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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §46 Abs1 Z2;Rechtssatz
Insoweit unrichtigerweise keine Abzugssteuern einbehalten wurden, kommt es bei der Einkommensteuerveranlagung zu einer Nachholwirkung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986140179.X05Im RIS seit
19.05.1987Zuletzt aktualisiert am
23.02.2010