IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Vizepräsidenten Dr. Larcher über die Beschwerde des AA, vertreten durch RA BB, Adresse 1, **** Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 13.11.2020, Zl ****, betreffend eine Übertretung nach dem Tiroler Jagdgesetz, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs 1 Z 2 VStG eingestell... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Mair über 1. den Antrag des Herrn AA, Adresse 1, **** Z, vom 25.08.2021 auf Bewilligung der Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Beschwerdefrist gegen das Straferkenntnis der BH Y vom 22.07.2021, GZl ***, und über den Antrag vom 25.08.2021 auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung des Wiedereinsetzungsantrages, und 2. die Beschwerde des Herrn AA, wohnhaft Adresse 1, **... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Spielmann über die Beschwerde des AA, Adresse 1, **** Z, vertreten durch Rechtsanwälte BB und CC, Adresse 2, **** Y, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 16.06.2020, Zahl ***, betreffend eines Strafverfahrens nach dem LMSVG, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt. ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Hohenhorst über die Beschwerde von AA, geb xx.xx.xxxx, Adresse 1, **** Z, vertreten durch RA BB, Adresse 2, **** Y, vom 14.07.2021, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 21.06.2021, Zl ***, betreffend eine Übertretung der Gewerbeordnung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das bekämpfte Straferkenntnis behoben und das Verfahren eingestellt. 2... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Hirn über die Beschwerde der AA, Adresse 1, **** Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y (= belangte Behörde) vom 25.05.2021, Zl ***, betreffend eine Verwaltungsübertretung nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz in Verbindung mit der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass es bei der Verwa... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 22.07.2021 Norm: COVID-19-MG §1COVID-19-MG §4COVID-19-SchuMaV §1COVID-19-SchuMaV §16COVID-19-SchuMaV §18VStG §5VStG §19VStG §44aVwGVG 2014 §44VwGVG 2014 §50VwGVG 2014 §52
Rechtssatz: Das Vorliegen des Ausnahmegrundes gemäß § 16 Abs 5 der 4. COVID-19-SchuMaV muss aber durch eine von einem in Österreich zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Arzt ausgestellte Bestätigu... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 22.07.2021 Index: 82/02 Gesundheitsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: COVID-19-MG §1COVID-19-MG §4COVID-19-SchuMaV §1COVID-19-SchuMaV §16COVID-19-SchuMaV §18VStG §5VStG §19VStG §44aVwGVG 2014 §44VwGVG 2014 §50VwGVG 2014 §52
Rechtssatz: Die selbstständige Ausübung des ärztlichen Berufes besteht gemäß § 3 Abs 2 ÄrzteG 1998 in der eigenverantwortliche... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Dünser über die Beschwerde von Herrn AA, geb am xx.xx.xxxx, Adresse 1, ***** Z, Deutschland, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 13.04.2021, Zl ***, betreffend Übertretung nach § 1 Abs 1 iVm § 6 der Verordnung des Landeshauptmannes vom 20.03.2020, LGBl Nr 35/2020, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin MMag.a Dr.in Besler über die Beschwerde des AA, geboren am xx.xx.xxx, wohnhaft in Z, Adresse 1, vertreten durch BB, Rechtsanwalt in Y, Adresse 2, gegen die Spruchpunkte 3. und 5. des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Y vom 23.3.2020, ***, nach Beschwerdevorentscheidung der Bezirkshauptmannschaft Y vom 7.7.2020, ***, betreffend Übertretungen nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002, nach... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Christ aufgrund der Beschwerde von Herrn AA, Adresse 1, Z, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 2, Y, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 27.7.2020, ***, betreffend eine Verwaltungsübertretung nach dem TNSchG 2005 zu Recht: 1. Der Beschwerde wird stattgegeben, das angefochtene Straferkenntnis ersatzlos behoben und das Verfahren gemäß § 45 Abs 1 Z 2 VStG einges... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Mag.a Lechner über die Beschwerde des Herrn AA, pA BB Ges.m.b.H. & Co KG, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 04.08.2020, Zl ***, betreffend eine Übertretung nach der Tiroler Bauordnung 2018, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis wird behoben und das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt. 2. D... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Mag.a Wieser über die Beschwerde des AA, geboren am xx.xx.xxx, vertreten durch die Rechtsanwaltspartnerschaft BB, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 02.04.2019, Zl ***, betreffend eine Verwaltungsübertretung nach dem Ärztegesetz 1998, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das gegenständliche Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstr... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Vizepräsidenten Dr. Larcher über die Beschwerde der AA, wohnhaft in Adresse 1, Z, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Y vom 16.06.2020, Zl ***, mit dem eine Ermahnung bezüglich Verwaltungsübertretungen nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG), ausgesprochen wurde zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, der angefochtene Bescheid behoben und das Ve... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Spielmann über die Beschwerde des AA, geb am xx.xx.xxxx, Adresse 1, Z, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 2, Y, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 18.03.2019, Zl ***, betreffend eines Strafverfahrens nach dem AWG 2002, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferke... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Spielmann über die Beschwerde (1.) des AA, Adresse 1, ZZ, und (2.) der BB GmbH, Adresse 2, Y, beide vertreten durch Rechtsanwalt CC, Adresse 3, X, gegen das Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt X vom 15.11.2019, Zahl ***, betreffend eines Strafverfahrens nach dem WRG 1959, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge ge... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin MMag.a Dr.in Besler über die Beschwerde des AA, geboren am xx.xx.xxxx, wohnhaft in Z, Adresse 1, vertreten durch BB, Rechtsanwalt in Y, Adresse 2, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 10.3.2020, ***, betreffend Übertretung nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 8.7.2020, zu Recht: 1. Der Beschwerde w... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Keplinger über die Beschwerde des AA, wohnhaft in Adresse 1, Z, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Y vom 19.05.2020, Zl ***, betreffend eine Übertretung nach dem Tiroler Jugendgesetz, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, der angefochtene Bescheid behoben und das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt. 2. Die ordentliche Revision ist gemäß Art 133 ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Mag.a Kantner über die Beschwerde der AA, Adresse 1, Z, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Y vom 19.05.2020, Zl ***, betreffend eine Übertretung nach dem Tiroler Jugendgesetz, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, der angefochtene Bescheid behoben und das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt. 2. Die ordentliche Revision ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG ni... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Luchner über die Beschwerde des AA , vertreten durch RA BB, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Tirol vom 31.10.2019, zu Zl ***, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das erstinstanzliche Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs 1 Z 3 VStG zur Einstellung gebracht. 2. Die ordentliche Revision i... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Vizepräsidenten Dr. Larcher über die Beschwerde des AA, wohnhaft in Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Z vom 22.01.2020, Zl ***, betreffend zweier Übertretungen nach dem Tierschutzgesetz und der Tierhaltungsverordnung, nach Beschwerdevorentscheidung des Bürgermeisters der Stadt Z vom 03.03.2020, Zl. ***, aufgrund des Vorlageantrages des AA vom 15.03.2020, zu Recht: ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin MMag.a Dr.in Besler über die Beschwerde des AA, geboren am xx.xx.xxxx, wohnhaft in Z, Adresse 1, vertreten durch BB, Rechtsanwalt in Y, Adresse 2, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 18.2.2020, ***, betreffend Übertretung nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsst... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Mag.a Wieser über die Beschwerde des AA, geboren am XX.XX.XXXX, vertreten durch BB Rechtsanwälte, Adresse 1, Z gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 22.06.2018, Zl *****, betreffend eine Übertretung nach dem LMSVG, nach durchgeführter mündlicher Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verwal... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Mag.a Wieser über die Beschwerde des AA, geboren am XX.XX.XXXX, vertreten durch BB Rechtsanwälte, Adresse 1, Z gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 25.09.2018, Zl *****, betreffend eine Übertretung nach dem LMSVG, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt. 2. ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Piccolroaz über die Beschwerde der Frau AA, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 18.03.2019, Zl *****, wegen einer Übertretung nach der Gewerbeordnung 1994 zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs 1 Z 3 VStG einges... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Mag.a Weißgatterer über die Beschwerde der Versicherungsanstalt AA, Adresse 1, Z, gegen den Bescheid auf Einstellung des Verfahrens der Bezirkshauptmannschaft Y vom 15.02.2019, Zl *****, gegen Herrn BB, betreffend Übertretungen nach dem AVRAG, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Die ordentliche Revision ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG nicht zul... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Luchner über die Beschwerde des AA, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Tirol vom 12.09.2018, Zl ***, betreffend eine Übertretung nach dem Fremdenpolizeigesetz, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das erstinstanzliche Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs Abs 1 Z 2 VStG zur Einstellung gebracht. ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Mag.a Wieser über die Beschwerde des AA, geboren am XX.XX.XXXX, vertreten durch BB Rechtsanwälte, Adresse 1, Z gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 24.09.2018, Zl *****, betreffend eine Übertretung nach dem LMSVG, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt. 2. ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Triendl über die Beschwerde des AA, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 03.04.2019, *****, betreffend das Objekt Z, Adresse 1, Gp **1 KG Z, wegen Übertretung der Tiroler Bauordnung 2018 zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt. 2. Die orden... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin MMag.a Dr.in Besler über die Beschwerde des AA, wohnhaft in Z, Adresse 1, vertreten durch BB, Rechtsanwälte in Y, Adresse 2, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 31.1.2019, Zl ***, betreffend Übertretung des Tiermaterialiengesetzes (Spruchpunkt 1.)) und des Tierseuchengesetzes (Spruchpunkt 2.)), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 9.4.2019, zu ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Mag.a Wieser über die Beschwerde des AA, geb am XX.XX.XXXX, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 25.03.2019, Zl *****, betreffend eine Übertretung nach dem Meldegesetz, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt. 2. Die ordentliche Revision ist ge... mehr lesen...