Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1989 §52 Abs1 Z1 idF 2016/I/118GSpG 1989 §52 Abs2 idF 2016/I/118VStG §19VStG §44a Z1VwGG §42 Abs2 Z1VwGVG 2014 §38
Rechtssatz: Die das Vorliegen eines strengeren Strafsatzes gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 GSpG 1989 nicht rechtfertigende Vortat kann in einem solchen Fall jedoch als Erschwerungsgrund herangezogen werden (VwGH 18.11... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19VStG §19 Abs2 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2018/11/0142 E 25.04.2019
Rechtssatz: Der Milderungsgrund des reumütigen Geständnisses kommt angesichts der Außerstreitstellung von Tatsachen erst in der Beschwerdeverhandlung nicht in Betracht (vgl. etwa VwGH 16.10.2002, 2000/03/0346). European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Index: 34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1989 §52 Abs1 Z1GSpG 1989 §52 Abs2VStG §19VStG §44a Z1VwGVG 2014 §38 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/17/0033 E 22. Februar 2017 RS 1 Stammrechtssatz Der im Fall "der erstmaligen und weiteren Wiederholung" vorgesehene vierte (und hinsichtlich der Strafhöhe strengste) Strafsatz des § 52 Abs 2 GSpG setzt nach dem systematischen Aufbau des Gesetzestextes... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1VStG §19VwRallg
Rechtssatz: Nach dem systematischen Aufbau des Gesetzestextes bestimmt die Einordnung der Vortat, ob ein "Wiederholungsfall" im Sinn des zweiten Strafsatzes (bei einer Vorstrafe wegen höchstens drei Übertretungen) bzw. vierten Strafsatzes (bei einer Vorstrafe... mehr lesen...
Index: 34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1989 §52 Abs1 Z1GSpG 1989 §52 Abs2VStG §19VStG §44a Z1VwGVG 2014 §38 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/17/0735 E 21. September 2018 RS 1 Stammrechtssatz Der im Fall "der erstmaligen und weiteren Wiederholung" vorgesehene zweite Strafsatz des § 52 Abs. 2 GSpG setzt nach dem systematischen Aufbau des Gesetzestextes die Bestrafung wegen einer Vortat nach ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm: AVRAG 1993 §7d Abs1AVRAG 1993 §7i Abs4VStG §16 Abs2VStG §19VStG §19 Abs2 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2018/11/0142 E 25.04.2019
Rechtssatz: Im vorliegenden Revisionsfall ist das VwG vom dritten Strafrahmen (EUR 2.000,-- bis 20.000,--) des § 7i Abs. 4 AVRAG 1993 ausgegangen und hat für die acht Übertretungen jeweils ei... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 21. November 2017 wurde der Revisionswerber als Inhaber näher genannter Glücksspieleinrichtungen in einem bestimmten Lokal zur Zahlung einer Geldstrafe wegen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 5 Glücksspielgesetz (GSpG) iVm. § 50 Abs. 4 GSpG verpflichtet; für den Fall der Uneinbringlichkeit wurde eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. Dem Revisionswerber wurde vorgeworfen, er habe anlässlich einer glücksspielrechtlichen Kon... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 21. Juli 2017 wurde der Revisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 erster Fall Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig erkannt. Es wurde über ihn gemäß "§ 52 Abs. 2, 1. Fall" GSpG eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 5.000,-- (samt Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Weiters wurde ihm ein Beitrag zu den Kosten des verwaltungsbehördlichen Stra... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19VStG §19 Abs2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/05/0294 E 26. Juni 2018 RS 9 Stammrechtssatz Das Doppelverwertungsverbot ergibt sich aus dem in § 19 Abs. 2 erster Satz VStG enthaltenen Gebot, die nach dem Zweck der Strafdrohung in Betracht kommenden Erschwerungs- und Milderungsgründe nur soweit bei der Bemessung der Strafe zu berücksichtigen, als sie nicht sch... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 22. November 2017 wurde der Revisionswerber der dreifachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig erkannt. Es wurden über ihn drei Geldstrafen in der Höhe von jeweils EUR 5.000,-- (samt Ersatzfreiheitsstrafen) mit der Begründung: verhängt, er habe drei Glücksspielgeräte "mit dem Vorsatz unternehmerisch zugänglich gemacht, (um) fortgesetzt Einnahmen aus der Durchführung dieser Ausspielungen z... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis vom 10. August 2017 erkannte die vor dem Verwaltungsgericht belangte Behörde den Revisionswerber als handelsrechtlichen Geschäftsführer einer näher genannten Gesellschaft der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 erstes Tatbild iVm § 2 Abs. 2 und 4, § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) iVm § 9 Abs. 1 VStG in fünf Fällen für schuldig und verhängte über ihn gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 52 Abs. 2 GSpG eine Geldstrafe von EUR 30.000,-- sowie im Fall der Uneinbringlichkeit eine... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien vom 14. Dezember 2016 wurde der Revisionswerber der fünffachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 dritter Fall iVm § 2 Abs. 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig erkannt und über ihn fünf Geldstrafen in der Höhe von jeweils EUR 15.000,-- (samt Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt, weil er verbotene Ausspielungen unternehmerisch zugänglich gemacht habe. 2 Mit der angefochtenen Entscheidung gab das Verwaltungsgericht Wien u.... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16 Abs2;VStG §19;VwGG §42 Abs2 Z1;VwGVG 2014 §42; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2018/09/0060 E 20. September 2018 RS 1 Stammrechtssatz Das Verbot der reformatio in peius umfasst auch die Erhöhung der Ersatzfreiheitsstrafe (vgl. VwGH 22.2.2018, Ra 2017/11/0066). European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 10. August 2016 wurde der Revisionswerberin Folgendes zur Last gelegt (Zitierung im Original, Anonymisierung durch den Verwaltungsgerichtshof): "Sie haben als Vorstandsmitglied und gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Arbeitgeberin (...) zu verantworten, dass am 28.07.2014 hinsichtlich des R. (...) (zwei Türen) im Bahnhof W. des R. (...) (vier Türen) im Bahnhof W. des R. (...) (... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ArbeitsmittelV 2000 §11 Abs1 Z1;ArbeitsmittelV 2000 §11 Abs1 Z2;ArbeitsmittelV 2000 §3;ArbeitsmittelV 2000 §7 Abs1 Z11;ArbeitsmittelV 2000 §8 Abs1 Z9;ASchG 1994 §130 Abs2 Z1;VStG §19;VStG §22 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;VwGVG 2014 §38;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2... mehr lesen...
1 Mit einer in Rechtskraft erwachsenen Strafverfügung vom 15. April 2014 war dem Revisionswerber eine Übertretung des § 30 Abs. 1 Z 4 Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) iVm § 3 Abs. 1 der IG-L Geschwindigkeitsbeschränkungsverordnung des Landeshauptmanns von Steiermark, LGBl. Nr. 87/2011, angelastet worden, weil er am 4. April 2014 um 17:39 Uhr an einer näher bestimmten Stelle auf der A2-Südautobahn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 71 km/h überschritten habe. ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Steiermark vom 23. Oktober 2017 wurde der Revisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zu Vertretung nach außen berufenes Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft der 14-fachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 drittes Tatbild iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) im Zeitraum 2. Jänner 2016 bis zum 14. März 2016, um 15.40 Uhr, schuldig erkannt und über ihn eine Geldstra... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 24. November 2015 verfügte die Bezirkshauptmannschaft Wels-Land gegenüber dem Mitbeteiligten die teilweise Betriebsschließung eines näher bezeichneten Lokals in M, wobei sich die Schließung auf einen im hinteren Bereich des Lokals durch eine Schiebetür erreichbaren Raum beschränkte. In diesem Raum waren wiederholt Glücksspielgeräte vorgefunden worden. Für den Fall des Zuwiderhandelns wurde dem Mitbeteiligten eine Zwangsstrafe in der Höhe von EUR 8.000,-- angedr... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 19. Dezember 2016 wurde der Revisionswerber in seiner Eigenschaft als anwesender Lokalverantwortlicher der Übertretung des § 50 Abs. 4 iVm § 52 Abs. 1 Z 5 Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro (samt Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt, weil er Organen der öffentlichen Aufsicht nach § 50 Abs. 2 GSpG kein Geld zur Durchführung von Testspielen zur Verfügung gestellt habe... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Steiermark vom 23. Juni 2017 wurde der Erstrevisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer der zweitrevisionswerbenden Partei der fünffachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 erstes Tatbild iVm § 52 Abs. 2 iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) iVm § 9 Abs. 1 und 7 VStG schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe von insgesamt EUR 25.000,- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Tagen verhängt. Die zweitrevi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16 Abs2;VStG §19;VwGG §42 Abs2 Z1;VwGVG 2014 §42; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2018/09/0061
Rechtssatz: Das Verbot der reformatio in peius umfasst auch die Erhöhung der Ersatzfreiheitsstrafe (vgl. VwGH 22.2.2018, Ra 2017/11/0066). European Case Law... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §12;VStG §16 Abs2;VStG §19;VwGG §42 Abs2 Z1;VwGVG 2014 §38; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2018/09/0061 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/08/0141 E 23. Juni 2017 RS 8 Stammrechtssatz Ist der Ausspruch bezüglich der Ersatzfreiheitsstrafe rechtswidrig, so ist der Strafa... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach vom 31. Mai 2016 wurde die Revisionswerberin der dreifachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 (3. Fall) Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig erkannt. Es wurden über sie drei Geldstrafen in Höhe von jeweils EUR 6.000,-- (samt Ersatzfreiheitsstrafen von jeweils 72 Stunden) verhängt. Die Kosten gemäß § 64 Abs. 2 VStG wurden mit EUR 1.800,-- bestimmt. 2 Gegen dieses Straferkenntnis erhob die Revisionswerberin Beschwerde an d... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis vom 30. Jänner 2018 erkannte die belangte Behörde den Mitbeteiligten schuldig, er habe es als Geschäftsführer der H. Kft. mit Sitz in Ungarn als Arbeitgeber zu verantworten, dass vier näher genannte Arbeitnehmer am 27. Mai 2015 an einer näher genannten Baustelle in G. beschäftigt worden seien, ohne dass ihnen der zustehende Grundlohn unter Beachtung der jeweiligen Einstufungskriterien geleistet worden sei. Die Unterentlohnung habe in einem Fall 46,38 %, in d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19;VwGVG 2014 §42; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/11/0066 E 22. Februar 2018 RS 10 Stammrechtssatz Der Grundsatz des Verbots der reformatio in peius verlangt die Herabsetzung der Höhe der Strafe im Fall einer Einschränkung des Tatzeitraums oder einer sonstigen "qualitativen oder quantitativen Reduktion" des Tatvorwurfs, sofern nicht andere Strafbemessungsgrün... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19;VStG §22 Abs1;VwGVG 2014 §42; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/11/0066 E 22. Februar 2018 RS 9 Stammrechtssatz Das in § 42 VwGVG 2014 normierte Verbot der reformatio in peius verbietet jede Erhöhung einer Geldstrafe oder auch nur einer Ersatzfreiheitsstrafe. Solange es zu keiner Erhöhung der Strafe kommt, hindert das Verschlechterungsverbot aber nicht eine r... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art130 Abs4;VStG §19;VwGVG 2014 §42;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/11/0066 E 22. Februar 2018 RS 11 Stammrechtssatz Das VwG, das gemäß Art. 130 Abs. 4 erster Satz B-VG in Verwaltungsstrafsachen immer in der Sache selbst entscheidet, dem daher in jedem Fall die Befugnis und Verpflichtu... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm: AVRAG 1993 §7i Abs5;VStG §19;VStG §22;VwGVG 2014 §28;VwGVG 2014 §42;VwGVG 2014 §50;VwRallg;
Rechtssatz: Das Verbot der reformatio in peius steht einer eigenständigen Strafbemessung des VwG in Ansehung der vier Verwaltungsübertretungen (nach § 7i Abs. 5 AVRAG 1993) aufgrund eigenen Ermessens im Rahmen der von ihm zu tre... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...