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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §80 Abs5;Rechtssatz
Der Eintritt der Tatbestandsvoraussetzungen des § 80 Abs 5 Z 1 BDG 1979 verpflichtet die Dienstbehörde keinesfalls bei sonstiger Verwirkung von der ihr eingeräumten Ermächtigung zur Erlassung des Entziehungsbescheides sofort Gebrauch zu machen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987120007.X03Im RIS seit
22.06.2006Zuletzt aktualisiert am
16.08.2011