RS Vwgh 1994/2/16 90/13/0002

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Veröffentlicht am 16.02.1994
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §167 Abs2;
EStG 1972 §122 Abs3 idF 1977/645 ;
EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §8 idF 1977/645 ;

Rechtssatz

Ob eine kurz nach der Anschaffung (Herstellung) erfolgte Nutzungsänderung im Zeitpunkt der Anschaffung (Herstellung) beabsichtigt war oder nicht, ist eine auf Beweisebene zu lösende Sachfrage, weil das Motiv eines Handelns aus dem Verhalten des Handelnden zu erschließen ist. Dabei kann auf die ursprüngliche Zweckbestimmung eines Wirtschaftsgutes auch noch aus einem mehr als zwei Jahre späteren Verhalten geschlossen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990130002.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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