1 Der im Jahr 1947 geborene Revisionswerber machte in der Einkommensteuererklärung 2015 für Einkünfte infolge einer Betriebsaufgabe in Höhe von 66.187,08 € den Hälftesteuersatz geltend (§ 37 Abs. 5 EStG 1988). 2 Das Finanzamt setzte die Einkommensteuer 2015 mit Bescheid vom 29. August 2017 erklärungsgemäß fest. 3 Mit Bescheid vom 14. Jänner 2019 führte es sodann gemäß § 293b BAO eine Berichtigung des Bescheides vom 28. August 2017 durch und begründete dies damit, ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §37 Abs1 EStG 1988 §37 Abs5 Z3 EStG 1988 § 37 heute EStG 1988 § 37 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 EStG 1988 § 37 gültig von 25.07.2020 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 9... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin ist die Erbin des verstorbenen D.V., der einen Großhandel mit Baumaschinen betrieb. Im Jahr 2013 erklärte D.V. einen Aufgabegewinn in Höhe von € 450.000, für den er den Hälftesteuersatz gemäß § 37 Abs. 5 Z 3 EStG 1988 in Anspruch nahm. 2 Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, dass D.V. am 1. November 2013 seinen Kundenstock an die X GmbH veräußert hatte. Er sei zum 1. Jänner 2014 ein unbefristetes Dienstverhältnis als Geschä... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber war - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - einer von zwei Gesellschaftern einer seit 14. Juli 1998 im Firmenbuch eingetragenen Personengesellschaft (zunächst OEG, dann OG, dann KG). 2 Mit Vertrag vom 18. März 2013 veräußerte der Revisionswerber seinen gesamten Kommanditanteil an die D GmbH. 3 Die steuerliche Gewinnermittlung der Personengesellschaft erfolgte bis einschließlich 2012 durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gemäß §... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs3EStG 1988 §24 Abs5EStG 1988 §24 Abs6EStG 1988 §37 Abs2EStG 1988 §37 Abs5
Rechtssatz: Für Veräußerungs- und Aufgabegewinne kommen folgende steuerliche Begünstigungen alternativ in Betracht: Der Steuerfreibetrag nach § 24 Abs. 3 EStG 1988, die Verteilungsbegünstigung nach § 37 Abs. 2 EStG 1988 und der Hälftesteuersatz nach § 37 Abs. 5 EStG 1988 (d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188EStG 1988 §18 Abs6EStG 1988 §18 Abs7EStG 1988 §23 Z2EStG 1988 §24EStG 1988 §37 Abs5
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat zu Recht erkannt, dass insbesondere auch über die Fragen, ob in Einkunftsteilen ein Veräußerungsgewinn(-verlust) enthalten ist, ob Einkunftsteile den begünstigten Steuersätzen unterlie... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188EStG 1972 §37EStG 1988 §37 Abs5
Rechtssatz: Die Tarifbegünstigung für Veräußerungs- und Übergangsgewinne nach § 37 Abs. 5 EStG 1988 in der im Revisionsfall anzuwendenden Fassung kann u.a. davon abhängig sein, dass der Steuerpflichtige aus anderen Einkunftsquellen nicht höhere Einkünfte als 730 € erzielt. Inso... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188BAO §188 Abs1EStG 1988 §24 Abs4EStG 1988 §37 Abs5
Rechtssatz: Auf der Grundlage der geltenden einkommensteuerlichen Rechtslage ergibt sich für das Feststellungsverfahren nach § 188 BAO, dass im Feststellungsbescheid darüber abzusprechen ist, ob (prinzipiell tarifbegünstigungsfähige) Veräußerungs- bzw Übergangs... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin ist Erbin nach (dem im Jahr 2009 verstorbenen) GB, der von April 1983 bis April 2008 alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der X GmbH war. Aus der Geschäftsführertätigkeit bezog er Einkünfte aus selbständiger Arbeit gemäß § 22 Z 2 2. Teilstrich EStG 1988, die er mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelte. 2 Mit Wirkung vom 1. Jänner 1995 schloss GB mit der X GmbH einen Vertrag (im Folgenden: "Pensionszusage") ab, der u. a. folgende Bestimmunge... mehr lesen...
Der 1928 geborene, im Jahr 1992 als leitender Angestellter pensionierte Mitbeteiligte bezog während des Jahres 2000 neben seiner Pension Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus zwei in den Jahren 1991 und 1992 erworbenen Beteiligungen als atypischer stiller Gesellschafter. Zum 31. Dezember 2000 kündigte er diese Beteiligungen. Er beantragte die Besteuerung der Einkünfte (der Veräußerungsgewinne, in einem Fall vermindert durch einen negativen steuerlichen Ergebnisanteil) mit dem Hälftesteuers... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §24 Abs6;EStG 1988 §37 Abs5 idF 1996/201;
Rechtssatz: Ausführungen darüber, unter welchen Voraussetzungen der Hälftesteuersatz gemäß § 37 EStG 1988 in Anspruch genommen werden kann. (Nach dem Wortlaut der seit dem Strukturanpassungsgesetz 1996 auch für Veräußerungsgewinne geltenden Voraussetzungen genügt es nicht, dass der Steuerpflicht... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer führte bis 31. März 1999 einen Gastgewerbebetrieb. In seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 1999 wies er neben Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und sonstigen Einkünften negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von S 468.786,-- aus. Bezüglich eines neben diesen Einkünften ausgewiesenen Betrages von S 4,673.069,-- machte der Beschwerdeführer Einkünfte gemäß § 37 EStG 1988 geltend, für welche er den Hälftesteuersatz beanspruchte. Einer Beil... mehr lesen...
Index: 00032/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs6 idF 1996/201;EStG 1988 §37 Abs1 idF 1996/201;EStG 1988 §37 Abs5 idF 1996/201;StruktAnpG 1996 Art39 Z24;StruktAnpG 1996 Art39 Z44; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/13/0104 E 4. November 1998 VwSlg 7327 F/1998 RS 2 Stammrechtssatz Aus dem Gesamtzusammenhang der Bestimmung des § 37 Abs 5 EStG 1998 idF des StruktAnpG 1996 (und des § 24 Abs 6 ... mehr lesen...
Index: 00032/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §37 Abs1 idF 1996/201;EStG 1988 §37 Abs5 idF 1996/201;StruktAnpG 1996 Art39 Z44; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/13/0104 E 4. November 1998 VwSlg 7327 F/1998 RS 1
(hier nur letzter Satz) Stammrechtssatz Ein Verständnis iSd GSVG kann dem Begriff der Erwerbsunfähigkeit für Zwecke des Steuerrechtes nicht beigemessen werden, weil das GSVG entsprechen... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer war Handelsvertreter. Mit 1. April 2003 ist er in den Ruhestand getreten und hat seine Gewerbeberechtigung zurückgelegt. Seither bezieht er eine Pension der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft. Aufgrund der Beendigung des Handelsvertretungsverhältnisses hat er mit Beleg vom 24. April 2003 einen Ausgleichsanspruch gemäß § 24 HVertrG 1993 in der Höhe von EUR ... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs2;EStG 1988 §37 Abs1;EStG 1988 §37 Abs5;HVertrG 1993 §24;
Rechtssatz: Das Entstehen des Ausgleichsanspruches iSd § 24 HVertrG 1993 ist erst die Folge der Beendigung des Vertragsverhältnisses. Der Verwaltungsgerichtshof hat in den Erkenntnissen vom 15. September 1999, 94/13/0005, und vom 27. Juli 1999, 94/14/0053, zum Ausdruck ge... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte in seiner Einkommensteuererklärung für 1996 Einkünfte von S 724.101,-- und beantragte die Besteuerung mit dem Hälftesteuersatz, weil der Betrieb wegen Erwerbsunfähigkeit verkauft worden sei. Bei der Veranlagung des Beschwerdeführers zur Einkommensteuer wurde der begünstigte Steuersatz nicht gewährt, weil trotz Vorhaltes der Nachweis einer vollständigen (hundertprozentigen) Minderung der Erwerbsfähigkeit nicht erbracht worden sei. In einer dagege... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs2;EStG 1988 §37 Abs5 idF 1996/201;
Rechtssatz: Gemäß § 24 Abs. 2 EStG 1988 ist Veräußerungsgewinn im Sinne des Abs. 1 der Betrag, um den der Veräußerungserlös nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des Betriebsvermögens (oder den Wert des Anteiles am Betriebsvermögen) übersteigt. Dieser Gewinn ist für den Zeitpunkt der Veräußerung zu ermittel... mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides kann Folgendes entnommen werden: Die Beschwerdeführerin betrieb als Einzelunternehmerin auf Grund eines im Jahre 1969 mit der Gemeinde Wien als Hauseigentümerin abgeschlossenen Bestandvertrages eine Farbenhandlung im von der Gemeinde Wien gemieteten Geschäftslokal. Nachdem die Gemeinde den Abbruch des Hauses beschlossen hatte und die Beschwerdeführerin hievon in Kenntnis gesetzt worden war... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §32 Z1 litc;EStG 1972 §32 Z1 litd;EStG 1972 §37 Abs2;EStG 1972 §37 Abs3;EStG 1988 §32 Z1 litc;EStG 1988 §32 Z1 litd;EStG 1988 §37 Abs5;
Rechtssatz: In seinem zum EStG 1972 ergangenen E vom 7.6.1989, 88/13/0095, VwSlg 6406 F/1989, hat der VwGH nach Gegenüberstellung der Bestimmung des § 37 Abs 3 EStG 1972 (der Vorgängerbestimmung des § 37 Abs 5 EStG 1988... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte in seiner Einkommensteuererklärung für 1996 Einkünfte von S 724.101,-- und beantragte die Besteuerung mit dem Hälftesteuersatz, weil der Betrieb wegen Erwerbsunfähigkeit verkauft worden sei. Bei der Veranlagung des Beschwerdeführers zur Einkommensteuer wurde der begünstigte Steuersatz nicht gewährt, weil trotz Vorhaltes der Nachweis einer vollständigen, dh hundertprozentigen Minderung der Erwerbsfähigkeit nicht nachgewiesen worden sei. In einer ... mehr lesen...
Index: 00032/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: EStG 1988 §24 Abs6 idF 1996/201;EStG 1988 §37 Abs1 idF 1996/201;EStG 1988 §37 Abs5 idF 1996/201;GSVG 1978 §131c Abs1 Z3;StruktAnpG 1996 Art35 Z47;StruktAnpG 1996 Art35 Z48;StruktAnpG 1996 Art39 Z24;StruktAnpG 1996 Art39 Z44; Beachte Besprechung in:
SWK 2001 S 244 bis S 249;
SWK 1999 S 250 bis S 251;
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: 00032/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs6 idF 1996/201;EStG 1988 §37 Abs1 idF 1996/201;EStG 1988 §37 Abs5 idF 1996/201;StruktAnpG 1996 Art39 Z24;StruktAnpG 1996 Art39 Z44; Beachte Besprechung in:
SWK 2001 S 244 bis S 249;
SWK 1999 S 250 bis S 251;
Rechtssatz: Aus dem Gesamtzusammenhang der Bestimmung des § 37 Abs 5 EStG 1998 idF des StruktAnpG 1996 (und des § 24 Abs ... mehr lesen...
Index: 00032/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: EStG 1988 §24 Abs6 idF 1996/201;EStG 1988 §37 Abs1 idF 1996/201;EStG 1988 §37 Abs5 idF 1996/201;GSVG 1978 §131c Abs1 Z3;StruktAnpG 1996 Art35 Z47;StruktAnpG 1996 Art35 Z48;StruktAnpG 1996 Art39 Z24;StruktAnpG 1996 Art39 Z44; Beachte Besprechung in:
SWK 2001 S 244 bis S 249;
SWK 1999 S 250 bis S 251;
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte erklärte aus der von ihm betriebenen Forstwirtschaft in den Streitjahren Einkünfte von rund 1,1 Mio S und rund 1,2 Mio S und beantragte, diese Einkünfte nach § 37 Abs 5 EStG 1988 idF vor der Novelle BGBl Nr 201/1996 zu besteuern, wobei er zur Begründung: ausführte, er sei von der Forstinspektion zur Beseitigung des durch Windwürfe entstandenen Schadholzes bescheidmäßig aufgefordert worden, um so einen Schädlings- bzw Borkenkäferbefall hintanzuhalten. Der Mitbeteiligte... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §12 Abs4;EStG 1988 §30 Abs3 Z2;EStG 1988 §37 Abs5;
Rechtssatz: Unter einem behördlichen Eingriff ist nicht jede behördliche Einwirkung auf ein Geschehen zu verstehen, sondern nur eine solche, mit der die öffentliche Hand Eigentumsrechte zu ihren Gunsten in einer Weise beeinträchtigt, daß - ohne Übertragung des Eigentums - das Eigentumsrecht an einer Sac... mehr lesen...