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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §80 Abs2;Rechtssatz
Es ist nicht zulässig, einem Beamten gegen seinen Willen (durch Bescheid) eine Wohnung als Naturalwohnung zuzuweisen. Dieser Grundsatz beinhaltet aber auch, daß ein Beamter gegen seinen Willen nicht zur Beibehaltung einer durch Bescheid zugewiesenen NATURALwohnung gezwungen werden kann (Hinweis E 15.12.1986, 85/12/0246).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1989120180.X01Im RIS seit
11.07.2001