Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §80 Abs2;BDG 1979 §80 Abs5 Z1;BDG 1979 §80 Abs9;
Rechtssatz: § 80 Abs 9 BDG 1979 ist auf Dienstwohnungen nicht anwendbar, sondern nur auf Naturalwohnungen. Einem formlosen Schreiben des BM, daß die tatsächliche Benützung der Dienstwohnung einem Beamten des Ruhestandes solange gestattet werden könne, als diese nicht für einen ... mehr lesen...
Der Antragsteller, dessen Berufung betreffend Entzug einer Naturalwohnung gemäß § 80 Abs. 5 BDG mit dem unter Zl. 94/12/0216 angefochtenen Bescheid nicht stattgegeben wurde, beantragt, seiner Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Er bringt diesbezüglich im wesentlichen vor, es seien dem Antrag entgegenstehende zwingende öffentliche Interessen nicht erkennbar. Die für seine Frau und ihn entstehende Situation würde aber einen unverhältnismäßig großen Nachteil bedeuten. Die ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §80 Abs5;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Entzug einer Naturalwohnung - Die belangte Behörde hat mit ihrem Vorbringen (der Bf sei wegen eines sexuell motivierten Übergriffes auf eine minderjährige - damalige - Hausbewohnerin wegen des Verbrechens der Unzucht rechtskräftig verurteilt worden, nach diesem Übergriff sei das... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Berufsoffizier in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheid vom 28. Juli 1972 überließ die belangte Behörde dem Beschwerdeführer auf sein Ansuchen die Wohnung in S, X-Straße, Tür 25, als Naturalwohnung mit Wirksamkeit ab 1. September 1972. Der Beschwerdeführer war der nach Errichtung dieser Wohnung erste Wohnungsbenützer. Die monatliche Vergütung für diese Wohnung setzte die belangte Behörde erstmals mit Bescheid vom 19. Ok... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: ABGB §1109;AVG §1;BDG 1979 §80 Abs2;BDG 1979 §80 Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Mangels einer ausdrücklichen Regelung im BDG 1979 sind die sich aus der Beendigung des bescheidförmig begründeten Benutzungsrechtes einer Naturalwohnung ergebenden Folgen (insbesondere Zeitpu... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §80 Abs2;BDG 1979 §80 Abs5;
Rechtssatz: Es ist nicht zulässig, einem Beamten gegen seinen Willen (durch Bescheid) eine Wohnung als Naturalwohnung zuzuweisen. Dieser Grundsatz beinhaltet aber auch, daß ein Beamter gegen seinen Willen nicht zur Beibehaltung einer durch Bescheid zugewiesenen NATURALwohnung gezwungen werden kann (Hinweis E 15.12.1986, 85/12/0246).... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §80 Abs5;
Rechtssatz: Das Gesetz ermächtigt die Behörde nicht, die Wirksamkeit der Entziehung rückwirkend, dh mit dem Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Dienstverhältnis festzusetzen, der vor der Zustellung des Entziehungsbescheides liegt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988120155.X02 I... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §80 Abs5;BDG 1979 §80 Abs9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/12/0007 E 14. März 1988 VwSlg 12669 A/1988 RS 1 Stammrechtssatz Das durch die bescheidförmige Zuweisung der Naturalwohnung dem Beamten eingeräumte subjektive öffentliche Recht auf Benützung der (konkret zugewiesenen) Naturalwohnung erlischt mit Rechtwirksamkeit des Bescheides, mit dem die Dienstbe... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §80 Abs5;BDG 1979 §80 Abs9;
Rechtssatz: Die Inanspruchnahme der in § 80 Abs 5 BDG 1979 genannten konkreten Entziehungsmöglichkeiten ist als eine an die Dienstbehörde gerichtete Vorschrift zu werten, aus der bei Vorliegen der gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen die Berechtigung (und Verpflichtung) der Dienstbehörde zur Entziehung der Dienstwohnung, nicht ab... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §80 Abs5;BDG 1979 §80 Abs9;
Rechtssatz: Der Eintritt der Tatbestandsvoraussetzungen des § 80 Abs 5 Z 1 BDG 1979 verpflichtet die Dienstbehörde keinesfalls bei sonstiger Verwirkung von der ihr eingeräumten Ermächtigung zur Erlassung des Entziehungsbescheides sofort Gebrauch zu machen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §80 Abs5;BDG 1979 §80 Abs9;
Rechtssatz: Die "Weiterbelassung" einer Naturalwohnung durch vorläufige Nichterlassung eines Entziehungsbescheides stellt keine Gestattung nach § 80 Abs 9 BDG 1979 dar. Eine Gestattung nach § 80 Abs 9 setzt vielmehr voraus, dass dem in dieser Bestimmung genannten Personenkreis kein subjektives Recht auf Benützung der Naturalwohnung ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §80 Abs5;BDG 1979 §80 Abs9;
Rechtssatz: Das durch die bescheidförmige Zuweisung der Naturalwohnung dem Beamten eingeräumte subjektive öffentliche Recht auf Benützung der (konkret zugewiesenen) Naturalwohnung erlischt mit Rechtwirksamkeit des Bescheides, mit dem die Dienstbehörde den Entzug derselben ausgesprochen hat bzw. mit dem im Entziehungsbescheid genannt... mehr lesen...