RS Vwgh 2020/6/25 Ra 2019/15/0016

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Veröffentlicht am 25.06.2020
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §24 Abs3
EStG 1988 §24 Abs5
EStG 1988 §24 Abs6
EStG 1988 §37 Abs2
EStG 1988 §37 Abs5

Rechtssatz

Für Veräußerungs- und Aufgabegewinne kommen folgende steuerliche Begünstigungen alternativ in Betracht: Der Steuerfreibetrag nach § 24 Abs. 3 EStG 1988, die Verteilungsbegünstigung nach § 37 Abs. 2 EStG 1988 und der Hälftesteuersatz nach § 37 Abs. 5 EStG 1988 (die letztgenannte Begünstigung erstreckt sich auch auf den Übergangsgewinn). Zudem sehen § 24 Abs. 5 EStG 1988 die Möglichkeit der Anrechnung der Grunderwerbsteuer und § 24 Abs. 6 EStG 1988 (im Falle der Aufgabe des Betriebes) eine Hauptwohnsitzbefreiung vor (vgl. Doralt/Ruppe, Steuerrecht I12, Rn 582).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019150016.L01

Im RIS seit

10.08.2020

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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