Entscheidungen zu § 22 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

2.511 Dokumente

Entscheidungen 391-420 von 2.511

RS Vwgh 2004/8/3 2000/13/0046

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z1;EStG 1988 §47 Abs2;
Rechtssatz: Für die steuerrechtliche Qualifikation der Einkünfte ist es maßgeblich, in welchem tatsächlich verwirklichten Schuldverhältnis die Leistungen erbracht werden. Erfolgt dies im Rahmen eines Dienstverhältnisses, ist es für die steuerrechtliche Beurteilung ohne Belang, ob es sich etwa um Leistungen handelte, die - anso... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.08.2004

TE Vwgh Erkenntnis 2004/4/28 2004/14/0009

Nach dem Inhalt der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid schrieb die belangte Behörde der beschwerdeführenden GmbH im Instanzenzug für den Zeitraum Jänner 1997 bis Dezember 1999 Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag für die Bezüge des zu 95 % an der Beschwerdeführerin beteiligten Geschäftsführers vor. Zur Begründung: wird im angefochtenen Bescheid im Wesentlichen ausgeführt, das in § 22 Z 2 Teils... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.04.2004

TE Vwgh Erkenntnis 2004/4/28 2000/14/0125

Der Beschwerdeführer, ein aus Bulgarien stammender Student, war in den Streitjahren 1995 und 1996 für die D GmbH tätig. Er hat die ihm daraus zugeflossenen Einkünfte nicht versteuert und die in "Kassa-Ausgangs-Belegen" ausgewiesenen Umsatzsteuerbeträge nicht an das Finanzamt abgeführt. Auf Grund abgabenbehördlicher Erhebungen wurden die Einnahmen des Beschwerdeführers für das Jahr 1995 mit 113.776,21 S (zuzüglich 20 % Umsatzsteuer) und für das Jahr 1996 mit 7.925,60 S (zuzüglich 20 % ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.04.2004

TE Vwgh Erkenntnis 2004/4/28 2004/14/0009

Nach dem Inhalt der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid schrieb die belangte Behörde der beschwerdeführenden GmbH im Instanzenzug für den Zeitraum Jänner 1997 bis Dezember 1999 Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag für die Bezüge des zu 95 % an der Beschwerdeführerin beteiligten Geschäftsführers vor. Zur Begründung: wird im angefochtenen Bescheid im Wesentlichen ausgeführt, das in § 22 Z 2 Teils... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.04.2004

RS Vwgh 2004/4/28 2004/14/0009

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Die Heranziehung von Hilfskräften in Form der Delegierung von bestimmten Arbeiten gehört zu den Merkmalen, die vor dem Hintergrund der Weisungsungebundenheit ihre Indizwirkung bei der Bestimmung des durch eine Mehrzahl von Merkmalen gezeichneten Typusbegriffes des... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.04.2004

RS Vwgh 2004/4/28 2000/14/0125

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22;EStG 1988 §23;EStG 1988 §25;EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0056 E 2. Juli 2002 RS 1 Stammrechtssatz Nach Lehre und Rechtsprechung sind bei Abgrenzungsfragen zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit wesentliche Merkmale einerseits das Vorliegen eines Unternehmerwagnisses, andererseits das Vorliegen einer Wei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.04.2004

RS Vwgh 2004/4/28 2000/14/0125

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22;EStG 1988 §23;EStG 1988 §25;EStG 1988 §47 Abs2;
Rechtssatz: Das Fehlen fester Arbeitszeiten lässt nicht ohne weiteres auf das Fehlen persönlicher Weisungsgebundenheit schließen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2000140125.X04 Im RIS seit 03.06.2004 Z... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.04.2004

RS Vwgh 2004/4/28 2004/14/0009

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0086 E 19. Dezember 2001 RS 1 (hier ohne Klammerausdruck im ersten Satz) Stammrechtssatz Von Schwankungen der Vergütungen kann auf ein Risiko des Geschäftsführers nur dann geschlossen werden, wenn ein Zusammenhang zwischen diesen Schwa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.04.2004

RS Vwgh 2004/4/28 2004/14/0009

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/13/0134 E 21. Jänner 2004 RS 1 (hier ohne letzten Satz) Stammrechtssatz Unternehmerwagnis liegt vor, wenn der Erfolg der Tätigkeit des Steuerpflichtigen weitgehend von seinen unternehmerischen Fähigkeiten und von seinem Fleiß sowie von de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.04.2004

RS Vwgh 2004/4/28 2000/14/0125

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22;EStG 1988 §23;EStG 1988 §25;EStG 1988 §47 Abs2;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt ausgeführt hat, begründet etwa das "Bereitstehen auf Abruf" eine besondere persönliche Abhängigkeit, die für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern eher typisch ist als für selbständige Unternehmer (Hinweis E 16.2.1994, 90/13/0251). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.04.2004

RS Vwgh 2004/4/28 2000/14/0125

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22;EStG 1988 §23;EStG 1988 §25;EStG 1988 §47 Abs2;
Rechtssatz: Welches Gewicht einer vertraglich vereinbarten Vertretungsbefugnis als Indiz für die Selbständigkeit einer Tätigkeit zukommt, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Kommt eine Vertretung für die Vertragspartner etwa auf Grund der betrieblichen Abläufe, der Art der Tätigkeit oder deren... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.04.2004

RS Vwgh 2004/4/28 2004/14/0009

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Die Heranziehung von Hilfskräften in Form der Delegierung von bestimmten Arbeiten gehört zu den Merkmalen, die vor dem Hintergrund der Weisungsungebundenheit ihre Indizwirkung bei der Bestimmung des durch eine Mehrzahl von Merkmalen gezeichneten Typusbegriffes des... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.04.2004

RS Vwgh 2004/4/28 2004/14/0009

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0086 E 19. Dezember 2001 RS 1 (hier ohne Klammerausdruck im ersten Satz) Stammrechtssatz Von Schwankungen der Vergütungen kann auf ein Risiko des Geschäftsführers nur dann geschlossen werden, wenn ein Zusammenhang zwischen diesen Schwa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.04.2004

RS Vwgh 2004/4/28 2004/14/0009

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/13/0134 E 21. Jänner 2004 RS 1 (hier ohne letzten Satz) Stammrechtssatz Unternehmerwagnis liegt vor, wenn der Erfolg der Tätigkeit des Steuerpflichtigen weitgehend von seinen unternehmerischen Fähigkeiten und von seinem Fleiß sowie von de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.04.2004

TE Vwgh Erkenntnis 2004/4/22 2002/15/0148

Anlässlich einer bei der beschwerdeführenden Gesellschaft (Beschwerdeführerin) durchgeführten Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer in seinem Bericht fest, der Geschäftsführer der Beschwerdeführerin, Ing. Bernhard H, habe für die Jahre 1999 bis 2001 Bezüge in der Höhe von insgesamt rund S 1,3 Mio erhalten. Diese seien ihm als regelmäßige Entlohnungen monatlich ausbezahlt worden (12 mal S 35.000,--, ab 10/2001 monatlich S 50.000,--). Zusätzlich seien die Sozialversicherungsbeiträge des ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.04.2004

TE Vwgh Erkenntnis 2004/4/22 2002/15/0104

Mit Bescheid vom 6. Dezember 2001 schrieb das Finanzamt der Beschwerdeführenden Gesellschaft (Beschwerdeführerin) mit Hinweis auf die Judikatur des Verfassungsgerichtshofes (insbesondere das Erkenntnis vom 7. März 2001, G 110/00), für die Geschäftsführerentschädigung des Alleingesellschafter und Geschäftsführers Andreas K den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für die Jahre 1998 bis 2000 fest. Der Abgabenbemessung wurde... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.04.2004

TE Vwgh Erkenntnis 2004/4/22 2002/15/0151

Die Beschwerdeführerin ist eine im Getreide- und Baustoffhandel tätige GmbH. Anlässlich einer bei ihr durchgeführten Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer ua fest, dass die beiden je zur Hälfte beteiligten Gesellschafter und Geschäftsführer Wilfried W in den Jahren 1999 bis 2001 S 720.000,--, S 770.000,-- und S 1 Mio und Margarete W im selben Zeitraum S 590.000,--, S 760.000,-- und S 1 Mio als Geschäftsführerbezüge erhalten hätten. Auf Grund der Eingliederung in den betrieblichen Organ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.04.2004

TE Vwgh Erkenntnis 2004/4/22 2002/15/0148

Anlässlich einer bei der beschwerdeführenden Gesellschaft (Beschwerdeführerin) durchgeführten Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer in seinem Bericht fest, der Geschäftsführer der Beschwerdeführerin, Ing. Bernhard H, habe für die Jahre 1999 bis 2001 Bezüge in der Höhe von insgesamt rund S 1,3 Mio erhalten. Diese seien ihm als regelmäßige Entlohnungen monatlich ausbezahlt worden (12 mal S 35.000,--, ab 10/2001 monatlich S 50.000,--). Zusätzlich seien die Sozialversicherungsbeiträge des ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.04.2004

TE Vwgh Erkenntnis 2004/4/22 2002/15/0104

Mit Bescheid vom 6. Dezember 2001 schrieb das Finanzamt der Beschwerdeführenden Gesellschaft (Beschwerdeführerin) mit Hinweis auf die Judikatur des Verfassungsgerichtshofes (insbesondere das Erkenntnis vom 7. März 2001, G 110/00), für die Geschäftsführerentschädigung des Alleingesellschafter und Geschäftsführers Andreas K den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für die Jahre 1998 bis 2000 fest. Der Abgabenbemessung wurde... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.04.2004

TE Vwgh Erkenntnis 2004/4/22 2002/15/0151

Die Beschwerdeführerin ist eine im Getreide- und Baustoffhandel tätige GmbH. Anlässlich einer bei ihr durchgeführten Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer ua fest, dass die beiden je zur Hälfte beteiligten Gesellschafter und Geschäftsführer Wilfried W in den Jahren 1999 bis 2001 S 720.000,--, S 770.000,-- und S 1 Mio und Margarete W im selben Zeitraum S 590.000,--, S 760.000,-- und S 1 Mio als Geschäftsführerbezüge erhalten hätten. Auf Grund der Eingliederung in den betrieblichen Organ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.04.2004

RS Vwgh 2004/4/22 2002/15/0104

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0063 E 18. Juli 2001 RS 5 Stammrechtssatz Die Höhe der Beteiligung eines Geschäftsführers an seiner Gesellschaft hat Bedeutung ausschließlich für die Frage, ob der Geschäftsführer in seine... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.04.2004

RS Vwgh 2004/4/22 2002/15/0151

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Für die Einstufung der Tätigkeit der Geschäftsführer unter § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 ist es nicht von Bedeutung, dass die Geschäftsführer bestimmte Tätigkeiten innerbetrieblich hätten delegieren bzw. nach Bedarf auch aus dem Unternehmen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.04.2004

RS Vwgh 2004/4/22 2002/15/0104

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;
Rechtssatz: Auch bei einer jährlichen Gewährung des Geschäftsführerbezuges ist von einer laufenden Entlohnung auszugehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2002150104.X02 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.04.2004

RS Vwgh 2004/4/22 2002/15/0151

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Dass die Tätigkeit der Geschäftsführer "wesentlich von der periodischen Arbeitsbelastung abhängt", steht einer Eingliederung in den geschäftlichen Organismus der Gesellschaft nicht entgegen. European Case Law Identifier... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.04.2004

RS Vwgh 2004/4/22 2002/15/0151

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/15/0060 E 18. Dezember 2001 RS 2 Stammrechtssatz Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass das Risiko, welches der Gesellschafter-Geschäftsführer im Falle der Übernahme einer Bürgsc... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.04.2004

RS Vwgh 2004/4/22 2002/15/0104

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0063 E 18. Juli 2001 RS 5 Stammrechtssatz Die Höhe der Beteiligung eines Geschäftsführers an seiner Gesellschaft hat Bedeutung ausschließlich für die Frage, ob der Geschäftsführer in seine... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.04.2004

RS Vwgh 2004/4/22 2002/15/0151

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Für die Einstufung der Tätigkeit der Geschäftsführer unter § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 ist es nicht von Bedeutung, dass die Geschäftsführer bestimmte Tätigkeiten innerbetrieblich hätten delegieren bzw. nach Bedarf auch aus dem Unternehmen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.04.2004

RS Vwgh 2004/4/22 2002/15/0104

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;
Rechtssatz: Auch bei einer jährlichen Gewährung des Geschäftsführerbezuges ist von einer laufenden Entlohnung auszugehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2002150104.X02 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.04.2004

RS Vwgh 2004/4/22 2002/15/0151

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Dass die Tätigkeit der Geschäftsführer "wesentlich von der periodischen Arbeitsbelastung abhängt", steht einer Eingliederung in den geschäftlichen Organismus der Gesellschaft nicht entgegen. European Case Law Identifier... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.04.2004

RS Vwgh 2004/4/22 2002/15/0151

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/15/0060 E 18. Dezember 2001 RS 2 Stammrechtssatz Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass das Risiko, welches der Gesellschafter-Geschäftsführer im Falle der Übernahme einer Bürgsc... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.04.2004

Entscheidungen 391-420 von 2.511

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