1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis erkannte das Verwaltungsgericht Wien u.a., indem es in Spruchpunkt A) 1) feststellte, dass der bekämpfte Beschlagnahmebescheid der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde (des revisionswerbenden Magistrats) vom 31. März 2017 mittlerweile aus dem Rechtsbestand getreten sei, weil mit demselben Erkenntnis gleichzeitig der vom revisionswerbenden Magistrat vorgenommene Ausspruch des objektiven Verfalls ersatzlos behoben und in keinem der anläs... mehr lesen...
Index: L70309 Buchmacher Totalisateur Wetten Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §39 Abs6VwGG §30 Abs2WettenG Wr 2016 §23 Abs2WettenG Wr 2016 §23 Abs6
Rechtssatz: Stattgebung hinsichtlich des Verfalls - Übertretung des Wiener Wettengesetzes - Die Sonderbestimmung des § 39 Abs. 6 VStG betreffend den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung betrifft von ihrem Wortlaut her nur Beschwerd... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 15. Juni 2016 ordnete die Bezirkshauptmannschaft Voitsberg gegenüber der revisionswerbenden Partei die Beschlagnahme von sechs Glücksspielgeräten gemäß § 53 Abs. 1 Z 1 lit. a iVm § 52 Abs. 1 Z 1 Glücksspielgesetz (GSpG) an. 2 Gegen diesen Bescheid erhob die revisionswerbende Partei Beschwerde. 3 Mit Schreiben vom 22. September 2016 stellte die revisionswerbende Partei einen Antrag auf Ausfolgung der beschlagnahmten Geräte bis zum Vorliegen einer recht... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 6. Juli 2016 ordnete die Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg gegenüber der revisionswerbenden Partei die Beschlagnahme von sieben Glücksspielgeräten gemäß § 53 Abs. 1 Z 1 lit. a iVm § 52 Abs. 1 Z 1 Glücksspielgesetz (GSpG) an. 2 Gegen diesen Bescheid erhob die revisionswerbende Partei Beschwerde. 3 Mit Schreiben vom 22. September 2016 stellte die revisionswerbende Partei einen Antrag auf Ausfolgung der beschlagnahmten Geräte bis zum Vorliegen eine... mehr lesen...
1 Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Tulln vom 23. November 2016 wurde gegenüber der revisionswerbenden Partei die Beschlagnahme eines in ihrem Eigentum stehenden Glücksspielgerätes gemäß § 53 Abs. 3 iVm § 53 Abs. 1 Z 1 lit a Glücksspielgesetz (GSpG) angeordnet. 2 Gegen diesen Bescheid erhob die revisionswerbende Partei fristgerecht Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich und beantragte unter anderem der Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen ... mehr lesen...
1 Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Leoben vom 25. Mai 2016 wurde die Beschlagnahme eines Glücksspielgerätes, das im Eigentum der revisionswerbenden Partei stehe, gemäß § 51 Abs. 1 Z 1 lit. a in Verbindung mit § 52 Abs. 1 Z 1 Glücksspielgesetz (GSpG) verfügt. 2 Gegen diesen Bescheid erhob die revisionswerbende Partei fristgerecht Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Steiermark. 3 Mit Schreiben vom 26. Juli 2016 teilte das Landesverwaltungsgericht der revisio... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 21. Bezirk, vom 7. September 2001 wurde der mitbeteiligten Partei als Eigentümerin bzw. Verwahrerin des von ihr gehaltenen Hundes (schwarzbraune Rottweilerhündin, Alter 5 Jahre) zur Last gelegt, (näher genannte) Verwaltungsübertretungen gemäß § 28 Abs. 2 des Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetzes, LGBl. für Wien Nr. 39/1987, begangen zu haben. Zur Sicherung der Strafe des Verfalls wurde im Grunde des § 3... mehr lesen...
Index: L46109 Tierhaltung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: TierschutzG Wr 1987 §29 idF 2000/032;VStG §17;VStG §39 Abs1;VStG §39 Abs6;VStG §51;
Rechtssatz: § 39 Abs. 6 VStG ordnet ausdrücklich ein Berufungsrecht gegen den Bescheid, mit dem eine Beschlagnahme angeordnet ist, an. Für die Berufung gilt sinngemäß § 51 VStG. Die Berufungsbehörde hat in einem solchen Fall die Voraussetzungen für die Beschlagnahme im... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft vom 24. September 1997 wurde der Beschwerdeführer unter Punkt 1 schuldig erkannt, er habe, wie am 11. März, 21. März, 4. April und 9. April 1997 durch Organe der Bezirkshauptmannschaft festgestellt worden sei, den Tierbestand auf dem Anwesen ... (34 Rinder, davon 11 Kühe, der Rest Jungrinder beiderlei Geschlechts) hinsichtlich Unterbringung, Fütterung, Pflege und Wasserversorgung derart vernachlässigt, dass den Tieren dadurch ungerechtfer... mehr lesen...
Index: L46103 Tierhaltung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: TierschutzG NÖ 1985 §13 Abs5;VStG §39 Abs1;VStG §39 Abs6;VStG §51 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1999050172.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Durch Organe der Bezirkshauptmannschaft wurde anlässlich von Lokalaugenscheinen am 11. März, 21. März, 4. April und 9. April 1997 auf der Liegenschaft ... festgestellt, dass der Beschwerdeführer den Tierbestand (34 Rinder, davon 11 Kühe, der Rest Jungrinder beiderlei Geschlechts) hinsichtlich Unterbringung, Fütterung, Pflege und Wasserversorgung derart vernachlässigt hat, dass den Tieren dadurch ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden und letztendlich Schäden zugefügt worden sind. Mit Stra... mehr lesen...
Index: L46103 Tierhaltung Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §285a;B-VG Art132;TierschutzG NÖ 1985 §13 Abs5;VStG §39 Abs1;VStG §39 Abs6;VStG §51 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Der im § 13 Abs 5 NÖ TierschutzG 1985 vorgesehene Verfall ist (jedenfalls auch) als Verwaltungsstrafe vorges... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §39 Abs1;VStG §39 Abs6;VStG §51 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/01/28 96/04/0215 1 Stammrechtssatz Die Beschlagnahme von Verfallsgegenständen nach § 39 Abs 1 VStG ist Teil des Verwaltungsstrafverfahrens, in dem jedenfalls der Beschuldigte Parteistellung genießt. Es steht ihm daher - unabhängig von einem allfäl... mehr lesen...
Mit Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 15. Oktober 1996 wurde die Beschwerde der P-Gesellschaft m.b.H. gegen die Beschlagnahme einer weißen Ringmappe mit Werbematerial und Nichtherausgabe dieser Gegenstände bis zum 30. August 1996 als unzulässig zurückgewiesen. Hiezu wurde im wesentlichen ausgeführt, es sei bereits im Beschwerdevorbringen ausgeführt worden, daß der gegenständlichen Beschlagnahme der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 2. Juli 1996,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §39 Abs1;VStG §39 Abs6;VStG §51 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/01/28 96/04/0215 1 Stammrechtssatz Die Beschlagnahme von Verfallsgegenständen nach § 39 Abs 1 VStG ist Teil des Verwaltungsstrafverfahrens, in dem jedenfalls der Beschuldigte Parteistellung genießt. Es steht ihm daher - unabhängig von einem allfälligen Berufungsrecht des Sacheigentümers g... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühl vom 2. Juli 1996 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, als handelsrechtlicher Geschäftsführer, somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der "P-Gesellschaft m.b.H." verantwortlich zu sein, daß für dieses Unternehmen tätige namentlich genannte Personen mit bestimmten Kunden über einen jeweiligen Aufnahmeantrag für die Mitgliedschaft bei der "S-AG" jeweils auch eine Versicherung für den Fall einer Erkrankung, eines Unfalle... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8;VStG §39 Abs1;VStG §39 Abs6;VStG §51 Abs1;
Rechtssatz: Die Beschlagnahme von Verfallsgegenständen nach § 39 Abs 1 VStG ist Teil des Verwaltungsstrafverfahrens, in dem jedenfalls der Beschuldigte Parteistellung genießt. Es steht ihm daher - unabhängig von einem allfälligen Berufungsrecht des Sacheigentümers gemäß § 51 Abs 1 iVm § 39 Abs 6 VStG das Recht der Berufung ge... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde kommt dann nicht in Betracht, wenn dem Beschwerdeführer damit vorläufig eine Rechtsstellung eingeräumt würde, die er vor Erlassung des angefochtenen Bescheides nicht besessen hat (vgl. die bei Dolp, 3. Aufl., S. 258, zitierte hg. Judikatur). Derartiges liegt hier vor: Im Beschwerdefall wurde durch den angefochtenen Bescheid die Berufung der Beschwerdeführerin gegen einen erstinstanzlichen Bescheid, mit welchem eine Beschlag... mehr lesen...
Index: L70705 Theater Veranstaltung SalzburgL70715 Spielapparate Salzburg10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VeranstaltungsG Slbg 1987;VStG §39 Abs6;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Beschlagnahme eines Spielapparates samt Inhalt - Durch die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde würde dem Bf vorläufig eine Rechtsstellung eingeräumt, die er vor Erlassung des ange... mehr lesen...
Am 18. September 1988 beschlagnahmten Gendarmerieorgane in einem näher bezeichneten Lokal in F einen im Eigentum der Beschwerdeführerin stehenden näher bezeichneten Spielautomaten. Gegen diese der belangten Behörde zugerechnete Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, der deren Behandlung mit Beschluß vom 28. November 1989 an den Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abtrat. In der im verwalt... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art131a;VStG §39 Abs1;VStG §39 Abs2;VStG §39 Abs6;
Rechtssatz: Eine Beschwerde nach § 131a B-VG ist in jenen Fällen unzulässig, in denen es der Partei freisteht, die bescheidmäßige Feststellung strittiger Rechte zu begehren, sofern dies im Einzelfall notwendiges Mittel der Rechtsverteidigung ist (Hinweis B 22.11.1988, 88/04/0227). Di... mehr lesen...