Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ArbIG 1974 §9 Abs2;Rechtssatz
Die Wichtigkeit der Übernahme der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit erfordert es, daß die Bestellung und die damit übereinstimmende Zustimmung so erklärt werden, daß kein Zweifel an ihrem Inhalt besteht. In der Übertragung von bestimmten Aufgaben innerhalb eines Unternehmens an einzelne Beschäftigte liegt noch nicht die Übertragung der verwaltungsstrafrechtlichen Veranwortlichkeit. (hier Landesrettungskommandant ÖRK Rotes Kreuz Bezirksstellenleiter)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991190158.X02Im RIS seit
25.10.2001Zuletzt aktualisiert am
17.12.2012