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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §80 Abs5;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Entzug einer Naturalwohnung - Die belangte Behörde hat mit ihrem Vorbringen (der Bf sei wegen eines sexuell motivierten Übergriffes auf eine minderjährige - damalige - Hausbewohnerin wegen des Verbrechens der Unzucht rechtskräftig verurteilt worden, nach diesem Übergriff sei das Vertrauen in ein zukünftiges korrektes Verhalten des Bf nicht mehr gegeben und daher den anderen Hausbewohnern ein weiteres Verbleiben des Bf als Mitbewohner des Hauses nicht zumutbar) erkennbar das zwingende öffentliche Interesse an der vorläufigen Beibehaltung des Entzugs der Naturalwohnung dargetan. Eine Interessensabwägung unter Berücksichtigung der vom ASt genannten Gründe im Verfahren nach § 30 VwGG ist demnach entsprechend der ständigen Rechtsprechung des VwGH nicht mehr vorzunehmen (Hinweis B 16.9.1992, AW 92/12/0012).
Schlagworte
Interessenabwägung Zwingende öffentliche InteressenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:AW1994120014.A01Im RIS seit
20.11.2000