Norm
EStG 1988 §67 Abs8Rechtssatz
Durch die Ausnahmsregelung des § 67 Abs 8 EStG wird verhindert, daß die Nachzahlungen nach dem Zuflußprinzip versteuert werden und damit zu einer Erhöhung der Lohnsteuerbemessungsgrundlage und einer entsprechenden Verstärkung der Progression für das laufende Kalenderjahr führen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0057960Dokumentnummer
JJR_19920115_OGH0002_009OBS00020_9100000_004