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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die Beschlagnahme von Verfallsgegenständen nach § 39 Abs 1 VStG ist Teil des Verwaltungsstrafverfahrens, in dem jedenfalls der Beschuldigte Parteistellung genießt. Es steht ihm daher - unabhängig von einem allfälligen Berufungsrecht des Sacheigentümers gemäß § 51 Abs 1 iVm § 39 Abs 6 VStG das Recht der Berufung gegen den Beschlagnahmebescheid ohne Rücksicht darauf zu, ob er Eigentümer des beschlagnahmten Gegenstandes ist (Hinweis E 27.5.1983, 83/17/0034 ua).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996040215.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
15.03.2012