RS Vwgh 1990/3/19 88/12/0103

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Veröffentlicht am 19.03.1990
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/06 Dienstrechtsverfahren

Norm

AVG §56;
BDG 1979 §44;
BDG 1979 §50 Abs3;
DVG 1958 §1;
VwRallg;

Rechtssatz

Behauptete mögliche Auswirkungen eines Dienstauftrages auf Fragen des Amtshaftungsrechtes sind im gerichtlichen Verfahren zu entscheiden und ist schon deshalb die Erlassung eines Feststellungsbescheides unzulässig. Ähnliches gilt für behauptete mögliche Auswirkungen auf die Grundrechte (hier: Feststellung, ob die angeordnete Rufbereitschaft zu den Dienstpflichten gehört).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988120103.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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