Begründung: Zwar ist die Entscheidung des Berufungsgerichts - im Gegensatz zur umfassenden rechtlichen Beurteilung des Erstgerichtes - diesbezüglich eher knapp begründet, doch im Ergebnis zutreffend, sodass die außerordentliche Revision mit folgender klarstellender
Begründung: zurückzuweisen ist: Rechtliche Beurteilung Es trifft zu, dass die Entscheidungen betreffend die Abgrenzung von Arbeitsverträgen, familienrechtlicher Mitarbeit im Rahmen der ehelich... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zweck des IESG ist in seinem Kernbereich das Hintanhalten der von den Arbeitnehmern typischerweise nicht abwendbaren und absichtbaren Gefahr des gänzlichen oder teilweisen Verlustes der Entgeltansprüche, auf die diese zur Bestreitung des Lebensunterhaltes angewiesen sind (SZ 64/54; 66/124; 67/14 und 142 uva). Ein "Fremdvergleich" zeigt, daß normalerweise ein Arbeitnehmer unter den gegebenen Umständen das Arbeitsverhält... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Rechtliche Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger arbeitete vom 17. 4. 1989 bis 15. 3. 1996 bei seiner Ehegattin als Verkaufsberater mit einem monatlichen Entgelt von S 15.000,--, 14 mal jährlich und Spesen sowie Reisekostenersatz. 1992 geriet das Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten und es kam ab 1993 zu jährlichen Verlusten in Millionenhöhe. Grund hiefür war die - in der Folge nicht erfolgreiche - Entwicklung einer Anlage zur Reinigung von Biotonnen, in die ein Betrag von etwa S 3 bis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1982, als das Unternehmen in Form einer nichtprotokollierten Einzelfirma gegründet wurde, im Betrieb seiner damaligen Gattin beschäftigt. Der Betrieb hatte im jahrelangen Durchschnitt nur zwei bis sechs Arbeitnehmer. Ein schriftlicher Dienstvertrag mit dem Kläger wurde nicht errichtet; ein Dienstzettel wurde ihm nicht ausgefolgt. Hauptaufgabe des Klägers war das Glasschleifen und Glasgravieren. Darüberhinaus vertrat der Kläger, wie auch a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 14. 10. 1965 geborene Klägerin stand vom 1. 10. 1985 bis zum 31. 12. 1993 als Arbeitnehmerin in einem Arbeitsverhältnis zur späteren Gemeinschuldnerin, einer GmbH, die sich gewerbsmäßig mit der Erzeugung und dem Vertrieb von Stickereien beschäftigte. Jedenfalls ab dem Jahre 1991 hielten die Mutter der Klägerin drei Viertel und der Vater ein Viertel des Stammkapitals dieser Gesellschaft als Gesellschafter. Alleiniger Geschäftsführer war ab diesem Zeitp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der Arbeitgeberin, eine Haustechnik GesmbH, der beiden Kläger wurde am 7. 11. 1996 das Konkursverfahren eröffnet. Am 7. 1. 1997 erklärten beide Kläger gemäß § 25 KO ihren Austritt. Sie beantragten unter anderem bei der beklagten Partei Insolvenz-Ausfallgeld für Urlaubsentschädigungen im Ausmaß von 140 Tagen (Erstkläger) und 139,5 Tage (Zweitkläger). Mit stattgebenden Teilbescheid vom 4. 9. 1997 erhielt der Erstkläger unter anderem Urlaubse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 1. 1987 Angestellter einer in der Folge in Konkurs verfallenen Gesellschaft mbH. Da das Unternehmen in ernste wirtschaftliche Schwierigkeiten geriet, erhielt der Kläger in der Zeit vom 1. 10. 1994 bis 31. 5. 1995 keinerlei Gehaltszahlungen. Zwischen den Parteien des Arbeitsvertrages gab es zwar immer wieder Gespräche hinsichtlich der rückständigen Zahlungen, jedoch drohte der Kläger, dem die schlechte finanzielle Lage seines Arbeitgebe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin schloß am 5. 12. 1995 einen Arbeitsvertrag ab, in welchem als Arbeitgeber aufscheint: "I.V.E. Invest-Entertainment, H***** Heinz *****" und als Beginn des Dienstverhältnisses der 4. 12. 1995 angegeben ist. Am 19. 12. 1995 schlossen Heinz H***** sowie drei andere Personen einen Gesellschaftsvertrag zur Gründung der "IVE *****gesellschaft mbH". Heinz H***** wurde zum selbständig vertretungsbefugten Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt. Zu ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1984 in dem seinen Schwager gehörigen Betrieb als technischer Angestellter tätig, übernahm nach dem Tod seines Schwagers Ende 1989 neben den technischen Aufgaben, die er bis dorthin innehatte, auch die bisher von seinem Schwager geführten kaufmännischen Angelegenheiten und war seither voll über die finanzielle Situation des Unternehmens informiert. Seine Schwester, die nunmehrige Eigentümerin des Betriebes, mit der er im gemeinsamen Haush... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwischen den Streitteilen besteht ein Rechtsschutzversicherungsvertrag, dem die ARB 1965/82 und die Sonderbedingungen für die Rechtsschutzversicherung zugrunde gelegt wurden. Zu den versicherten Risken zählen ua der Arbeitsgerichts-Rechtsschutz und der Sozialversicherungs-Rechtsschutz. Der Kläger wurde von der A***** HandelsgmbH & Co KG beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien auf Ersatz sämtlicher, während seiner Tätigkeit für diese als Angestell... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat bereits in seiner ein Verfahren zwischen den selben Parteien betreffenden Entscheidung 8 ObS 24/95 = WBl 1995, 463 klargestellt, daß der Arbeitnehmer, dem es gelingt, vom Arbeitgeber oder einem Dritten eine ausreichende Sicherheit gegen den Verlust seiner Entgeltansprüche bei Insolvenz des Arbeitgebers zu erlangen, nicht vom Schutzzweck des IESG erfaßt ist. In 8 ObA 2011/96k = ZAS 1997, 78 ha... mehr lesen...
Norm: EStG §67 Abs8 lita
Rechtssatz: Der Belastungsprozentsatz gemäß § 67 Abs 8 lit a EStG ist auf Nachzahlungen und nachträgliche Zahlungen von laufenden und sonstigen Bezügen in einem Ausgleichsverfahren anzuwenden, auch wenn sie Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr betreffen. Entscheidungstexte 8 ObS 120/97y Entscheidungstext OGH 23.05.1997 8 ObS 120/97y ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war (und ist weiterhin) Arbeitnehmer eines Arbeitgebers, über dessen Vermögen am 1.4.1996 das Ausgleichsverfahren (17 Sa 11/96s des Landesgerichtes Ried im Innkreis) eröffnet wurde. Mit Antrag vom 6.5.1996 machte der Kläger Insolvenzausfallgeld von S 1.212,-- netto geltend und zwar Lohn vom 28.3. bis 31.3.1996 von S 1.057,-- und anteilige Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuß für diesen Zeitraum von S 81,-- bzw S 74,--. Mit Bescheid der beklag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 3.April 1989 bis 30.November 1990 bei der I*****gesellschaft mbH, ***** als Angestellte beschäftigt. Diese Gesellschaft mbH war seit Oktober 1990 zahlungsunfähig. Mit Beschluß vom 29.Jänner 1991 wies das Landesgericht Salzburg den Antrag auf Eröffung des Konkurses mangels kostendeckenden Vermögens ab. Die letzte Gehaltszahlung erhielt die Klägerin für September 1990. Der Geschäftsführer und Alleingesellschafter der I***** GesmbH (AS 19) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bis 28. Februar 1990 bei der R***** B***** AG beschäftigt. Ende 1989 kam es zu einem Gespräch zwischen dem Kläger und dem Geschäftsführer der V***** C***** Gesellschaft mbH, Dr. E***** P*****, über die
Begründung: eines Arbeitsverhältnisses zwischen dieser Gesellschaft und dem Kläger. Im Zuge dieser Gespräche wurde dem Kläger die Beschäftigung bei der V***** C***** GesmbH durch attraktive Entgeltangebote, vor allem aber dadurch schmackhaft gemacht,... mehr lesen...
Norm: EStG 1988 §67 Abs8
Rechtssatz: Durch die Ausnahmsregelung des § 67 Abs 8 EStG wird verhindert, daß die Nachzahlungen nach dem Zuflußprinzip versteuert werden und damit zu einer Erhöhung der Lohnsteuerbemessungsgrundlage und einer entsprechenden Verstärkung der Progression für das laufende Kalenderjahr führen. Entscheidungstexte 9 ObS 20/91 Entscheidungstext OGH 15.01.1992 9 ... mehr lesen...
Norm: EStG 1988 §67 Abs8
Rechtssatz: Es ist nicht Zweck dieser Regelung, den Arbeitnehmer nicht nur vor einer unverhältnismäßigen Besteuerung von Nachzahlungen zu schützen, sondern ihm noch weitere - bis zur vollen Steuerfreiheit auch erheblicher Nachzahlungen führende - Begünstigungen zu gewähren, und ihn damit ohne sachlichen Grund gegenüber den Arbeitnehmern, deren Lohn rechtzeitig gezahlt wurde, besserzustellen. Entschei... mehr lesen...
Norm: EStG 1972 §67 Abs8IESG §3 Abs4
Rechtssatz: Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des Belastungsprozentsatzes ist nicht der im maßgeblichen Lohnzahlungszeitraum ausgezahlte, sondern der in diesem Zeitraum gebührende Arbeitslohn (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObS 20/91 Entscheidungstext OGH 15.01.1992 9 ObS 20/91 Veröff: WBl 1992,125 ... mehr lesen...
Norm: EStG 1988 §67 Abs8
Rechtssatz: Nach den EB zur RV (622 BlgNR 17.GP, 90) soll die Ermittlung des Belastungsprozentsatzes einheitlich mit dem Steuersatz erfolgen, der tarifmäßig dem Arbeitslohn des letzten vollen Kalenderjahres entspricht. Durch den letzten Satz des Abs 8 soll sichergestellt werden, daß die Besteuerung der Nachzahlungen im Konkursverfahren immer mit dem Belastungsprozentsatz zu erfolgen hat, gleichgültig, ob es sich um Lohn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war a) vom 15.8.1969 bis 30.4.1970 bei der Kommanditgesellschaft Verlag F***** H*****, K***** (21 HRA 541 des Amtsgerichtes K*****), und b) vom 1.5.1970 bis 31.12.1976 in der Zweigniederlassung dieses Verlages in Wien als Angestellter beschäftigt. c) Vom 9.12.1970 bis 9.11.1984 war der Kläger Geschäftsführer der "Verlag F***** H***** Gesellschaft mbH" (HRB 9.241 des Handelsgerichtes Wien), die 1965 als Tochtergesellschaft der Firma Verlag F*****... mehr lesen...