RS Vwgh 2019/7/24 Ra 2018/02/0034

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Veröffentlicht am 24.07.2019
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §19
VwGG §42 Abs2 Z1
VwGVG 2014 §27
VwGVG 2014 §28
VwGVG 2014 §38
VwGVG 2014 §9

Rechtssatz

Bekämpft der Beschwerdeführer nur den Ausspruch über die Strafe, ist Gegenstand des Beschwerdeverfahrens nur die Frage der Strafbemessung. Für die Beurteilung der Frage, ob in einer gegen ein Straferkenntnis gerichteten Beschwerde ausdrücklich nur das Ausmaß der verhängten Strafe angefochten wird, kommt es auf den Inhalt dieser Beschwerde in ihrer Gesamtheit an. (VwGH 27.10.2014, Ra 2014/02/0053).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018020034.L04

Im RIS seit

06.09.2019

Zuletzt aktualisiert am

06.09.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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