Der Beschwerde ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Die beschwerdeführende Kommanditgesellschaft errichtete in den Jahren 1987 und 1988 eine Lagerhalle, die sog. "Terminalhalle W.". Die Halle wurde in der ersten Jahreshälfte 1988 fertiggestellt und in Betrieb genommen. Mit einem Pachtvertrag vom 8. Mai 1989 verpachtete die Beschwerdeführerin unter anderem diese Lagerhalle an die M. GmbH, an welcher Gesellschaft dieselben Gesellschafter wie an der Beschwerdeführerin beteilig... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §10 Abs2 Z1;EStG 1972 §10 Abs3;EStG 1972 §122 Abs3;EStG 1972 §2 Abs1;
Rechtssatz: Entscheidend für die Inanspruchnahme des Investitionsfreibetrages ist die Zweckbestimmung des Wirtschaftsgutes im Zeitpunkt seiner Anschaffung bzw seiner Herstellung. Dabei gilt als Zeitpunkt der Herstellung eines Wirtschaftsgutes der Zeitpunkt, in dem das Wirtschaftsgut b... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Ges.m.b.H. befaßt sich vornehmlich mit der Erzeugung, der Bearbeitung und dem Vertrieb von Textilwaren. Im Jahre 1979 machte sie im Zusammenhang mit der Erweiterung eines ihrer Betriebsgebäude (Aufstockung und Erweiterung der Lagerhalle) eine vorzeitige Abschreibung gemäß § 122 Abs. 3 EStG 1972 von S 2,345.083,70 (das waren 25 % der Herstellungskosten in Höhe von S 9,380.335,--) geltend und verrechnete diesen Betrag mit einer für das Jahr 1976 gebildeten Investi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §122 Abs3 idF 1977/645 ;EStG 1972 §8 idF 1977/645 ;
Rechtssatz: Gemäß § 122 Abs 3 EStG 1972 sind nicht nur bereits VERMIETETE Gebäude, sondern auch solche, soweit sie zur Vermietung BESTIMMT sind, also VERMIETET WERDEN SOLLEN, von der vorzeitigen Abschreibung iSd § 8 EStG 1972 ausgenommen. Damit wird nicht auf die der Anschaffung unmittelbar folgende ta... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §122 Abs3 idF 1977/645 ;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §8 idF 1977/645 ;
Rechtssatz: Wenn von vornherein beabsichtigt ist, ein Wirtschaftsgut in bestimmter Weise zu verwenden, dann führt eine kurzfristige, von diesem Verwendungszweck abweichende Nutzung nicht dazu, daß in der anschließenden beabsichtigten Verwendung eine Änderung der Verhältnisse zu erblicke... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §122 Abs3 idF 1977/645 ;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §8 idF 1977/645 ;
Rechtssatz: Ginge man davon aus, daß es bei der für die vorzeitige Abschreibung eines Gebäudes maßgebenden Zweckbestimmungen ausschließlich auf die tatsächliche, wenn auch noch so kurze (EIGENBETRIEBLICHE) Nutzung im Jahr der Herstellung ankommt, so stünde es regelmäßig im Belieben de... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;EStG 1972 §122 Abs3 idF 1977/645 ;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §8 idF 1977/645 ;
Rechtssatz: Ob eine kurz nach der Anschaffung (Herstellung) erfolgte Nutzungsänderung im Zeitpunkt der Anschaffung (Herstellung) beabsichtigt war oder nicht, ist eine auf Beweisebene zu lösende Sachfrage, weil das Motiv eines... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §122 Abs3;
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, ob ein unbewegliches Wirtschaftsgut von der Anwendung des § 122 Abs 3 EStG 1972 ausgenommen ist oder nicht, - ist es ohne Bedeutung, daß verschiedene Wirtschaftgüter im Rahmen eines einheitlichen Vertrages verpachtet werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VW... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §122 Abs3;
Rechtssatz: Für die im Wohnungseigentum stehenden Räumlichkeiten kann von einem - selbständigen - Beginn der tatsächlichen Bauausführung erst dann gesprochen werden, wenn in der bereits fertiggestellten Baulichkeit aktivierungspflichtige Investitionen getätigt werden, durch die ein neuer selbständiger Teil, zB durch Anbau, Aufbau oder Zubau e... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §122 Abs3;
Rechtssatz: Das Haus, das hergestellt wird, um an allen oder einigen seiner selbständigen Wohnungen oder sonstigen selbständigen Räumlichkeiten Wohnungseigentum zu begründen, ist eine Einheit. Auch der Wohnungseigentümer ist Miteigentümer der ganzen Liegenschaft und erhält bloß ein dingliches Nutzungsrecht und Verfügungsrecht an bestimmten Rä... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §122 Abs3;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §2 Abs1;
Rechtssatz: Ein Bauauftrag hinsichtlich eines Wohnhauses (Eigentumswohnungen) kann nur von der Gemeinschaft aller Wohnungseigentümer erteilt werden. Nur die Gesamtheit der Wohnungseigentümer ist Unternehmer, daher steht nur ihr und nicht dem einzelnen Wohnungseigentümer ein Vorst... mehr lesen...