RS Vwgh 1986/12/3 85/13/0135

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Veröffentlicht am 03.12.1986
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §122 Abs3;

Rechtssatz

Für die Beurteilung der Frage, ob ein unbewegliches Wirtschaftsgut von der Anwendung des § 122 Abs 3 EStG 1972 ausgenommen ist oder nicht, - ist es ohne Bedeutung, daß verschiedene Wirtschaftgüter im Rahmen eines einheitlichen Vertrages verpachtet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985130135.X01

Im RIS seit

03.12.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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