RS Vwgh 1994/11/17 93/09/0316

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Veröffentlicht am 17.11.1994
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §92 Abs1 Z4;

Beachte

Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung): 2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 9; (RIS: abwh)

Rechtssatz

Wer die für das Funktionieren des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, macht sich in aller Regel für den öffentlichen Dienst untragbar. Verträgt die Funktion der staatlichen Verwaltung die Weiterbeschäftigung eines Beamten nicht mehr, dann auch nicht teilweise oder an einem anderen Dienstort oder in anderer dienstlicher Verwendung (Hinweis E 15.9.1994, 94/09/0122).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993090316.X04

Im RIS seit

13.12.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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