RS Vwgh 1988/12/15 88/16/0171

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Veröffentlicht am 15.12.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §208 Abs2;
GrEStG 1955 §1 Abs3 Z1;
GrEStG 1955 §20;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1989, 289;

Rechtssatz

Im Falle eines Erwerbsvorganges nach § 1 Abs 3 Z 1 GrEStG ("Anteilsvereinigung") hat die zu erstattende Anzeige auch die Bekanntgabe der der Gesellschaft gehörenden Grundstücke zu enthalten. Da jeder Erwerbsvorgang selbständig die Grunderwerbsteuerpflicht auslöst, ist er nach dem klaren Wortlaut des § 208 Abs 2 BAO gesondert ordnungsgemäß anzuzeigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988160171.X02

Im RIS seit

15.12.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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