RS Vwgh 2003/2/20 2002/16/0099

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Veröffentlicht am 20.02.2003
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §3 Abs1 Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2002/16/0098

Rechtssatz

Für die Anwendung des § 3 Abs. 1 Z. 2 GrEStG ist der direkte und unmittelbare Erwerb vom Erblasser erforderlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002160099.X01

Im RIS seit

05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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