RS UVS Kärnten 2000/05/31 KUVS-K1-168/2/2000

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Veröffentlicht am 31.05.2000
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Rechtssatz

Wird das dem Verfallsanspruch zugrundeliegende Verwaltungsstrafverfahren von der belangten Behörde eingestellt und dem Berufungswerber die vorläufige Sicherheitsleistung in Höhe von S 20.000,-- rückerstattet, so liegen die Voraussetzungen für ein Vorgehen nach § 37 Abs. 5 VStG nicht vor. (Aufhebung des erstinstanzlichen Bescheides)

Schlagworte
Verfall, Verfallsanspruch, Verwaltungsstrafverfahren, Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens, Sicherheitsleistung, Sicherheitsleistungsverfall, Slowenien, Strafvollzug
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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