RS Vwgh 1992/3/31 92/14/0040

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Veröffentlicht am 31.03.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §46 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Nur die gem § 46 Abs 1 Z 2 EStG 1972 durch Steuerabzug einbehaltenen Beträge müssen auf die Einkommensteuerschuld angerechnet werden. Insoweit unrechtmäßigerweise keine Abzugsteuern einbehalten wurden, kommt es bei der Veranlagung zu einer Nachholwirkung

(Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch, 02te Auflage, § 46 Textziffer 9; Hinweis E 20.2.1992, 90/13/0154).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992140040.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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