Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §122 Abs3;Rechtssatz
Ein Bauauftrag hinsichtlich eines Wohnhauses (Eigentumswohnungen) kann nur von der Gemeinschaft aller Wohnungseigentümer erteilt werden. Nur die Gesamtheit der Wohnungseigentümer ist Unternehmer, daher steht nur ihr und nicht dem einzelnen Wohnungseigentümer ein Vorsteuerabzug zu. Daran vermag auch das Ausstellen von Rechnungen über anteilige Baukosten an einen Wohnungseigentümer nichts zu ändern. Von der Errichtung eines Gebäudes kann keine Rede sein, wenn Anteile am Gebäude für welches schon im Jahre 1977 die Benützungsbewilligung erteilt wurde, erst im Jahre 1979 gekauft wurden (Hinweis E 14.9.1972, 1741/71, VwSlg 4425 F/1972; E 3.9.1975, 1603/73).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984140022.X01Im RIS seit
16.09.1986