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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Rechtssatz
Behauptete mögliche Auswirkungen eines Dienstauftrages auf Fragen des Amtshaftungsrechtes sind im gerichtlichen Verfahren zu entscheiden und ist schon deshalb die Erlassung eines Feststellungsbescheides unzulässig. Ähnliches gilt für behauptete mögliche Auswirkungen auf die Grundrechte (hier: Feststellung, ob die angeordnete Rufbereitschaft zu den Dienstpflichten gehört).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988120103.X03Im RIS seit
11.07.2001