Mitteilung Die Antragsteller haben nach dem Gebührengesetz 1957 folgende Eingabegebühren zu entrichten: für jede der beiden Maßnahmenbeschwerden vom 25.07.2006 jeweils Euro 13,--. Die Gebührenentrichtung hat auf das Konto des Amtes der Tiroler Landesregierung bei der Landeshypothekenbank Tirol AG, Bankleitzahl 57000, Kontonummer 200 001 000, unter Angabe der gegenständlichen Aktenzahl mittels des beiliegenden Erlagscheines zu erfolgen. Die Zahlung muss bar und abzugsfrei in der oben ge... mehr lesen...
Rechtssatz: Die auf § 37a Abs 3 VStG gestützte vorläufige Beschlagnahme von verwertbaren Sachen wegen Nichterlags eines zuvor aus vorläufige Sicherheit festgesetzten Geldbetrages setzt unter anderem voraus, dass der Täter auf frischer Tat betreten wurde. Im gegenständlichen Fall war daher die vorläufige Beschlagnahme eines Feldstechers wegen Nichterlags der geforderten vorläufigen Sicherheitsleistung rechtswidrig, da der Beschwerdeführer, der im Verdacht der Begehung von Übertretungen gemä... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenngleich die Möglichkeit einer Zustellung des Verfallsbescheides durch öffentliche Bekanntmachung grundsätzlich offen steht, bedeutet dies nicht, dass solche Bescheide (Verfallsbescheide im objektiven Verfahren) in jedem Fall im Wege der öffentlichen Bekanntmachung rechtswirksam zugestellt werden können. Vielmehr ist dies nur insoweit zulässig, als die Voraussetzungen des § 25 Zustellgesetz vorliegen. § 17 Abs. 3 letzter Satz VStG erweitert sohin richtigerweise nur den Anwend... mehr lesen...
Rechtssatz: Allein aus der Tatsache, dass sich der Berufungswerber im Ausland (im Slowenien) aufhält, ergibt sich noch nicht, dass eine Strafverfolgung gegen ihn unmöglich wäre. Im vorliegenden Fall hat der Berufungswerber im Verfahren sogar einen österreichischen Rechtsvertreter beauftragt, sodass eine Unmöglichkeit der Strafverfolgung nicht vorliegt. Anders ist jedoch die Frage der Unmöglichkeit des Strafvollzuges (im vorliegenden Fall die Vollstreckung einer Geldstrafe) zu sehen. Es b... mehr lesen...
I. 1. In der Beschwerde vom 21.11.2002 bringt der Beschwerdeführer vor, dass ihm im Zuge der Amtshandlung an der Grenzkontrollstelle S am 11.10.2002 um ca. 16.30 Uhr der Personalausweis, den er im Rahmen der Grenzkontrolle aushändigte, nicht zurückgegeben wurde. Als Begründung: wurde ihm genannt, dass er zuvor eine Strafe zu bezahlen hätte. Zudem sei er im Zuge der Amtshandlung, die mit Unterbrechung von ca. 16.30 Uhr bis ca. 17.00 Uhr gedauert habe, beschimpft worden und sei ihm die Ausste... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Grenzkontrollorgan kann einen Personalausweis, dessen Herausgabe gefordert wird, nicht deshalb einbehalten, weil es damit den Ausgewiesenen zur Bezahlung von Geldstrafen wegen der Begehung von Verwaltungsübertretungen zwingen will (defektes Abblendlicht und Anstandsverletzung). So entbehrt diese Vorgangsweise, die eine Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt darstellt, jeglicher gesetzlicher Grundlage. Ein Personalausweis ist vor allem keine vorläufige... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Strafverfolgung würde sich dann als unmöglich erweisen, wenn dem Berufungswerber keine Ladungen zugestellt werden können. Von einem derartigen Umstand konnte im vorliegenden Fall jedoch nicht von vornherein ausgegangen werden, da Name und Adresse des Beschuldigten bereits bei Anzeigenerstattung bekannt waren. Aus dem Wort "sobald" in § 37 Abs 5 VStG lässt sich ableiten, dass die belangte Behörde verhalten gewesen wäre, zumindest einen Versuch zu unternehmen, eine Verfolgun... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach § 102 Abs. 1 erster Halbsatz des Kraftfahrgesetzes, BGBl. Nr. 267/1967, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. I 146/1998 (im Folgenden: KFG), gehört es zu den nach § 134 Abs. 1 KFG verwaltungsstrafrechtlich sanktionierten Pflichten des Lenkers, sich vor Inbetriebnahme des Kraftfahrzeuges davon zu überzeugen, dass dieses den hiefür in Betracht kommenden Vorschriften entspricht, wobei im Besonderen gemäß § 49 Abs. 6 erster Halbsatz KFG an Kraftwagen die vorgesehene Kennzeichentaf... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird das dem Verfallsanspruch zugrundeliegende Verwaltungsstrafverfahren von der belangten Behörde eingestellt und dem Berufungswerber die vorläufige Sicherheitsleistung in Höhe von S 20.000,-- rückerstattet, so liegen die Voraussetzungen für ein Vorgehen nach § 37 Abs. 5 VStG nicht vor. (Aufhebung des erstinstanzlichen Bescheides) Schlagworte Verfall, Verfallsanspruch, Verwaltungsstrafverfahren, Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens, Sicherheitsleistung, Sicherheitsl... mehr lesen...
Rechtssatz: Besteht begründeter Verdacht, daß sich der Beschuldigte dem Vollzug der Strafe entziehen werde, so kann gemäß § 37 Abs.1 VStG ihm die Behörde durch Bescheid auftragen, einen angemessenen Betrag als Sicherheit zu erlegen oder durch Pfandbestellung oder taugliche Bürgen, die sich als Zahler verpflichten, sicherzustellen. Ebenso kann die Behörde vorgehen, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, daß die Strafverfolgung oder der Vollzug der Strafe aus Gründen, die in der ... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß Art.49 Abs.1 B-VG sind die Bundesgesetze und die im Art.50 bezeichneten Staatsverträge (das sind politische Staatsverträge, andere nur, sofern sie gesetzesändernden oder gesetzesergänzenden Inhalt haben und nicht unter Art.16 Abs.1 fallen) vom Bundeskanzler im Bundesgesetzblatt kundzumachen. Gemäß Art.49 Abs.2 B-VG kann der Nationalrat anläßlich der Genehmigung von Staatsverträgen gemäß Art. 50 beschließen, daß der Staatsvertrag oder einzelne genau bezeichnete Teile des S... mehr lesen...
Rechtssatz: War der Beschwerdeführer als Fremder zum Zeitpunkt der Amtshandlung zur Ausreise verpflichtet, sohin sein Aufenthalt im Bundesgebiet trotz Berufung gegen das Aufenthaltsverbot wegen Aberkennung der aufschiebenden Wirkung rechtswidrig, so liegt zwar ein relevanter Eingriff in das Familienleben des Beschwerdeführers vor, da durch die Ausreiseverpflichtung (§ 22 Abs 1 FrG) dem Beschwerdeführer die Möglichkeit genommen wird, mit seiner Gattin zusammenzuleben. Er wird hiedurch jedoc... mehr lesen...
Rechtssatz: Begibt sich der Berufungswerber nach seiner Anhaltung "freiwillig in Begleitung der angeführten weiblichen Person in das Wachzimmer..." zur Bundespolizeidirektion, so ist für die Ergreifung einer vorläufigen Maßnahme kein Platz mehr, denn der Behörde wäre es möglich gewesen, ein Verwaltungsstrafverfahren abzuführen, mit Bescheid zu erledigen oder doch zumindestens eine taugliche Verfolgungshandlung zu setzen. Eine Beschlagnahmebescheinigung, aus der nicht zu entnehmen ist, für ... mehr lesen...
Rechtssatz: Verfallserklärung der vorläufig eingehobenen Sicherheit nur bei Unmöglichkeit der Durchführung des Verfahrens bzw. des Vollzuges der Strafe. Keine Unmöglichkeit, wenn Beschuldigter den behördlichen Aufforderungen bereitwillig nachkommt. Unterlassung der Bekanntgabe der Vermögensverhältnisse macht Strafverfahren schon deshalb nicht unmöglich, weil die Behörde in diesem Fall auf Risiko des Beschuldigten eine Schätzung vornehmen kann. Gemäß § 37a Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1 VStG ka... mehr lesen...
I. Mit der auf §67a Abs1 Ziff2 AVG gestützten Beschwerde behauptet die Beschwerdeführerin eine Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf persönliche Freiheit ("Art8 StGG und Art5 MRK") und bringt im wesentlichen vor, am 9.2.1991 um 04.15 Uhr in Ausübung ihrer Tätigkeit als selbstständiges Fotomodell bei einer Intervention eines Beamten der Bezirkshauptmannschaft xx unter Assistenzleistung der örtlichen Gendarmerie in xx im Haus xx wegen angeblichen Verstoßes gegen ... mehr lesen...
Begründung: Vorerst wird darauf hingewiesen, daß beide Parteien auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung verzichteten und der Unabhängige Verwaltungssenat Wien die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung auch nicht für erforderlich hielt, da sich die im Akt befindlichen Angaben des Beschwerdeführers in allen wesentlichen Punkten mit jenen der belangten Behörde in der Anzeige decken. Der Beschwerdeführer brachte in seiner Beschwerde folgendes vor (Blatt 4): "Es ist richtig, daß ich ... mehr lesen...