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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
§ 80 Abs 9 BDG 1979 ist auf Dienstwohnungen nicht anwendbar, sondern nur auf Naturalwohnungen. Einem formlosen Schreiben des BM, daß die tatsächliche Benützung der Dienstwohnung einem Beamten des Ruhestandes solange gestattet werden könne, als diese nicht für einen Beamten des Dienststandes benötigt werde, kann weder eine Verbindlichkeit noch - ausgehend von der Rechtslage - eine sonstige rechtliche Bedeutung zukommen.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete DienstrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994120025.X02Im RIS seit
25.01.2001