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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §107 Abs6;Rechtssatz
Es entspricht der Systematik des EStG, auch Schadenersatzrenten, einschließlich des in Rentenform gezahlten Schmerzensgeldes, als steuerpflichtige Bezüge nach § 29 Z 1 EStG 1988 zu behandeln. Es ist daher nicht rechtswidrig, wenn die auf der Rechtsgrundlage des deutschen Bundesentschädigungsgesetzes (dBGBl 1953 I S. 1387) gewährte Schadensrente bei der Berechnung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nach § 107 Abs. 6 EStG 1988 berücksichtigt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999130188.X02Im RIS seit
02.05.2003Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013