Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: BDG 1979 §128;BDG 1979 §80 Abs9;PG 1965 §1 Abs1;PG 1965 §3;PG 1965 §6;
Rechtssatz: Zwar zählt das BDG 1979 nicht ausdrücklich auf, wer zum Kreis der Hinterbliebenen iSd § 80 Abs 9 BDG 1979 zählt (vgl auch § 128 BDG 1979, der diesen Begriff gleichfalls ohne Definition verwendet). Nach Auffassung des VwGH ist aber das PG, das ua die Versorg... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §1;BDG 1979 §80 Abs9;VwRallg;
Rechtssatz: Nur wenn die Gestattung der Benützung der Naturalwohnung durch die Dienstbehörde durch Bescheid nach § 80 Abs 9 BDG 1979 ausgesprochen wurde, sind Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis im Verwaltungsweg auszutragen. Wird die Wohnung aber auf Grund einer (allenfal... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: AVG §68 Abs1;BDG 1979 §80 Abs2;BDG 1979 §80 Abs9;GÜG §24 Abs1 idF 1970/243;GÜG §24 Abs4 idF 1970/243;VwRallg;
Rechtssatz: Mit dem Zeitpunkt des Todes des Beamten endet das öffentlich-rechtliche Benützungsverhältnis nach § 80 Abs 2 BDG ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §80 Abs2;BDG 1979 §80 Abs7;BDG 1979 §80 Abs9;
Rechtssatz: Die Gestattung der Benützung der Naturalwohnung gem § 80 Abs 9 BDG 1979 setzt voraus, daß dem in dieser Bestimmung genannten Personenkreis kein subjektives Recht auf Benützung der Naturalwohnung (mehr) zusteht (Hinweis E 14.3.1988, 87/12/0007, VwSlg 12669 A/1988). Durch die Gestattung soll vielmehr ein ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand als Oberkontrollorin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre letzte Dienststelle war das Militärkommando Oberösterreich in X. Mit Bescheid vom 22. Juli 1985 wies die belangte Behörde der Beschwerdeführerin mit Wirksamkeit vom 1. Juni 1985 die in Linz, R.-Straße 52/II/6, gelegene Wohnung als Naturalwohnung nach § 80 Abs. 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (im folgenden BDG 1979) zu. Auf Grund einer Austrittserklärung der... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §20 Abs3;BDG 1979 §80 Abs5 Z1;BDG 1979 §80 Abs7;BDG 1979 §80 Abs9;VwRallg;
Rechtssatz: Das BDG 1979 knüpft bei der als Folge der Entziehung normierten Räumungspflicht nur an die Beamteneigenschaft an (§ 80 Abs 7 Satz 1 BDG 1979) und ermöglicht der Dienstbehörde in § 80 Abs 9 BDG 1979 keine Gestattung der Benutzung der Naturalwohn... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Zollamt X. Mit Bescheid der Dienstbehörde erster Instanz vom 21. Oktober 1974 wurde dem Beschwerdeführer eine Naturalwohnung für die Dauer seiner dienstlichen Verwendung bei der Zollwachabteilung X zugewiesen. Diese Naturalwohnung wurde dem Beschwerdeführer mit Bescheid der Dienstbehörde erster Instanz vom 21. März 1994 unter Setzung einer Räumungsfrist ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §80 Abs5;BDG 1979 §80 Abs9;B-VG Art130 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/12/0155 E 29. November 1988 RS 3 Stammrechtssatz Die Inanspruchnahme der in § 80 Abs 5 BDG 1979 genannten konkreten Entziehungsmöglichkeiten ist als eine an die Dienstbehörde gerichtete Vorschrift zu werte... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberrat im Ruhestand in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund; seine Dienststelle war im Gestüt, bei dem der Beschwerdeführer als Tierarzt, der zur Betreuung der Tiere Tag und Nacht erreichbar sein mußte, tätig war. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 1. Juni 1974 war dem Beschwerdeführer eine DIENSTwohnung mit einer "Verrechnungsfläche von 246,36 m2" überlassen worden. Der Beschwerdeführer ist mit 31. Dezember 1993 gemäß § ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §80 Abs2;BDG 1979 §80 Abs5 Z1;BDG 1979 §80 Abs9;
Rechtssatz: § 80 Abs 9 BDG 1979 ist auf Dienstwohnungen nicht anwendbar, sondern nur auf Naturalwohnungen. Einem formlosen Schreiben des BM, daß die tatsächliche Benützung der Dienstwohnung einem Beamten des Ruhestandes solange gestattet werden könne, als diese nicht für einen ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §80 Abs5;BDG 1979 §80 Abs9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/12/0007 E 14. März 1988 VwSlg 12669 A/1988 RS 1 Stammrechtssatz Das durch die bescheidförmige Zuweisung der Naturalwohnung dem Beamten eingeräumte subjektive öffentliche Recht auf Benützung der (konkret zugewiesenen) Naturalwohnung erlischt mit Rechtwirksamkeit des Bescheides, mit dem die Dienstbe... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §80 Abs5;BDG 1979 §80 Abs9;
Rechtssatz: Die Inanspruchnahme der in § 80 Abs 5 BDG 1979 genannten konkreten Entziehungsmöglichkeiten ist als eine an die Dienstbehörde gerichtete Vorschrift zu werten, aus der bei Vorliegen der gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen die Berechtigung (und Verpflichtung) der Dienstbehörde zur Entziehung der Dienstwohnung, nicht ab... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §80 Abs5;BDG 1979 §80 Abs9;
Rechtssatz: Der Eintritt der Tatbestandsvoraussetzungen des § 80 Abs 5 Z 1 BDG 1979 verpflichtet die Dienstbehörde keinesfalls bei sonstiger Verwirkung von der ihr eingeräumten Ermächtigung zur Erlassung des Entziehungsbescheides sofort Gebrauch zu machen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §80 Abs5;BDG 1979 §80 Abs9;
Rechtssatz: Die "Weiterbelassung" einer Naturalwohnung durch vorläufige Nichterlassung eines Entziehungsbescheides stellt keine Gestattung nach § 80 Abs 9 BDG 1979 dar. Eine Gestattung nach § 80 Abs 9 setzt vielmehr voraus, dass dem in dieser Bestimmung genannten Personenkreis kein subjektives Recht auf Benützung der Naturalwohnung ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §80 Abs5;BDG 1979 §80 Abs9;
Rechtssatz: Das durch die bescheidförmige Zuweisung der Naturalwohnung dem Beamten eingeräumte subjektive öffentliche Recht auf Benützung der (konkret zugewiesenen) Naturalwohnung erlischt mit Rechtwirksamkeit des Bescheides, mit dem die Dienstbehörde den Entzug derselben ausgesprochen hat bzw. mit dem im Entziehungsbescheid genannt... mehr lesen...