RS Vwgh 1994/9/21 AW 94/12/0014

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Veröffentlicht am 21.09.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §80 Abs5;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Entzug einer Naturalwohnung - Die belangte Behörde hat mit ihrem Vorbringen (der Bf sei wegen eines sexuell motivierten Übergriffes auf eine minderjährige - damalige - Hausbewohnerin wegen des Verbrechens der Unzucht rechtskräftig verurteilt worden, nach diesem Übergriff sei das Vertrauen in ein zukünftiges korrektes Verhalten des Bf nicht mehr gegeben und daher den anderen Hausbewohnern ein weiteres Verbleiben des Bf als Mitbewohner des Hauses nicht zumutbar) erkennbar das zwingende öffentliche Interesse an der vorläufigen Beibehaltung des Entzugs der Naturalwohnung dargetan. Eine Interessensabwägung unter Berücksichtigung der vom ASt genannten Gründe im Verfahren nach § 30 VwGG ist demnach entsprechend der ständigen Rechtsprechung des VwGH nicht mehr vorzunehmen (Hinweis B 16.9.1992, AW 92/12/0012).

Schlagworte

Interessenabwägung Zwingende öffentliche Interessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:AW1994120014.A01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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