Nach einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten Lohnsteuerprüfung bezog das Finanzamt die an den Geschäftsführer G.W., der zu 62,8 % am Stammkapital der Gesellschaft beteiligt ist, ausgezahlten Bezüge von S 450.800,-- für das Jahr 1995 und von S 462.000,-- für das Jahr 1996 in die Bemessungsgrundlage des Dienstgeberbeitrages und des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag ein. Außerdem rechnete es für die Privatnutzung des Firmen-Pkw einen entsprechenden Sachbezug gemäß § 15 EStG 1988 ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;GmbHG §15;GmbHG §18;
Rechtssatz: Dass der Geschäftsführer seine Tätigkeit für die Gesellschaft am S... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;GmbHG §15;GmbHG §18;
Rechtssatz: Dass der Geschäftsführer seine Tätigkeit für die Gesellschaft am S... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine GmbH, die ein Reisebüro betreibt. ML, der einen Geschäftsanteil im Ausmaß von 95% ihres Stammkapitals hält, ist ihr einziger Geschäftsführer. Nach einer Lohnsteuerprüfung setzte das Finanzamt für den Zeitraum 1. Jänner 1993 bis 31. Dezember 1995 u. a. Dienstgeberbeitrag von 90.958 S und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag von 11.507 S fest. Die Abgaben entfallen zu einem wesentlichen Teil auf die Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers in den Jahren... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine GmbH, die ein Reisebüro betreibt. ML, der einen Geschäftsanteil im Ausmaß von 95% ihres Stammkapitals hält, ist ihr einziger Geschäftsführer. Nach einer Lohnsteuerprüfung setzte das Finanzamt für den Zeitraum 1. Jänner 1993 bis 31. Dezember 1995 u. a. Dienstgeberbeitrag von 90.958 S und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag von 11.507 S fest. Die Abgaben entfallen zu einem wesentlichen Teil auf die Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers in den Jahren... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/11/25 99/15/0188 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH ergibt sich aus der Entstehungsgeschichte d... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/11/25 99/15/0188 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH ergibt sich aus der Entstehungsgeschichte d... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine GmbH. JA ist ihr einziger Gesellschafter und auch ihr Geschäftsführer. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin im Instanzenzug für die Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers der Jahre 1995 bis 1997 Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag vorgeschrieben. In der Bescheidbegründung wird ausgeführt: Aus einem Fragenkatalog, den die Beschwerdeführerin für das Finanzamt ausgefüllt habe, ergebe sich, dass die Ar... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine GmbH. Ing. RA ist ihr einziger Gesellschafter und auch ihr Geschäftsführer. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin im Instanzenzug für die Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers der Jahre 1994 bis 1996 Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag vorgeschrieben. In der Bescheidbegründung wird nach Darstellung der Rechtslage ausgeführt: Ing. RA obliege als Geschäftsführer die Lenkung und Überwachung des Untern... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine GmbH. Dr. E ist ihr einziger Gesellschafter und auch ihr Geschäftsführer. Mit dem angefochtenen Bescheid wurden der Beschwerdeführerin im Instanzenzug für die Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers der Jahre 1994 und 1995 Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag vorgeschrieben. In der Bescheidbegründung wird nach Darstellung der Rechtslage ausgeführt: Wesentliche Bedeutung komme dem Fehlen von Unternehmerrisiko beim Geschäfts... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine GmbH. JA ist ihr einziger Gesellschafter und auch ihr Geschäftsführer. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin im Instanzenzug für die Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers der Jahre 1995 bis 1997 Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag vorgeschrieben. In der Bescheidbegründung wird ausgeführt: Aus einem Fragenkatalog, den die Beschwerdeführerin für das Finanzamt ausgefüllt habe, ergebe sich, dass die Ar... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine GmbH. Ing. RA ist ihr einziger Gesellschafter und auch ihr Geschäftsführer. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin im Instanzenzug für die Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers der Jahre 1994 bis 1996 Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag vorgeschrieben. In der Bescheidbegründung wird nach Darstellung der Rechtslage ausgeführt: Ing. RA obliege als Geschäftsführer die Lenkung und Überwachung des Untern... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine GmbH. Dr. E ist ihr einziger Gesellschafter und auch ihr Geschäftsführer. Mit dem angefochtenen Bescheid wurden der Beschwerdeführerin im Instanzenzug für die Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers der Jahre 1994 und 1995 Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag vorgeschrieben. In der Bescheidbegründung wird nach Darstellung der Rechtslage ausgeführt: Wesentliche Bedeutung komme dem Fehlen von Unternehmerrisiko beim Geschäfts... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;GmbHG §15;GmbHG §18;
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall war dem Geschäftsführer ein Geschäftsführerbezug (Summe aus 12 mal 80.00... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;GmbHG §15;GmbHG §18;
Rechtssatz: Die Überlassung eines eigenen Büros zählt nicht zu den Merkmalen eines Dienstverhältnisses. E... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/11/25 99/15/0188 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH ergibt sich aus der Entstehungsgeschichte d... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1002;ABGB §1151;ABGB §1165;ABGB §1166;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;
Rechtssatz: Das Anstellungsverhältnis eines Geschäftsführers kann ein Dienstvertrag im Sinne der §§ 1151 ff AB... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;
Rechtssatz: Bei leitenden Angestellten ist es nicht unüblich, dass zusätzlich zu einem im Vordergrund stehenden Fixbezug eine Erfolgsprämie gez... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/15/0188 E 25. November 1999 RS 2
(hier nur erster und dritter Satz) Stammrechtssatz Sozialversicherungsbeiträge stehen in einer bestimmten Relation... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS 3 wie VwGH E 1999/11/25 99/15/0188 2
(hier nur erster und dritter Satz) Stammrechtssatz Sozialversicherungsbeiträge stehen in einer bestimmten Relation zu... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/11/25 99/15/0188 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH ergibt sich aus der Entstehungsgeschichte d... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;GmbHG §15;GmbHG §18;
Rechtssatz: Dass ein leitender Angestellter Arbeiten an geeignete Dienstnehmer delegiert, ist eine durcha... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;GmbHG §15;GmbHG §18;GmbHG §29;
Rechtssatz: Dass für einen alle Anteile an der Kapitalgesellschaft haltenden Geschäftsführer ei... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;GmbHG §15;GmbHG §18;
Rechtssatz: Die Tätigkeit eines Controllers kann durchaus auch in einem Dienstverhältnis stehen. ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/15/0188 E 25. November 1999 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH ergibt sich aus der Entstehungsgeschic... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;
Rechtssatz: Ob der Geschäftsführerbezug in 14 Teilbeträgen und damit unter Auszahlung von Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld ausgezahlt wird oder i... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;GmbHG §15;GmbHG §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/13/0164 E 15. September 1999 RS 5
(hier nur der zweite Satz) Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;GmbHG §15;GmbHG §18;
Rechtssatz: Es mag zwar ungewöhnlich sein, wenn eine Entlohnung (hier des Gesellschafter-Geschäftsführers... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;GmbHG §15;GmbHG §18;
Rechtssatz: Dass das Büro des Geschäftsführers sein häusliches Arbeitszimmer ist, hindert nicht, dass die... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;GmbHG §15;GmbHG §18;GmbHG §27;
Rechtssatz: Die Delegierung von Arbeit auf die weiteren Dienstnehmer ist eine beim leitenden Fü... mehr lesen...