Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Dass die Tätigkeit der Geschäftsführer "wesentlich von der periodischen Arbeitsbelastung abhängt", steht einer Eingliederung in den geschäftlichen Organismus der Gesellschaft nicht entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002150151.X02Im RIS seit
03.06.2004