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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §122 Abs3;Rechtssatz
Für die Beurteilung der Frage, ob ein unbewegliches Wirtschaftsgut von der Anwendung des § 122 Abs 3 EStG 1972 ausgenommen ist oder nicht, - ist es ohne Bedeutung, daß verschiedene Wirtschaftgüter im Rahmen eines einheitlichen Vertrages verpachtet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985130135.X01Im RIS seit
03.12.1986