Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20;EStG 1972 §4 Abs4; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1989/7, S 423;
NZ 1990/1, S 11;
ÖStZ 1989/19, S 299;
Rechtssatz: Ein Notar verstößt nicht gegen seine berufliche Verschwiegenheitspflicht, wenn er einen Raum sowohl für berufliche Zwecke als auch für private Zwecke nutzt. Einerseits besteht nämlich durchaus die Möglichkeit, den Zutritt... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20;EStG 1972 §4 Abs4; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1989/7, S 423;
NZ 1990/1, S 11;
ÖStZ 1989/19, S 299;
Rechtssatz: Die anteilig auf ein Arbeitszimmer im eigenen Einfamilienhaus entfallende AfA sowie allfällige anteilige Finanzierungskosten des Hauses sind nur dann Betriebsausgaben, wenn die Tätigkeit des Abgabepflichtigen ein ausschli... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §20; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 228;
Rechtssatz: Wurde die in rechtswidriger Weise erfolgte Festsetzung der GrESt rechtskräftig, so kann diese Festsetzung mangels Vorliegens der im § 20 GrEStG normierten Voraussetzungen durch eine Maßnahme nach dieser Gesetzesstelle nicht mehr beseitigt werden. Die Begünstigung, die durch § 20 GrEStG dem StPfl ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16;EStG 1972 §2 Abs3 Z4;EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §2 Abs3 Z7;EStG 1972 §20; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 246;
Rechtssatz: Nach übereinstimmender Auffassung von Lehre und Rsp (vgl. Hofstätter-Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar, Tz 4 zu § 20, Stichwort "Ausbildungskosten-Fortbildungskosten" und die do... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16;EStG 1972 §20; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 246;
Rechtssatz: Ein als Zweitstudium zu absolvierendes "studium irregulare" aus den Fachgebieten Politikwissenschaft und Völkerrecht ist für einen Absolventen der Handelswissenschaften (Studienrichtung Sozial- und Wirtschaftswissenschaften), der als kaufmännischer Angestellter in le... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16;EStG 1972 §20; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 246;
Rechtssatz: Zu den Werbungskosten zählen zwar die Aufwendungen für die berufliche Fortbildung, nicht jedoch die für die Berufsausbildung eines Arbeitnehmers. Während die berufliche Fortbildung der Verbesserung der beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten dient, dient die Berufsaus... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16;EStG 1972 §20; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 246;
Rechtssatz: Ein Universitätsstudium dient nun in der Regel nicht der Berufsfortbildung, sondern der Berufsausbildung. Gleiches gilt auch für ein Zweitstudium, es sei denn, dieses wäre mit dem abgeschlossenen Erststudium, auf Grund dessen ein Beruf ausgeübt wird, derart qualifizi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §208 Abs2;GrEStG 1955 §1 Abs3 Z1;GrEStG 1955 §20; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 289;
Rechtssatz: Im Falle eines Erwerbsvorganges nach § 1 Abs 3 Z 1 GrEStG ("Anteilsvereinigung") hat die zu erstattende Anzeige auch die Bekanntgabe der der Gesellschaft gehörenden Grundstücke zu enthalten. Da jeder Erwerbsvorgang ... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern
Norm: EStG 1972 §20;KStG 1966 §12;KStG 1966 §16;KStG 1966 §17;KStG 1966 §8;KVG 1934 §10; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/13/0201 E 3. Juni 1987 VwSlg 6226 F/1987 RS 1 Stammrechtssatz Die aus Anlaß von Zuschüssen der Muttergesellschaft von der Tochtergesellschaft mbH entrichtete... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern
Norm: EStG 1972 §20;KStG 1966 §12;KStG 1966 §16;KStG 1966 §17;KStG 1966 §8;KVG 1934 §10; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1987/06/03 86/13/0201 1 Stammrechtssatz Die aus Anlaß von Zuschüssen der Muttergesellschaft von der Tochtergesellschaft mbH entrichtete Gesellsc... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern
Norm: EStG 1972 §20;KStG 1966 §12;KStG 1966 §16;KStG 1966 §17;KStG 1966 §8;KVG 1934 §10; Beachte Besprechung in:AnwBl 1988/4, 226; ÖStZ 23/24/1987, 275; ÖStZ 1/2/2004, 15 - 18;
Rechtssatz: Die aus Anlaß von Zuschüssen der Muttergesellschaft von der Tochtergesellscha... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung32/06 Verkehrsteuern
Norm: EO §294;GrEStG 1955 §20;
Rechtssatz: Der Anspruch auf Rückvergütung nach § 20 GrEStG 1955 entsteht nicht unmittelbar auf Grund des Gesetzes, sondern erst nach Durchführung eines verwaltungsbehördlichen Verfahrens. Sein Entstehungsgrund ist also der bescheidmäßige Abspruch iSd § 20 GrEStG 1955, weshalb der Anspruch auf Rückvergütung nach dieser Gesetzesstelle... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §213;BAO §215;BAO §239;GrEStG 1955 §20;
Rechtssatz: Von den Anträgen auf Rückzahlung eines Guthabens gem § 239 BAO sind die in materiell-rechtlichen Vorschriften vorgesehenen Erstattungsanträge (etwa nach § 20 GrEStG) zu unterscheiden. Über solche Anträge ist bescheidmäßig zu entscheiden. Dieser Bescheid bildet die Grundlage für di... mehr lesen...