1 Mit Beschluss des Oberlandesgerichtes Wien vom 24. Juni 2014 wurde das Verfahren über die Berufung des Revisionswerbers wegen Sonderruhegeld bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Verwaltungsverfahren (einschließlich eines allfälligen Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof), ob die Tätigkeit des Revisionswerbers bei der B. GmbH im Zeitraum vom 1. April 1997 bis 31. Dezember 2000 dem Art. VII Abs. 2 Z 4 (nach der Begründung: Abs. 4) Nachtschwerarbeitsgesetz (NSchG) unterla... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AZG §20aBDG 1979 §50 Abs3GehG 1956 §17b Abs3NSchG 1981 ArtVII Abs4VwRallg
Rechtssatz: Gemäß Art. VII Abs. 4 NSchG 1981 (insbesondere dessen zweiten Satz) sind auch Zeiten der Arbeitsbereitschaft sowohl für die Berechnung der sechsstündigen Tätigkeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr als auch für die ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber steht als Berufsunteroffizier in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er versieht seinen Dienst bei einer Transporthubschrauberstaffel am Fliegerhorst in Linz/Hörsching. 2 Mit Wirkung vom 1. April 2015 wurde für die eingeteilten Besatzungen der Luftfahrzeuge eine dreistündige Rufbereitschaft - "Readiness Status 180 Minuten" - außerhalb der Normaldienstzeit angeordnet. Der Aufenthalt an einem bestimmten Ort während dieser Bereitschaft ... mehr lesen...
Aus dem angefochtenen Bescheid und der vorliegenden Beschwerde ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Bundespolizeidirektion Linz, wo er im Zentralinspektorat, Referat 3, technische Abteilung - Fernmeldegruppe, als Fernmeldetechniker und Leiter der Funkwerkstätte verwendet wird. Zur Darstellung des bisherigen Verfahrens wird zwecks Vermeidung ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §50 Abs3;
Rechtssatz: § 50 Abs. 3 BDG 1979 ist nicht zu entnehmen, bei der Anordnung von Überstunden seien Kostenüberlegungen ein maßgebliches Kriterium. Es kann im Beschwerdefall auch dahinstehen, ob eine Argumentation des Inhaltes, die Rufbereitschaft sei deshalb zwingend anzuordnen, weil sie bei den gegebenen Relationen die "kostengünstigste Variante" ist,... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §50 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Aus einer systematischen Betrachtung der in § 50 Abs. 1 bis 3 BDG 1979 geregelten Fälle, in denen ein Beamter außerhalb der im Dienstplan vorgeschriebenen Dienststunden bzw. in seiner dienstfreien Zeit aus dienstlichen Gründen in seinen Freiheiten eingeschränkt werden kann, ergibt sich, dass sich der... mehr lesen...
Der 1961 geborene Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Bundespolizeidirektion Linz, wo er im Zentralinspektorat, Referat 3, Technische Abteilung - Fernmeldegruppe, als Fernmeldetechniker verwendet wird. Nachdem er für den Monat November 1996 zur Leistung des Rufbereitschaftsdienstes zu drei näher genannten Terminen eingeteilt worden war, teilte er seiner Dienstbehörde mit Schreiben v... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §50 Abs3 idF 1997/I/061;
Rechtssatz: Der Ansicht, dass die Aufrechterhaltung des Fernsprech- und Funkverkehrs für eine Sicherheitsbehörde auch außerhalb der Dienstzeit (von 7.30 bis 15.30 Uhr) jederzeit gewährleistet sein müsse, kann nicht entgegengetreten werden. Dass diesem Erfordernis allerdings "nur" durch die angeordnete Rufbereitschaft Rechnung getragen ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie ist im Bundesministerium für A tätig. Mit Schreiben vom 27. September 1989 übermittelte die Dienstbehörde gemäß § 110 Abs. 1 Z. 2 BDG 1979 die gegen die Beschwerdeführerin vom provisorischen Leiter der Abteilung Innere Revision - in dieser Abteilung war die Beschwerdeführerin zum damaligen Zeitpunkt tätig - erstattete Disziplinaranzeige an die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für A ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §56;BDG 1979 §44;BDG 1979 §50 Abs3;DVG 1958 §1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/19 88/12/0103 1 Stammrechtssatz Die Verwaltungsbehörden sind berechtigt, im Rahmen ihrer örtlichen und sachlichen Zuständigkeit Feststellungsbescheide zu erlassen, wenn diese entweder im öffentlichen Interesse oder im ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit 1. Jänner 1964 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadtgemeinde NN (mitbeteiligte Partei - mP). Auf Grund des Aufnahmedekretes des Bürgermeisters der mP vom 20. Dezember 1963 hat der Beschwerdeführer als Gemeindebeamter des Dienstzweiges 19 "Fach- und Spezialarbeiter" den Amtstitel "Maler der Stadtgemeinde NN" zu führen. Zwischen dem Beschwerdeführer und der mP ist seit 1984 strittig, ob der Beschwerdeführer als Gemeindebedienstete... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §56;BDG 1979 §44;BDG 1979 §50 Abs3;DVG 1984 §1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/19 88/12/0103 1 Stammrechtssatz Die Verwaltungsbehörden sind berechtigt, im Rahmen ihrer örtlichen und sachlichen Zuständigkeit Feststellungsbescheide zu erlassen, wenn diese entweder im öffentlichen Interesse oder im ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Richterin des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Antrag vom 9. August 1990, gerichtet an den Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien, begehrte die Beschwerdeführerin die Erlassung folgenden Bescheides: "Es wird festgestellt, daß es nicht zu den Dienstpflichten der Antragstellerin "..." gehört, 'forced or compulsory labours' im Sinne des Art. 4 Abs. 2 EMRK dadurch zu leisten, daß sie... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §56;BDG 1979 §44;BDG 1979 §50 Abs3;DVG 1984 §1; Beachte Die Beschwerdefälle 91/12/0084,91/12/0085,91/12/0086,91/12/0087,
91/12/0088 bis 91/12/0091,91/12/0092,91/12/0093 wurden am 21.10.1991
im gleichen Sinn erledigt. Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/19 88/12/0103 1 Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Hinsichtlich der Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 26. Mai 1986, Zl. 85/12/0064, verwiesen. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde auf Grund der Anträge des Beschwerdeführers vom 16. Jänner und vom 16. August 1984 sowie vom 8. Jänner 1988 neuerlich fest, daß die Vollziehung der für die Zeit vom 12. bis 16. Dezember 1983 von 15.30 Uhr bis 24.00 Uhr, vom 17. bis 18. Dezember 1983 von 8.00 Uhr bis ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §56;BDG 1979 §44;BDG 1979 §50 Abs3;DVG 1958 §1;VwRallg;
Rechtssatz: Behauptete mögliche Auswirkungen eines Dienstauftrages auf Fragen des Amtshaftungsrechtes sind im gerichtlichen Verfahren zu entscheiden und ist schon deshalb die Erlassung eines Feststellungsbescheides unzulässig. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §56;BDG 1979 §44;BDG 1979 §50 Abs3;DVG 1958 §1;
Rechtssatz: Zwar stellt die Tatsache allein, daß die konkreten Auswirkungen eines Dienstauftrages der Vergangenheit angehören, noch kein Hindernis für die Erlassung eines Feststellungsbescheides dar; es muß aber die an ein abgeschlossenes Geschehen anknüpfende Fests... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §56;BDG 1979 §44;BDG 1979 §50 Abs3;DVG 1958 §1;
Rechtssatz: Die Verwaltungsbehörden sind berechtigt, im Rahmen ihrer örtlichen und sachlichen Zuständigkeit Feststellungsbescheide zu erlassen, wenn diese entweder im öffentlichen Interesse oder im rechtlichen Interesse einer Partei liegen und die Verwaltungsvorschr... mehr lesen...
Der 1935 geborene Beschwerdeführer steht als Amtsrat im Ruhestand in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war bis zu der mit Juli 1989 erfolgten Ruhestandsversetzung das Zollamt Wien. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hinsichtlich des dem vorliegenden Beschwerdefall zugrundeliegenden Sachverhaltes auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 6. Februar 1989, Zl. 88/12/0012, verwiesen, mit dem im wesentlichen die nach § 14 Abs. 6 BDG 19... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs6;BDG 1979 §49 Abs1;BDG 1979 §50 Abs1;BDG 1979 §50 Abs3;
Rechtssatz: Nicht jede dienstlich bedingte Beeinträchtigung der Freizeit führt dazu, daß diese Zeit dann als Dienstzeit zu werten ist (vgl beispielsweise § 50 Abs 3 BDG 1979); der Begriff des "Dienstversehens" ist nicht schon bei einer bloßen Beeinträchtigung der Freizeit erfüllt. Voraussetzung so... mehr lesen...