RS Vwgh 1993/3/11 91/19/0158

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Veröffentlicht am 11.03.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ArbIG 1974 §9 Abs2;
VStG §45 Abs1 Z2;
VStG §9 Abs1;
VStG §9 Abs2;
VStG §9 Abs4;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Die Wichtigkeit der Übernahme der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit erfordert es, daß die Bestellung und die damit übereinstimmende Zustimmung so erklärt werden, daß kein Zweifel an ihrem Inhalt besteht. In der Übertragung von bestimmten Aufgaben innerhalb eines Unternehmens an einzelne Beschäftigte liegt noch nicht die Übertragung der verwaltungsstrafrechtlichen Veranwortlichkeit. (hier Landesrettungskommandant ÖRK Rotes Kreuz Bezirksstellenleiter)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991190158.X02

Im RIS seit

25.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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