Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt: 1.1. Mit Schreiben vom 10.01.2013 beantragte der Beschwerdeführer die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die nach § 48b Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) zu gewährenden Ruhepausen auf seine Dienstzeit anzurechnen seien. 1.2. Mit Schreiben vom 29.07.2013 teilte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer mit, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Erlassung eines Feststellungsbescheides nur ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang 1.1. Mit Schreiben vom 10.01.2013 beantragte der Beschwerdeführer die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die nach § 48b Beamtendienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979) zu gewährenden Ruhepausen auf seine Dienstzeit anzurechnen seien. 1.2. Mit Schreiben vom 29.07.2013 teilte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer mit, dass nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Erlassung eines Feststellungsbescheides nur z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang 1.1. Mit Schreiben vom 18.02.2013 beantragte der Beschwerdeführer die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die nach § 48b Beamtendienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979) zu gewährenden Ruhepausen auf seine Dienstzeit anzurechnen seien. 1.2. Mit Schreiben vom 29.07.2013 teilte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer mit, dass nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Erlassung eines Feststellungsbescheides nur z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang 1.1. Mit Schreiben vom 18.01.2013 beantragte der Beschwerdeführer die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die nach § 48b Beamtendienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979) zu gewährenden Ruhepausen auf seine Dienstzeit anzurechnen seien. 1.2. Mit Schreiben vom 29.07.2013 teilte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer mit, dass nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Erlassung eines Feststellungsbescheides nur z... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 15.01.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzurechnen seien. Nach Aufforderung durch die belangte Behörde präzisierte der anwaltlich vertretene Beschwerdeführer seinen Antrag mit Schreiben vom 09.09.2013 dahingehend, dass die Feststellung begehrt werde, A) dass ihm die halbstündliche Pause ab... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 24.01.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzurechnen seien. Nach Aufforderung durch die belangte Behörde präzisierte der Beschwerdeführer seinen Antrag mit Schreiben vom 26.08.2013 dahingehend, dass die Feststellung begehrt werde, A) dass ihm die halbstündliche Pause ab 01.01.2013 in der Die... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 06.03.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzurechnen seien. Nach Aufforderung durch die belangte Behörde präzisierte der Beschwerdeführer seinen Antrag mit Schreiben vom 23.08.2013 dahingehend, dass die Feststellung begehrt werde, A) dass ihm die halbstündliche Pause ab 01.01.2013 in der Dienst... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 01.02.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzurechnen seien. Nach Aufforderung durch die belangte Behörde präzisierte der Beschwerdeführer seinen Antrag mit Schreiben vom 27.08.2013 dahingehend, dass die Feststellung begehrt werde, A) dass ihm die halbstündliche Pause ab 01.01.2013 in der Die... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 20.03.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzurechnen seien. Nach Aufforderung durch die belangte Behörde präzisierte der Beschwerdeführer seinen Antrag mit Schreiben vom 02.09.2013 dahingehend, dass die Feststellung begehrt werde, A) dass ihm die halbstündliche Pause ab 01.01.2013 in der Die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 22.01.2013 beantragte der Beschwerdeführer die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die nach § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf seine Dienstzeit anzurechnen seien. 2. Nach einer Vielzahl von weiteren Verfahrensschritten setzte das Personalamt Salzburg der Österreichischen Post AG mit Bescheid vom 25.06.2018 das Verfahren "bis zum Vorliegen einer inhaltlichen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 29.01.2013 beantragte der Beschwerdeführer die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die nach § 48b Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (kurz: BDG 1979) zu gewährenden Ruhepausen auf seine Dienstzeit anzuwenden sind. Mit Schreiben vom 29.07.2013 teilte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer mit, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Erlassung eines Feststellungsbescheides nur zul... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stellte am 21.03.2016 einen Antrag auf Bezahlung der Mittagspause [nach § 48b Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (kurz: BDG 1979)] ab 09.12.2015. Am 18.04.2016 übermittelte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer ein Schreiben des Personalamtes Salzburg der Österreichischen Post AG, wonach die bevorstehende Entscheidung nicht nur in die Rechtssphäre der Beamten und Beamtinnen, sondern auch in die der Österreichischen Po... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 10.01.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzurechnen seien. Nach Aufforderung durch die belangte Behörde präzisierte der anwaltlich vertretene Beschwerdeführer seinen Antrag mit Schreiben vom 25.08.2013 dahingehend, dass die Feststellung begehrt werde, A) dass ihm die halbstündliche Pause ab 01... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 09.01.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzurechnen seien. Nach Aufforderung durch die belangte Behörde präzisierte der Beschwerdeführer seinen Antrag mit Schreiben vom 28.08.2013 dahingehend, dass die Feststellung begehrt werde, A) dass ihm die halbstündliche Pause ab 01.01.2013 in der Die... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 10.01.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzurechnen seien. Nach Aufforderung durch die belangte Behörde präzisierte der Beschwerdeführer seinen Antrag mit Schreiben vom 26.08.2013 dahingehend, dass die Feststellung begehrt werde, A) dass ihm die halbstündliche Pause ab 01.01.2013 in der Dienst... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 25.01.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzurechnen seien. Nach Aufforderung durch die belangte Behörde präzisierte der Beschwerdeführer seinen Antrag mit Schreiben vom 30.08.2013 dahingehend, dass die Feststellung begehrt werde, A) dass ihm die halbstündliche Pause ab 01.01.2013 in der Dienst... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerde vom 16.07.2018 richtet sich an das Personalamt Klagenfurt der Österreichischen Post AG. 2. Das Personalamt Klagenfurt der Österreichischen Post AG übermittelte dem Bundesverwaltungsgericht mit Schreiben vom 31.10.2018, eingelangt beim Bundesverwaltungsgericht am 12.11.2018, diese Beschwerde. 3. Am 15.01.2019 langte ein Schreiben vom 14.01.2019 des Beschwerdeführervertreters ein, mit welchem er die von ihm eingebrachte Beschwerde... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt: Mit Schreiben vom 17.01.2013 beantragte der Beschwerdeführer die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die nach § 48b Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) zu gewährenden Ruhepausen auf seine Dienstzeit anzurechnen seien. Mit Schreiben vom 29.07.2013 teilte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer mit, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Erlassung eines Feststellungsbescheides nur zulässig s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Vorverfahren Der Beschwerdeführer beantragte beim Personalamt der Post AG am 01.01.2013, die bekämpfte Dienstanweisung dahingehend abzuändern, dass die Ruhepausen zur bezahlten Dienstzeit zählen und innerhalb der tatsächlichen Tagesdienstzeit zu konsumieren wären und eine Bescheidausfertigung. Unter einem zeigte der Beschwerdeführer die Rechtswidrigkeit der sogenannten Dienstanweisung auf. Mit Schreiben vom 17.10.2013 wurde der Beschw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 08.04.2011 beim Landespolizeikommando Oberösterreich eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneter Überstundenvergütung für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, von nicht verrechneter Sonn- und Feiertagszulage für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, die über die Plandienstzeit hinausreichend erbracht worden sei, und von nicht gewährter Ersatzruhezeit ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 24.02.2011 beim Landespolizeikommando für Wien eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, von nicht verrechneter Sonn- und Feiertagszulage für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, die über die Plandienstzeit hinausreichend erbracht wurden, und von nicht gewährter Ersatzruhezeit für dies... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 20.02.2011 beim Landespolizeikommando für Wien eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, von nicht verrechneter Sonn- und Feiertagszulage für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, die über die Plandienstzeit hinausreichend erbracht wurden, und von nicht gewährter Ersatzruhezeit für dies... mehr lesen...