Mit dem in der vorliegenden, am 7. September 1995 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Beschwerde angefochtenen Bescheid wurde die Berufung der beschwerdeführenden Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Bescheid des Finanzamtes über die Umsatzsteuervorauszahlungen für die Monate Juli bis September 1994 als unbegründet abgewiesen. Mit Schreiben vom 8. Juli 1996 hat die belangte Behörde dem Gerichtshof mitgeteilt, daß am 28. Februar 1996 gegenüber der Beschwerdeführerin der Umsatz... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §21 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/13/0128 E 22. Dezember 1993 VwSlg 6854 F/1993 RS 1(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Ein Bescheid über die Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen ist zwar im vollen Umfang anfechtbar, hat aber insofern einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, als er durch die Erlassung eines Umsatzsteuerbescheides, der den glei... mehr lesen...
Mit dem in der vorliegenden, am 21. April 1994 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Beschwerde angefochtenen Bescheid wurde die Berufung der beschwerdeführenden Wohnungseigentumsgemeinschaft (im folgenden: Beschwerdeführerin) gegen die Bescheide des Finanzamtes über die Umsatzsteuervorauszahlungen für den Zeitraum der Monate Jänner bis November 1992 als unbegründet abgewiesen. Mit Schreiben vom 21. Dezember 1994 hat die belangte Behörde dem Gerichtshof mitgeteilt, daß am 6. De... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt eine Autospenglerei. Der Gewinn des Betriebes wird durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt. Im Jahre 1990 wurde in seinem Unternehmen eine abgabenbehördliche Prüfung hinsichtlich der Veranlagungsjahre 1983 bis 1987 durchgeführt. Das Finanzamt folgte den Prüfungsfeststellungen und erließ - nach Wiederaufnahme des Verfahrens - Bescheide über Umsatzsteuer 1983 bis 1987, Einkommen- und Gewerbesteuer 1983 bis 1987 sowie über den Einheitswert des Betriebsver... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §273 Abs1;EStG 1972 §45 Abs1;EStG 1972 §46 Abs1 Z1;UStG 1972 §21 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/13/0128 E 22. Dezember 1993 VwSlg 6854 F/1993 RS 1 Stammrechtssatz Ein Bescheid über die Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen ist zwar im vollen Umfang anfechtbar, hat aber inso... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/03 Steuern vom Vermögen32/08 Sonstiges Steuerrecht33 Bewertungsrecht
Norm: AbgÄG 1983/587 Abschn14;AbgÄG 1986/327 Abschn1;EStG 1972 §27 Abs1 Z4;EStG 1972 §46 Abs1 Z2;VwGG §42 Abs2 Z1;ZEStG 1983 Abschn14;
Rechtssatz: Im konkreten Fall hat die Abgabenbehörde die Zinsertragsteuer iSd BG 1983/587 iVm dem BG 1986/327 nicht auf die Einkommensteu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist seit Oktober 1974 als Rechtsanwalt tätig und ermittelte in den Streitjahren die Einkünfte aus selbständiger Arbeit durch Überschußrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG 1972. Ab dem Jahre 1977 erwarb der Beschwerdeführer in stetig wachsendem Umfang Weingärten, Wiesen und Wälder und schickte sich an, auf diesen Grundstücken zum einen Baulichkeiten zu errichten und zum anderen Nutztiere zu halten, Holz zu schlägern, die bestehenden Weinkulturen zu nutzen und Buschenschan... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §273 Abs1;EStG 1972 §45 Abs1;EStG 1972 §46 Abs1 Z1;UStG 1972 §21 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0133
Rechtssatz: Ein Bescheid über die Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen ist zwar im vollen Umfang anfechtb... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Angestellter einer inländischen AG und hatte als solcher die Funktion eines Geschäftsführers einer Tochtergesellschaft inne. Ende November 1985 wurde er wegen Überschreitung seiner Befugnisse, die zu hohen Verlusten geführt hätten, entlassen. Am selben Tag schenkte er ein Einfamilienhaus unter Vorbehalt eines Fruchtgenußrechtes seinem Sohn. Wenige Tage später wurde seine Ehe geschieden. Im Scheidungsvergleich überließ der Beschwerdeführer die Ehewohnung und ei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §46 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Nur die gem § 46 Abs 1 Z 2 EStG 1972 durch Steuerabzug einbehaltenen Beträge müssen auf die Einkommensteuerschuld angerechnet werden. Insoweit unrechtmäßigerweise keine Abzugsteuern einbehalten wurden, kommt es bei der Veranlagung zu einer Nachholwirkung (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch, 02t... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §46 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der Ersatz der im Haftungsweg nachgeforderten Lohnsteuer durch eine KG an die Komplementär-GmbH führt nicht zur Anrechnung derselben auf die Einkommensteuer des Geschäftsführers. Bei einer derartigen Vorgangsweise wird nämlich die Lohnsteuer nicht vom Geschäftsführer als Arbeitnehmer (persönlich) getragen, sondern geht nur zu La... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §46 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Insoweit unrichtigerweise keine Abzugssteuern einbehalten wurden, kommt es bei der Einkommensteuerveranlagung zu einer Nachholwirkung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986140179.X05 Im RIS seit 19.05.1987 Zuletzt aktualisi... mehr lesen...