1 Der im Jahr 1957 geborene Revisionswerber stand bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand als Hofrat der Verwendungsgruppe A1 in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und verrichtete als Referatsleiter (Strafamt) in der sicherheits- und verwaltungspolizeilichen Abteilung der Landespolizeidirektion S (Anonymisierungen durch den Verwaltungsgerichtshof) seinen Dienst. 2 Zur Vorgeschichte wird, soweit es den im vorliegenden Disziplinarverfahren (auch) zu... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof41/01 Sicherheitsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BAK-G 2009 §4 Abs1BAK-G 2009 §5BDG 1979 §53 Abs1VwGG §42 Abs2 Z1VwRallg
Rechtssatz: An der Verpflichtung des Beamten, gemäß § 53 Abs. 1 BDG 1979 unverzüglich dem Leiter der Dienststelle einen ihm in Ausübung seines Dienstes bekannt gewordenen begründeten Verdacht einer von Amts wegen zu ve... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberst im Exekutivdienst der Bundesgendarmerie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Er ist seit 1988 Leiter der Verkehrsabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Kärnten. Am 10. Oktober 1997 ereignete sich auf der Tauernautobahn (in Kärnten) ein schwerer Verkehrsunfall mit Personenschaden. Die einschreitenden Beamten (M und D) unterließen es - nach einer Videoaufzeichnung der Tunnelüberwachungskamera - sich um die Verletzten zu kümme... mehr lesen...
Index: 25/01 Strafprozess63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109 Abs1;BDG 1979 §45 Abs3;BDG 1979 §53 Abs1;BDG 1979 §54 Abs1;StPO 1975 §84 Abs1;StPO 1975 §86 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/09/0182 E 16. Jänner 1992 VwSlg 13561 A/1992 RS 2
Hier ohne letzten Satz; hier: der Beschwerdeführer ist nach seinem
organisatorischen Rang nicht Dienststellenleiter, sondern er ist
Leiter eines Dienststellenteiles. Die unter d... mehr lesen...
Der im Jahr 1940 geborene Beschwerdeführer steht als Amtsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist nunmehr ein Finanzamt. Mit Disziplinarerkenntnis vom 27. April 1999 hat die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen (Senat IX) den Beschwerdeführer nach durchgeführter mündlicher Verhandlung der Verletzung seiner Dienstpflichten gemäß den §§ 43 Abs. 1, 43 Abs. 2 und 44 Abs. 1 BDG 1979 in Verbindung mit § 91 BDG 1979 wie folgt ... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte25/01 Strafprozess63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §124;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §45 Abs3;BDG 1979 §53 Abs1;BDG 1979 §54 Abs1;BDG 1979 §91;MRK Art10;StPO 1975 §84;StPO 1975 §86;
Rechtssatz: Insoweit dem Disziplinarbeschuldigten vorgeworfen wurde, er habe anonyme Anzeigen verfasst, kann schon aus rechtlichen Erwägungen unbeantwortet bleiben, ob tatsächlich der Beschuldigt... mehr lesen...
Der 1953 geborene Beschwerdeführer steht aufgrund des angefochtenen Bescheides als Oberkontrollor i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war die Strom- und Hafenaufsicht Linz, Schiffahrtspolizei. Aufgrund einer Reihe von Vorkommnissen, die sich über Jahre hinzogen, wie z.B. Verfassen von Dienstaufsichtsbeschwerden, "Sachverhaltsdarstellungen" an die Staatsanwaltschaft und den Rechnungshof bzw. mangelhafte diensteinschlägige Kenntn... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §40 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §53 Abs1;B-VG Art18 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/12/0122 E 6. September 1995 VwSlg 14313 A/1995 RS 5 Stammrechtssatz Das § 38 und § 40 BDG 1979 zugrundegelegte wichtige dienstliche Interesse ist einerseits an der Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Verwaltu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle vor Erlassung des angefochtenen Bescheides war die Zollwachabteilung (ZWA) Z. Mit Schreiben vom 19. Februar 1993 (gerichtet an die Dienstbehörde I. Instanz) erhoben einige Beamte, darunter auch der Beschwerdeführer, Vorwürfe gegen ihren Vorgesetzten. Sie führten aus, der Abteilungsleiter meide den Kontakt zu seinen Bediensteten; er versuche, wie sich aus mehrere... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §40 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §53 Abs1;B-VG Art18 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
93/12/0315 E 28. Mai 1997 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/06 95/12/0122 5
(hier: Das jahrelange Sammeln von Angriffspunkten gegen einen
Vorgesetzten durch die Mitarbeiter stellt keine in Form ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist der Gendarmerieposten Z. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid erkannte die belangte Behörde in teilweiser Stattgebung der gegen den Bescheid der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 13. Juli 1993, Zl. 10/104-90 DK 48, eingebrachten Berufung den Beschwerdeführer für schuldig, "1. in einer von ihm verfaßten dienstlichen Meldung... mehr lesen...
Index: 10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §53 Abs1;BDG 1979 §91;MRK Art10;StGG Art13;
Rechtssatz: Die Wahrnehmung der Rechtmäßigkeit im eigenen Verantwortungsbereich des Beamten gehört zu den wesentlichen Aufgaben eines öffentlich-rechtlich Bediensteten (Hinweis E 6.9.1995, 95/12/0122). In diesem Rahmen hat jeder Beamte selbstver... mehr lesen...
Index: 10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §53 Abs1;BDG 1979 §91;MRK Art10;StGG Art13;
Rechtssatz: Die durch § 43 Abs 2 BDG 1979 gezogene Schranke im Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten ist durch Vorwürfe gegenüber einem Vorgesetzten betreffend eines "Schürens von Intrigen" und der "Hinterhältigkeit" überschritten. Mit d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberstleutnant der Gendarmerie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; bis zu der seiner Versetzung vorausgehenden Dienstzuteilung zum Landesgendarmeriekommando (= LGK) für Niederösterreich war der Beschwerdeführer Leiter der Verkehrsabteilung des LGK für Tirol. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 38 BDG 1979 vom LGK für Tirol, Verkehrsabteilung, zum LGK für Niederösterreich in Wien versetzt und dort als w... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §40 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §53 Abs1;B-VG Art18 Abs1;
Rechtssatz: Das § 38 und § 40 BDG 1979 zugrundegelegte wichtige dienstliche Interesse ist einerseits an der Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Verwaltung, andererseits an deren Rechtmäßigkeit zu messen. Der Beamte hat zwar - genauso wie jeder ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als rechtskundiger Beamter mit dem Amtstitel Hofrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er ist seit 1. Juli 1986 Leiter des Bezirkspolizeikommissariates YZ und gleichzeitig auch als Stellvertreter des Disziplinaranwaltes bei der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres ernannt. Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers hat er "in dieser Funktion" (- als Stellvertreter des Disziplinaranwaltes -) mit Schreiben vom 18. Mär... mehr lesen...
Index: 25/01 Strafprozess63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109 Abs1;BDG 1979 §241 Abs1;BDG 1979 §45 Abs3;BDG 1979 §53 Abs1;BDG 1979 §54 Abs1;StPO 1975 §84 Abs1;StPO 1975 §86 Abs1;
Rechtssatz: Die Regelungen des § 45 Abs 3 BDG 1979 iVm § 53 Abs 1, § 54 Abs 1 und § 109 Abs 1 BDG 1979 zeigen, daß die Berechtigung zur Erstattung einer Strafanzeige an den Staatsanwalt (in Präzisierung der Bestimmung des ... mehr lesen...