Index: 000001 Verwaltungsrecht allgemein32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht34 Monopole
Norm: AbgÄG 2012EStG 1988 §30 Abs2 Z4GrEStG 1987 §3 Abs1 Z5StabG 01te 2012VwRallg
Rechtssatz: Nach § 30 Abs. 2 Z 4 EStG 1988 idF AbgÄG 2012 sind die Einkünfte aus Tauschvorgängen von Grundstücken im Rahmen behördlicher Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland, insbeson... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erwarb mit Kaufvertrag vom 15. April 2005 von Anna S. den dieser gehörigen Hälfteanteil an der Liegenschaft EZ 26 Grundbuch G, welche aus einer Reihe im Kaufvertrag mit Grundstücksnummern näher bezeichneter Flächen besteht. Mit Kaufvertrag vom 14. November 2005 erwarb der Ehemann der Beschwerdeführerin von Hermann S. den in dessen Eigentum stehenden zweiten Hälfteanteil derselben Liegenschaft. Mit Bescheid vom 9. Jänner 2006 stellte die Agrarbehörde Salzburg fes... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erwarb mit Kaufvertrag vom 15. April 2005 von Anna S. den dieser gehörigen Hälfteanteil an der Liegenschaft EZ 26 Grundbuch G, welche aus einer Reihe im Kaufvertrag mit Grundstücksnummern näher bezeichneter Flächen besteht. Mit Kaufvertrag vom 14. November 2005 erwarb der Ehemann der Beschwerdeführerin von Hermann S. den in dessen Eigentum stehenden zweiten Hälfteanteil derselben Liegenschaft. Mit Bescheid vom 9. Jänner 2006 stellte die Agrarbehörde Salzburg fes... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §3 Abs1 Z4;GrEStG 1987 §3 Abs2;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2007/16/0020 E 8. Mai 2008
Rechtssatz: Wird der Tatbestand der Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Z 4 GrEStG nur hinsichtlich eines Teiles der eine wirtschaftliche Einheit bildenden Grundstücke erfüllt, so ist darauf abzustellen, wel... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §3 Abs1 Z4;GrEStG 1987 §3 Abs2;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2007/16/0020 E 8. Mai 2008
Rechtssatz: Wird der Tatbestand der Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Z 4 GrEStG nur hinsichtlich eines Teiles der eine wirtschaftliche Einheit bildenden Grundstücke erfüllt, so ist darauf abzustellen, wel... mehr lesen...
Die Erblasserin und die Beschwerdeführerin schlossen mit Notariatsakt vom 28. Dezember 1981 einen "Übergabsvertrag und Übergabsvertrag auf den Todesfall" mit nachstehendem Inhalt: "(Die Erblasserin) übergibt hiemit ihrer Schwiegertochter (Beschwerdeführerin) und diese übernimmt von der Ersteren die ihr gehörige Hälfte der Liegenschaft ... bestehend aus den Grundstücken ... Garten und ... Baufläche ... um den beiderseits vereinbarten Übergabspreis von S 40.750,-- ... sowie gegen L... mehr lesen...
A.N. und die beschwerdeführende Gemeinde schlossen einen Vertrag mit nachstehendem Inhalt: "II. (A.N.) ist Alleineigentümer der Liegenschaft in EZ ... III. Im Jahre 2000 war das Gst 16/3 als Freiland gewidmet. Es fanden Gespräche über die Umwidmung und die Raumordnungsziele in (der beschwerdeführenden Gemeinde) statt. Dabei kam es zwischen (A.N.) und der (beschwerdeführenden Gemeinde) im Sinne des § 35 TROG zu einer Vereinbarung des Inhaltes, wonach im Falle einer ... mehr lesen...
Die Erblasserin und die Beschwerdeführerin schlossen mit Notariatsakt vom 28. Dezember 1981 einen "Übergabsvertrag und Übergabsvertrag auf den Todesfall" mit nachstehendem Inhalt: "(Die Erblasserin) übergibt hiemit ihrer Schwiegertochter (Beschwerdeführerin) und diese übernimmt von der Ersteren die ihr gehörige Hälfte der Liegenschaft ... bestehend aus den Grundstücken ... Garten und ... Baufläche ... um den beiderseits vereinbarten Übergabspreis von S 40.750,-- ... sowie gegen L... mehr lesen...
A.N. und die beschwerdeführende Gemeinde schlossen einen Vertrag mit nachstehendem Inhalt: "II. (A.N.) ist Alleineigentümer der Liegenschaft in EZ ... III. Im Jahre 2000 war das Gst 16/3 als Freiland gewidmet. Es fanden Gespräche über die Umwidmung und die Raumordnungsziele in (der beschwerdeführenden Gemeinde) statt. Dabei kam es zwischen (A.N.) und der (beschwerdeführenden Gemeinde) im Sinne des § 35 TROG zu einer Vereinbarung des Inhaltes, wonach im Falle einer ... mehr lesen...
Index: L80007 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Tirol32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §3 Abs1 Z5;ROG Tir 2001 §33 Abs1;ROG Tir 2001 §33 Abs2;
Rechtssatz: Wenn die Gemeinden als Träger von Privatrechten die Verwirklichung der in § 33 Abs. 1 TROG angeführten Ziele und Festlegungen anzustreben haben und mit Grundeigentümern gemäß § 33 Abs. 2 TROG Verträge abschließen können, dann handelt es s... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §2 Abs1 Z2;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Erblasserin hat der Abgabepflichtigen mit dem "Übergabsvertrag und dem Übergabsvertrag auf den Todesfall" insgesamt die Hälfte einer Liegenschaft übergeben. Als Übergabepreis für diese Hälfte der Liegenschaft wurde neben der Pflege und Betreuung ein Betrag von S 40.750,-- vereinbart. Es liegt demnach ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §3 Abs1 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/16/0232 E 1. September 1999 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH liegt das Wesen einer behördlichen Maßnahme (iSd § 3 Abs 1 Z 5 GrEStG 1987) darin, dass derjenige, den die Maßnahme betrifft, keine Möglichkeit hat, ihr auszuweichen. Eine behördliche Maßnahme ist so geartet, dass man sich ihr nicht entziehen kann. Eine ... mehr lesen...
Index: L80007 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Tirol32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §3 Abs1 Z5;ROG Tir 2001 §33 Abs1;ROG Tir 2001 §33 Abs2;
Rechtssatz: Wenn die Gemeinden als Träger von Privatrechten die Verwirklichung der in § 33 Abs. 1 TROG angeführten Ziele und Festlegungen anzustreben haben und mit Grundeigentümern gemäß § 33 Abs. 2 TROG Verträge abschließen können, dann handelt es s... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §2 Abs1 Z2;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Erblasserin hat der Abgabepflichtigen mit dem "Übergabsvertrag und dem Übergabsvertrag auf den Todesfall" insgesamt die Hälfte einer Liegenschaft übergeben. Als Übergabepreis für diese Hälfte der Liegenschaft wurde neben der Pflege und Betreuung ein Betrag von S 40.750,-- vereinbart. Es liegt demnach ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §3 Abs1 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/16/0232 E 1. September 1999 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH liegt das Wesen einer behördlichen Maßnahme (iSd § 3 Abs 1 Z 5 GrEStG 1987) darin, dass derjenige, den die Maßnahme betrifft, keine Möglichkeit hat, ihr auszuweichen. Eine behördliche Maßnahme ist so geartet, dass man sich ihr nicht entziehen kann. Eine ... mehr lesen...
Mit einer als "Schenkungsvertrag Einräumung des Fruchtgenusses" überschriebenen Vereinbarung schenkte die Erstbeschwerdeführerin ihrer Tochter, der Zweitbeschwerdeführerin, die Liegenschaft EZ. 694, Grundbuch Oberdöbling. Im Punkt VIII. der Vertragsurkunde räumte die Zweitbeschwerdeführerin ihrer Mutter die Dienstbarkeit des Fruchtgenussrechtes hinsichtlich des gesamten Geschenkgegenstandes ein. In diesem Vertragspunkt wurde auch festgehalten, dass eine näher bezeichnete Wohnung die E... mehr lesen...
Mit einer als "Schenkungsvertrag Einräumung des Fruchtgenusses" überschriebenen Vereinbarung schenkte die Erstbeschwerdeführerin ihrer Tochter, der Zweitbeschwerdeführerin, die Liegenschaft EZ. 694, Grundbuch Oberdöbling. Im Punkt VIII. der Vertragsurkunde räumte die Zweitbeschwerdeführerin ihrer Mutter die Dienstbarkeit des Fruchtgenussrechtes hinsichtlich des gesamten Geschenkgegenstandes ein. In diesem Vertragspunkt wurde auch festgehalten, dass eine näher bezeichnete Wohnung die E... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/06 Verkehrsteuern
Norm: GGG 1984 §26 Abs1;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §3 Abs1 Z2;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Wie dem Erkenntnis vom 18.7.2002, 2002/16/0100, zu entnehmen ist, unterliegen Schenkungen unter dem Vorbehalt des Fruchtgenusses nach § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG der Grunderwerbsteuer, sind aber als Schenkungen unter einer Auflage gemäß § 3 A... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/06 Verkehrsteuern
Norm: GGG 1984 §26 Abs1;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §3 Abs1 Z2;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Wie dem Erkenntnis vom 18.7.2002, 2002/16/0100, zu entnehmen ist, unterliegen Schenkungen unter dem Vorbehalt des Fruchtgenusses nach § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG der Grunderwerbsteuer, sind aber als Schenkungen unter einer Auflage gemäß § 3 A... mehr lesen...
Mit Notariatsakt vom 24. April 1998 errichteten die Ehegatten W und R (als Übergeber) sowie deren Kinder P (als Übernehmer), M (= Beschwerdeführer) und R (die beiden Letztgenannten als Erb- und Pflichtteilsverzichtende) einen "Übergabs- und Erbverzichtsvertrag", mit dem P einerseits den im Vertrag näher beschriebenen landwirtschaftlichen Betrieb EZ 14 Gb 65119 Lind erhielt und andererseits verpflichtet wurde, dem Beschwerdeführer und seiner Schwester über Anweisung der Eltern als... mehr lesen...
Mit Notariatsakt vom 24. April 1998 errichteten die Ehegatten W und R (als Übergeber) sowie deren Kinder P (als Übernehmer), M (= Beschwerdeführer) und R (die beiden Letztgenannten als Erb- und Pflichtteilsverzichtende) einen "Übergabs- und Erbverzichtsvertrag", mit dem P einerseits den im Vertrag näher beschriebenen landwirtschaftlichen Betrieb EZ 14 Gb 65119 Lind erhielt und andererseits verpflichtet wurde, dem Beschwerdeführer und seiner Schwester über Anweisung der Eltern als... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §3 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/16/0098
Rechtssatz: Für die Anwendung des § 3 Abs. 1 Z. 2 GrEStG ist der direkte und unmittelbare Erwerb vom Erblasser erforderlich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:2002160099.X01 Im... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §3 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/16/0098
Rechtssatz: Für die Anwendung des § 3 Abs. 1 Z. 2 GrEStG ist der direkte und unmittelbare Erwerb vom Erblasser erforderlich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:2002160099.X01 Im... mehr lesen...
Mit Schenkungsvertrag vom 28. Dezember 2000 schenkte Dr. P (Geschenkgeberin) der Beschwerdeführerin die Anteile an näher bezeichneten Liegenschaften, mit denen Wohnungseigentum (Einheitswerte zum 1. Jänner 2000 S 151.720,--, S 110.256,-- und S 86.649,--) verbunden ist. Die Geschenkgeberin behielt sich im Gegenzug den lebenslänglichen und unentgeltlichen Fruchtgenuss der Wohnungen an den von ihr geschenkten Anteilen der Liegenschaften zurück. Im Vertrag festgehalten wurde, da... mehr lesen...
Mit Schenkungsvertrag vom 28. Dezember 2000 schenkte Dr. P (Geschenkgeberin) der Beschwerdeführerin die Anteile an näher bezeichneten Liegenschaften, mit denen Wohnungseigentum (Einheitswerte zum 1. Jänner 2000 S 151.720,--, S 110.256,-- und S 86.649,--) verbunden ist. Die Geschenkgeberin behielt sich im Gegenzug den lebenslänglichen und unentgeltlichen Fruchtgenuss der Wohnungen an den von ihr geschenkten Anteilen der Liegenschaften zurück. Im Vertrag festgehalten wurde, da... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §3 Abs1 Z2;GrEStG 1987 §5;
Rechtssatz: Der Begriff der Gegenleistung im Sinne des § 5 GrEStG ist ein dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümlicher Begriff, der über den bürgerlich-rechtlichen Begriff der Gegenleistung hinausgeht. Was Gegenleistung ist, wird im § 5 GrEStG nicht erschöpfend angeführt. In Verbindung mit § 3 Abs. 1 Z 2 zweiter Satz GrEStG ist vielmehr klargest... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §3 Abs1 Z2;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Einräumung des Fruchtgenussrechtes an die Geschenkgeberin war die Übertragung des Eigentumsrechtes an die Beschwerdeführerin. Die vertragliche Vereinbarung der "Zurückbehaltung" des Fruchtgenussrechtes bedeutete daher nicht, dass damit von vornherein ein bestimmter Teil des Rech... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §3 Abs1 Z2;GrEStG 1987 §5;
Rechtssatz: Der Begriff der Gegenleistung im Sinne des § 5 GrEStG ist ein dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümlicher Begriff, der über den bürgerlich-rechtlichen Begriff der Gegenleistung hinausgeht. Was Gegenleistung ist, wird im § 5 GrEStG nicht erschöpfend angeführt. In Verbindung mit § 3 Abs. 1 Z 2 zweiter Satz GrEStG ist vielmehr klargest... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §3 Abs1 Z2;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Einräumung des Fruchtgenussrechtes an die Geschenkgeberin war die Übertragung des Eigentumsrechtes an die Beschwerdeführerin. Die vertragliche Vereinbarung der "Zurückbehaltung" des Fruchtgenussrechtes bedeutete daher nicht, dass damit von vornherein ein bestimmter Teil des Rech... mehr lesen...
Am 12. April 1996 schloss Ing. Friedrich H. mit seinen Kindern, darunter dem Beschwerdeführer, eine als "Schenkungsvertrag" bezeichnete Vereinbarung ab. Gegenstand der Schenkung waren nach Punkt I. der Vertragsurkunde 40.196/100.000 Anteile an dem Gut P., das aus näher bezeichneten Liegenschaften sowie beweglichem Betriebsvermögen besteht. Punkt III. der Vertragsurkunde lautet: III. Vorbehalt der Dienstbarkeit des Fruchtgenusses 1./ Der Geschenkgeber behält sich an dem... mehr lesen...