenkerin und Halterin Beate W***** wurde bei diesem Unfall getötet, während die Kläg... mehr lesen...
Begründung: Am 6.8.1988 ereignete sich in Frankreich ein Verkehrsunfall, an dem ein der Klägerin gehörender, in der Schweiz zugelassener PKW und ein bei der beklagten Partei haftpflichtversicherter, in Österreich zugelassener Omnibus beteiligt waren. Die Klägerin, deren PKW beschädigt wurde, macht Schadenersatzansprüche geltend. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab und führte im wesentlichen aus, § 1 KHVG regle die obligatorische Haftpflichtversicherung in Erfüllung des § 5... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 12.Jänner 1988 ereignete sich im Gemeindegebiet von Schabs in Südtirol ein Verkehrsunfall, an dem der bei der Beklagten haftpflichtversicherte, von Ludwig N***** gelenkte LKW-Zug der Marke Scania 112 mit dem (österreichischen) polizeilichen Kennzeichen O 377.428 und der von Johann R***** gelenkte, von der klagenden Gesellschaft gehaltene LKW Marke Mercedes 307 (Kastenwagen) mit dem (österreichischen) polizeilichen Kennzeichen W 786.553 beteiligt waren. Mit ... mehr lesen...