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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1151;Rechtssatz
Im vorliegenden Fall war dem Geschäftsführer ein Geschäftsführerbezug (Summe aus 12 mal 80.000 S) eingeräumt, der in den Jahren 1994 und 1995 konstant geblieben ist. Wenn die Beh in Anbetracht der gleich bleibenden Entlohnung vom Fehlen eines Unternehmerwagnisses ausgegangen ist, kann ihr nicht entgegengetreten werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999140270.X03Im RIS seit
01.06.2001