RS OGH 1995/11/14 10ObS204/95, 10ObS150/97z, 10ObS258/00i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.11.1995
beobachten
merken

Norm

BPGG §4 Abs2 B
OFG §5a

Rechtssatz

Bei Zutreffen der Leistungsvoraussetzungen besteht ein Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 2. Ob die Kosten der notwendigen Betreuungsmaßnahmen die Höhe der pflegebezogenen Leistung erreichen, ist auf der Grundlage des Betrages des Pflegegeldes der Stufe 2, nicht jedoch der Höhe des früheren Hilflosenzuschusses zu prüfen, weil diese Frage nur an Hand der aktuell in Frage kommenden Leistung beurteilt werden kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0089225

Dokumentnummer

JJR_19951114_OGH0002_010OBS00204_9500000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten