RS Vwgh 1997/1/28 96/04/0215

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Veröffentlicht am 28.01.1997
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40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
VStG §39 Abs1;
VStG §39 Abs6;
VStG §51 Abs1;

Rechtssatz

Die Beschlagnahme von Verfallsgegenständen nach § 39 Abs 1 VStG ist Teil des Verwaltungsstrafverfahrens, in dem jedenfalls der Beschuldigte Parteistellung genießt. Es steht ihm daher - unabhängig von einem allfälligen Berufungsrecht des Sacheigentümers gemäß § 51 Abs 1 iVm § 39 Abs 6 VStG das Recht der Berufung gegen den Beschlagnahmebescheid ohne Rücksicht darauf zu, ob er Eigentümer des beschlagnahmten Gegenstandes ist (Hinweis E 27.5.1983, 83/17/0034 ua).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996040215.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

15.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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