Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Bemessung der Disziplinarstrafe hat die Disziplinarkommission, wenn die Entlassung in Frage kommt, am Maß der Schwere der Dienstpflichtverletzung gemäß § 93 Abs. 1 BDG 1979 zu prüfen, ob die Verhängung der höchsten Strafe gemäß § 92 Abs. 1 Z. 4 BDG 1979 geboten ist. Hiebei steht die Frage des durch die Verfehl... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §27;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/09/0110 E 22. Oktober 2003 RS 1 Stammrechtssatz Insoweit der Beamte die strafgerichtliche Strafbemessung bzw. die im gerichtlichen Strafverfahren erfolgte Verhängung einer Strafe unter der Grenze des § 27 StGB für sich ins T... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §32 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 3;
(RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/09/0182 E 28. Juli 2000 RS 4
Hier ohne den ersten und dritten Satz Stammrechtssatz Auch wenn die Disziplinarstrafe... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;StGB §27;VwRallg;
Rechtssatz: Die Disziplinarstrafe der Entlassung gemäß § 92 Abs. 1 Z. 4 BDG 1979 kann nicht nur dann verhängt werden, wenn der Beamte schwere Straftaten begangen hat (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 18. Dezember 2001, Zl. 99/09/0089 und Zl. 2001/09/0142). Schlag... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Bemessung der Disziplinarstrafe hat die Disziplinarkommission, wenn die Entlassung in Frage kommt, am Maß der Schwere der Dienstpflichtverletzung gemäß § 93 Abs. 1 BDG 1979 zu prüfen, ob die Verhängung der höchsten Strafe gemäß § 92 Abs. 1 Z. 4 BDG 1979 geboten ist. Hiebei steht die Frage des durch die Verfehl... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §27;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/09/0110 E 22. Oktober 2003 RS 1 Stammrechtssatz Insoweit der Beamte die strafgerichtliche Strafbemessung bzw. die im gerichtlichen Strafverfahren erfolgte Verhängung einer Strafe unter der Grenze des § 27 StGB für sich ins T... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §32 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 3;
(RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/09/0182 E 28. Juli 2000 RS 4
Hier ohne den ersten und dritten Satz Stammrechtssatz Auch wenn die Disziplinarstrafe... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;StGB §27;VwRallg;
Rechtssatz: Die Disziplinarstrafe der Entlassung gemäß § 92 Abs. 1 Z. 4 BDG 1979 kann nicht nur dann verhängt werden, wenn der Beamte schwere Straftaten begangen hat (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 18. Dezember 2001, Zl. 99/09/0089 und Zl. 2001/09/0142). Schlag... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 105 und § 92 Abs. 1 Z. 4 BDG 1979 unter gleichzeitiger Abstandnahme von der Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung gemäß § 125a Abs. 3 Z. 4 BDG 1979 die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die zur hg. Zl. 2005/09/0053 protokollierte Beschwerde,... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit §§ 126 Abs. 2, 92 Abs. 1 Z. 4 BDG 1979 die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die zur hg. Zl. 2005/09/0075 protokollierte Beschwerde, mit welcher ein Antrag verbunden ist, ihr aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Begründet wird dieser Antrag mit dem Vorbrin... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 105 und § 92 Abs. 1 Z. 4 BDG 1979 unter gleichzeitiger Abstandnahme von der Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung gemäß § 125a Abs. 3 Z. 4 BDG 1979 die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die zur hg. Zl. 2005/09/0053 protokollierte Beschwerde,... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit §§ 126 Abs. 2, 92 Abs. 1 Z. 4 BDG 1979 die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die zur hg. Zl. 2005/09/0075 protokollierte Beschwerde, mit welcher ein Antrag verbunden ist, ihr aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Begründet wird dieser Antrag mit dem Vorbrin... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §105;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2001/09/0005 B 29. Jänner 2001 RS 1
Hier: Die vom Beschwerdeführer behauptete Notlage vermag daran
nichts zu ändern. Stammrechtssatz Der Verwaltungsgerichtshof verneint bei Beschwerden gegen Disziplinarerkenntnisse, mit denen Beamte entlassen wurden, die Mö... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2001/09/0005 B 29. Jänner 2001 RS 1
Hier: Die vom Beschwerdeführer detailliert dargestellten
Einkommensverhältnisse können daran nichts ändern. Stammrechtssatz Der Verwaltungsgerichtshof verneint bei Beschwerden gegen Disziplinarerkenntnisse, mit denen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §105;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2001/09/0005 B 29. Jänner 2001 RS 1
Hier: Die vom Beschwerdeführer behauptete Notlage vermag daran
nichts zu ändern. Stammrechtssatz Der Verwaltungsgerichtshof verneint bei Beschwerden gegen Disziplinarerkenntnisse, mit denen Beamte entlassen wurden, die Mö... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2001/09/0005 B 29. Jänner 2001 RS 1
Hier: Die vom Beschwerdeführer detailliert dargestellten
Einkommensverhältnisse können daran nichts ändern. Stammrechtssatz Der Verwaltungsgerichtshof verneint bei Beschwerden gegen Disziplinarerkenntnisse, mit denen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 126 Abs. 2 in Verbindung mit § 92 Abs. 1 Z. 4 BDG 1979 die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die zur hg. Zl. 2005/09/0041 protokollierte Beschwerde, mit welcher ein Antrag verbunden ist, ihr aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Begründet wird dieser Antrag mit dem Vorbringen, der Beschwer... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 126 Abs. 2 in Verbindung mit § 92 Abs. 1 Z. 4 BDG 1979 die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die zur hg. Zl. 2005/09/0006 protokollierte Beschwerde, mit welcher ein Antrag verbunden ist, ihr aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Begründet wird dieser Antrag mit dem Vorbringen, der Beschwer... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 126 Abs. 2 in Verbindung mit § 92 Abs. 1 Z. 4 BDG 1979 die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die zur hg. Zl. 2005/09/0041 protokollierte Beschwerde, mit welcher ein Antrag verbunden ist, ihr aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Begründet wird dieser Antrag mit dem Vorbringen, der Beschwer... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 126 Abs. 2 in Verbindung mit § 92 Abs. 1 Z. 4 BDG 1979 die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die zur hg. Zl. 2005/09/0006 protokollierte Beschwerde, mit welcher ein Antrag verbunden ist, ihr aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Begründet wird dieser Antrag mit dem Vorbringen, der Beschwer... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4 impl;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2002/09/0005 B 5. März 2002 RS 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Verhängung der Disziplinarstrafe der Entlassung - Der Verwaltungsgerichtshof verneint in ständiger Rechtsprechung bei Beschwerden gegen Disziplinarerkenntnisse, mit denen ein Beam... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4 impl;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2002/09/0005 B 5. März 2002 RS 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Verhängung der Disziplinarstrafe der Entlassung - Der Verwaltungsgerichtshof verneint in ständiger Rechtsprechung bei Beschwerden gegen Disziplinarerkenntnisse, mit denen ein Beam... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Disziplinaranwalt-Stellvertreters gegen das Disziplinarerkenntnis des Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 22. April 2004, mit welchem der Beschwerdeführer - neben einem weiteren Beschuldigten - in einem Anschuldigungspunkt schuldig erkannt und mit der Disziplinarstrafe des Verweises bestraft, in anderen Anschuldigungspunkten hingegen freigesprochen worden war, Folge gegeben, das erstinstanzliche Diszi... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Disziplinaranwalt-Stellvertreters gegen das Disziplinarerkenntnis des Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 22. April 2004, mit welchem der Beschwerdeführer - neben einem weiteren Beschuldigten - in einem Anschuldigungspunkt schuldig erkannt und mit der Disziplinarstrafe des Verweises bestraft, in anderen Anschuldigungspunkten hingegen freigesprochen worden war, Folge gegeben, das erstinstanzliche Diszi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z1;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Disziplinarstrafe des Verweises - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Disziplinaranwalt-Stellvertreters gegen das Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission, mit welchem der Beschwerdeführer in einem Anschuldigungspunkt schuldig erkannt und mit Verweis ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z1;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Disziplinarstrafe des Verweises - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Disziplinaranwalt-Stellvertreters gegen das Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission, mit welchem der Beschwerdeführer in einem Anschuldigungspunkt schuldig erkannt und mit Verweis ... mehr lesen...
Der 1968 geborene Beschwerdeführer stand bis zur gegenständlichen Entlassung als Offizial in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war bis zum Ablauf des 30. April 1996 Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung; am 1. Mai 1996 trat an deren Stelle im Wege der Gesamtrechtsnachfolge die Post- und Telekom Austria AG (§ 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Poststrukturgesetzes, Artikel 95 des Bundesgesetzes, BGBl. 201/1996); seit 31. Dezember 1998 trat an deren Stelle im Wege de... mehr lesen...
Der 1968 geborene Beschwerdeführer stand bis zur gegenständlichen Entlassung als Offizial in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war bis zum Ablauf des 30. April 1996 Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung; am 1. Mai 1996 trat an deren Stelle im Wege der Gesamtrechtsnachfolge die Post- und Telekom Austria AG (§ 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Poststrukturgesetzes, Artikel 95 des Bundesgesetzes, BGBl. 201/1996); seit 31. Dezember 1998 trat an deren Stelle im Wege de... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Der Beamte hat in seiner Funktion als Zusteller bei einem Postamt in mindestens 15 Fällen Nachnahmebeträge zwar einkassiert, diese jedoch nicht zur Verrechnung gebracht, sondern das Geld für sich verwendet. Die jeweiligen Nachnahmebeträge in der Höhe bis zu EUR 260,-- hat er jeweils... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §92;BDG 1979 §97;
Rechtssatz: § 92 BDG 1979 sieht eine Disziplinarstrafe der Versetzung oder Verwendungsänderung nicht vor. Die zur Durchführung des Disziplinarverfahrens berufenen Disziplinarbehörden sind im Rahmen der ihnen gemäß § 97 BDG 1979 zukommenden Zuständigkeit daher nicht befugt, derartige Ma... mehr lesen...