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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §122 Abs3 idF 1977/645 ;Rechtssatz
Gemäß § 122 Abs 3 EStG 1972 sind nicht nur bereits VERMIETETE Gebäude, sondern auch solche, soweit sie zur Vermietung BESTIMMT sind, also VERMIETET WERDEN SOLLEN, von der vorzeitigen Abschreibung iSd § 8 EStG 1972 ausgenommen. Damit wird nicht auf die der Anschaffung unmittelbar folgende tatsächliche Verwendung, sondern auf die im Anschaffungszeitpunkt vorgesehene Nutzung abgestellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990130002.X02Im RIS seit
20.11.2000