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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22;Rechtssatz
Das Fehlen fester Arbeitszeiten lässt nicht ohne weiteres auf das Fehlen persönlicher Weisungsgebundenheit schließen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2000140125.X04Im RIS seit
03.06.2004Zuletzt aktualisiert am
15.12.2017