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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VStG §39 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1997/01/28 96/04/0215 1Stammrechtssatz
Die Beschlagnahme von Verfallsgegenständen nach § 39 Abs 1 VStG ist Teil des Verwaltungsstrafverfahrens, in dem jedenfalls der Beschuldigte Parteistellung genießt. Es steht ihm daher - unabhängig von einem allfälligen Berufungsrecht des Sacheigentümers gemäß § 51 Abs 1 iVm § 39 Abs 6 VStG das Recht der Berufung gegen den Beschlagnahmebescheid ohne Rücksicht darauf zu, ob er Eigentümer des beschlagnahmten Gegenstandes ist (Hinweis E 27.5.1983, 83/17/0034 ua).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999050039.X01Im RIS seit
20.11.2000